Von Susanne Schulte und Alexander Völkel
50.000 Euro gibt die Stadt Dortmund seit 2012 jährlich für den Verhütungsmittelfonds aus, aus dem Frauen in psychosozialen Notlagen Geld für Verhütungsmittel erhalten können. Doch das Geld reicht nicht aus, um die berechtigte Nachfrage zu finanzieren. Dabei ist Fachleuten klar, dass fehlende Verhütung und ungewollte Schwangerschaft häufig finanzielle Ursachen hat.
Stadt soll und will das Jahresbudget von 50.000 auf 80.000 Euro erhöhen
Deshalb haben die Fachfrauen der drei Beratungsstellen, das sind donum vitae, die Schwangerschaftsberatungsstellen des Sozialen Zentrums Dortmund und der AWO, den Antrag an die Sozialverwaltung der Stadt gestellt, die Summe für 2020 und die Folgejahre um 30.000 Euro auf 80.000 Euro zu erhöhen.
Die Stadtspitze ist diesem Ansinnen mittlerweile gefolgt – vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses sollen die Mittel entsprechend erhöht werden.
Eine von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beauftragte Studie liefert den Beleg, dass (Nicht-) Verhütung von finanzieller Situation und Bildung abhängig sind.
„Sexuell aktive Frauen mit einer niedrigen Bildung und/oder mit einer subjektiv als schlecht eingeschätzten finanziellen Situation verhüten häufiger nicht, obwohl sie keinen Kinderwunsch haben“, heißt es Studie „frauen leben 3“.
Die Kosten stellen eine Zugangsbarriere zu Verhütung dar. Als teuer gelten die Pille, die Spirale und die Sterilisation, während die unsichereren Kondome kostengünstiger sind. Frauen, die staatliche Transferleistungen erhalten (ALG II, Grundsicherung), nehmen nach Auswertung der Studie seltener die Pille und verhüten seltener mit der Spirale, dafür aber häufiger mit Kondomen.
Fast jede vierte von Transferzahlungen abhängige Frau hat aus Kostengründen auf Verhütung verzichtet
Ein Grund: Im Regelbedarf von Hartz-IV-Empfänger*innen ist Verhütung schlichtweg nicht vorgesehen. Sie muss aus dem Topf „Gesundheitspflege“ finanziert werden, der eigentlich für nicht-verschreibungspflichtige Arznei- und Heilmittel, zum Beispiel gegen Kopfschmerzen, Magenbeschwerden oder Erkältungskrankheiten gedacht ist.
Im standardisierten Fragebogen der BZgA wurde weiter gefragt, ob die Befragte jemals aus Kostengründen auf die Pille oder die Spirale verzichtet hat. 8,1 Prozent der Befragten berichten, jemals in ihrem Leben auf eines der beiden Verhütungsmittel aus Kostengründen verzichtet zu haben.
Bei Frauen, die von staatlicher Unterstützung abhängig sind, hat fast jede Vierte zugegeben, dass sie schon mal aus Kostengründen auf die Verhütung verzichtet hat bzw. Verzichten musste. Ist die finanzielle Situation gut oder sehr gut, beträgt der Anteil nur 3,8 Prozent, heißt es dazu in der Studie.
Die Bildung, die eng mit der finanziellen Situation zusammenhängt, hat einen analogen Einfluss: Je niedriger die Bildung, desto häufiger wurde aus Kostengründen jemals auf Pille oder Spirale verzichtet. 17 Prozent der Frauen der niedrigsten Bildungsgruppe berichten einen solchen Verzicht. Bei einer mittleren Bildung sind es 8,7 Prozent, bei einer höheren Bildung 7,7 Prozent und bei einer hohen Qualifikation 6,0 Prozent.
Zahl der antragsberechtigten Frauen steigt wie die Notwendigkeit zu nachhaltiger Verhütung
Was das in der Praxis bedeutet, wissen die Fachfrauen der drei Beratungsstellen in Dortmund – das sind donum vitae, die Schwangerschaftsberatungsstellen des Sozialen Zentrums und der AWO – leider zu genau. Der Bedarf an Unterstützung ist viel höher als das Budget.
Das Geld wird quartalsweise ausgezahlt und „oft müssen wir den Frauen schon nach einem Quartalsmonat sagen, dass das komplette Geld für diese drei Monate schon verplant ist“, sagt Bärbel Nellissen, Leiterin der Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Paar- und Lebensberatung der AWO.
Während der vergangenen Jahre habe sich herumgesprochen, dass es diesen Fonds gebe. Zudem seien die Zahl und der Wunsch der antragsberechtigten Frauen sowie die Notwendigkeit für die Frauen, ein nachhaltiges Verhütungsmittel zu benutzen, größer geworden. Nellissen und ihre Kollegin Maria Preuß vom Sozialen Zentrum loben in diesem Zusammenhang die gute Kooperation der Schwangerschaftsberatungsstellen untereinander und mit dem Sozialamt.
Niedriges Einkommen und schwierige Lebensumstände als Voraussetzung
Geld aus dem Fonds für Verhütungsmittel erhalten Frauen, die ihren Lebensunterhalt mit Leistung nach Hartz IV bestreiten müssen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach dem BaföG.
Auch wer Wohngeld und Kinderzuschlag bekommt und überhaupt von einem niedrigen Einkommen leben muss, kann berechtigt sein, einen Antrag zu stellen. Bei Klärung dieser Frage helfen die drei Beratungsstellen genauso wie bei der Frage nach dem passenden Verhütungsmittel.
„Wir sind weit davon entfernt, alle Menschen zu erreichen. Es geht darum, Frauen zu erreichen, die in schwierigen Lebensumständen sind“, macht Sozialdezernentin Birgit Zoerner deutlich. Denn zusätzlich zu dem geringen Einkommen muss eine Notlage für die Frau gegeben sein, die durch eine (weitere) Schwangerschaft verschärft würde.
Dazu gehören das Erschöpfungssyndrom nach einer schnellen Geburtenfolge, eine permanente Überforderungssituation durch das Erziehen vieler Kinder, instabile Familienverhältnisse, gesundheitliche Gründe, Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Schulden, Prüfungssituationen oder Erfahrungen mit psychischer Gewalt.
Bärbel Nellissen: „Die sexuelle Bildung ist in Dortmund unterversorgt“
Die Beratung zu Verhütungsmitteln wird in vielen Sprachen angeboten, betonen Nellissen und Preuß. Die kann jede Frau in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob sie finanzielle Unterstützung benötigt oder nicht. Hier sehen beide Frauen einen großen Nachhilfebedarf.
„Die sexuelle Bildung ist in Dortmund unterversorgt“, so Bärbel Nellissen. Alle Probleme rund um das Thema Schwangerschaft und Verhütung seien verzahnt. „Nicht ein gelöstes Problem löst alle.“
Erhalten Frauen dann Geld aus dem Verhütungsmittelfonds, müssen sie immer noch einen Eigenanteil zahlen. Der liegt, je nach Kosten, um die 60 Euro. Selbst diese Summe, so Preuß und Nellissen, können manche Frauen nicht bezahlen. So regen die beiden Frauen an, dass die Gesellschaft und die Politik eine Antwort auf diese Frage finden: „Wie wollen wir in Deutschland mit dem Thema Verhütung umgehen?“
HINTERGRUND:
- Die Expertinnen von Beratungsstellen quer durch die Republik bestätigen laute BZgA, dass die Kosten eine Hürde für eine dauerhafte und sichere Verhütung darstellen. Gesehen wird entweder ein grundsätzliches Problem der Umsetzung des Rechts auf Familienplanung oder ein Problem speziell für Frauen mit geringem Einkommen.
- Einige Beraterinnen verweisen auf eine Praxis in ihren Kommunen, die das Problem aber nur teilweise löst: Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen werden die Kosten für rezeptpflichtige Verhütungsmittel erstattet.
- Das Problem bleibt für die Frauen bestehen, die die definierten Voraussetzungen (z. B. Altersgrenzen, ALG II- oder BAföG-Bezug) nicht erfüllen, die sich aber die Pille und Spirale nicht leisten können, oder denen diese Unterstützungsmöglichkeit nicht bekannt ist.
- Hier gibt es die gesamte Studie als PDF zum DOWNLOAD