Die Meldung hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Im Mai 2019 sollen drei Schüler (zum Tatzeitpunkt 16, 17 und 18 Jahre alt) einen Lehrer der Martin-Luther-King Gesamtschule in Dortmund-Dorstfeld unter Vortäuschung eines medizinischen Notfalls auf einen hinter dem Lehrerparkplatz gelegenen, laut Staatsanwaltschaft schwer einsehbaren Garagenhof gelockt haben. Geplant hätten sie, ihn dort – mit Hämmern bewaffnet – kaltblütig zu ermorden. Diese Schlussfolgerung der Ermittler ergibt sich durch die Auswertung diverser WhatsApp-Chat-Verläufe der Angeklagten. Dem Opfer kam die Situation von Anfang an komisch vor und so ist es seinem besonnenen Handeln zu verdanken, dass Schlimmeres vermieden werden konnte.
Schutz der jugendlichen Angeklagten muss höher gewertet werden als das öffentliche Interesse
Da einer der drei Jugendlichen zum Tatzeitpunkt bereits 18 Jahre alt war, wurde heute der Prozess vorm Dortmunder Landgericht zunächst öffentlich begonnen. Wie erwartet wird der Fall von einem großen öffentlichen Interesse begleitet. Und so war auch der Andrang an Medienvertreter*innen zum Prozessauftakt groß.
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Doch schnell wurde klar, dass der Rest der Verhandlungen hinter verschlossenen Türen stattfinden würde. Denn in diesem prekären Fall muss dem Schutz der jugendlichen Angeklagten ein höherer Stellenwert eingeräumt werden als dem öffentlichen Interesse.
Und so hatte die Verteidigung eines der Angeklagten schon im Vorfeld den Ausschluss der Öffentlichkeit zur Prozessführung beantragt. Dem entsprachen alle Verfahrensbeteiligten. Der Vorsitzende Richter Pennig machte in der Begründung der 31. Strafkammer deutlich, dass schon im Vorfeld der Verhandlung brisante Details zum Tathergang an die Öffentlichkeit gelangt seien.
Weitere Verhandlungstermine bis Anfang April geplant – Urteil nicht vor Mitte April
Bei allem Vertrauen in die Medien, für eine objektive Berichterstattung zu sorgen, sei trotzdem zu erwarten, dass die Wahrnehmung der Öffentlichkeit durch die Medien beeinflusst würde. In diesem Sinne gelte es, die Angeklagten vor Stigmatisierung, Brandmarkung und Vorverurteilung zu schützen.
Das öffentliche Interesse an dem Fall sei absolut nachvollziehbar und dem Gericht bewusst. Es müsse jedoch hinter den Jugendschutz zurücktreten. Er begründete die Entscheidung der Kammer juristisch mit Paragraph 48, Absatz 3, Satz 2 des Jugendgerichtsgesetzes.
Nach Bekanntgabe der Entscheidung wurde die Öffentlichkeit des Saales verwiesen. Neben den Verteidigern werden die Jugendlichen vor Gericht von jeweils einem Elternteil begleitet. Es sind weitere Verhandlungstermine geplant, so dass nicht vor Mitte April mit einem abschließenden Urteil zu rechnen ist.
Lehrer schöpft Verdacht und verhält sich besonnen – Chatverläufe beweisen Tatvorhaben
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte sich im Vorfeld der Prozesseröffnung bereits zu einem möglichen Tatmotiv der Schüler geäußert: „Einer der Schüler fühlte sich von dem Lehrer ungerecht behandelt. Seine Versetzung war gefährdet“, so Staatsanwalt Felix Giesenregen.
Der Lehrer selbst begegnete den Angeklagten am Tattag glücklicherweise sehr skeptisch, als er gegen 14 Uhr in den Garagenhof gelockt wurde. Währenddessen sollen sich zwei der Angeklagten, die sich zuvor mit Hämmern bewaffnet haben sollen, tatplangemäß zum Garagenhof begeben haben.
Dem Zeugen soll die Situation jedoch von Anfang an bedrohlich vorgekommen sein, sodass er auf dem Weg zum Garagenhof von den beiden Angeklagten, die ihn begleitet haben sollen, Abstand gehalten haben soll.
Auch auf dem Garagenhof soll er entsprechende Vorsicht walten gelassen haben. Nach kurzem Überlegen soll der Zeuge sodann über das Sekretariat einen Krankenwagen alarmiert und sich zu einer Straße begeben haben, um den Krankenwagen einzuweisen.
Ab diesem Zeitpunkt sollen die Angeklagten erkannt haben, dass die beabsichtigte Tatausführung aufgrund des vorsichtigen Verhaltens des Zeugen nicht wie geplant möglich sein würde. Am Nachmittag sollen zwei der Angeklagten dann über den Messenger-Dienst WhattsApp kommuniziert haben und übereingekommen sein, den fehlgeschlagenen Tatplan zu verändern, um den Zeugen vor dem 15. Mai 2019 zu töten. Am 13. Mai 2019 wurden sie jedoch durch Beamte des Polizeipräsidiums Dortmund vorläufig festgenommen.