Dortmund wächst seit Jahren und auch die Miet- und Immobilienpreise steigen stetig an. Als Antwort auf die angespannte Wohnungsmarktsituation braucht es Wohnungsneubau in allen Marktsegmenten. Besonders hoch ist die Nachfrage nach preiswerten Mietwohnungen. Gleichzeitig sinkt der Bestand an geförderten Mietwohnungen. Daher muss dringend bezahlbarer geförderter Wohnraum geschaffen werden. Die verbesserten Rahmenbedingungen werden bislang jedoch kaum nachgefragt und die Fördermittel entsprechend nicht abgerufen.
Die Rahmenbedingungen für Dortmund seit dem 1. Juni 2019:
Aufgrund des hohen Bedarfs- und Kostenniveaus ist Dortmund in die nächst höhere Mietenstufe 4 der Wohnraumförderung des Landes NRW eingestuft worden. Das hatten die Stadt Dortmund, die Dortmunder Kommunalpolitik und die Wohnungswirtschaft bereits lange gefordert.
Die neue Regelung bedeutet, dass auf die für zehn Jahre zinsfreien Wohnungsbaudarlehen nunmehr ein Zuschuss (Tilgungsnachlass) von 25 Prozent (vorher 15 Prozent) gewährt wird. Auch die Nettokaltmiete für den barrierefreien und energieeffizienten Mietwohnraum wurde um 0,50 Euro auf 6,20 Euro/qm erhöht.
Für die Stadt Dortmund ist die Einstufung in die Mietenstufe 4 genau die richtige Maßnahme zur Kompensation der ständig steigenden Baukosten und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von geförderten Wohnungsbauprojekten. Allerdings stellt die Stadtverwaltung fest, dass es kaum Anzeichen von Investor*innen dafür gibt, die neuen und deutlich verbesserten Förderbedingungen nun auch zu nutzen.
20 Millionen Euro Fördermittel drohen für Dortmund zu verfallen
Im Rahmen einer sogenannten Globalbudget-Vereinbarung hat das Land NRW der Stadt Dortmund für das laufende Jahr 2019 ein Fördermittelvolumen von insgesamt rund 39 Millionen Euro zugewiesen. Nach aktuellem Stand der vorliegenden Förderanträge könnten lediglich rund 19 Mio. Euro hiervon bewilligt werden.
Das würde bedeuten, dass möglicherweise 20 Millionen Euro für dringend benötigten geförderten Wohnraum in 2019 verloren gingen. Denn übertragbar ins nächste Jahr ist diese Fördersumme nicht.
In den vergangenen vier Jahren sah es besser aus: Zwischen 2015 und 2018 konnten mit einem Volumen von rund 167 Mio. Euro insgesamt 2.701 Mietwohnungen (Neubau 1.112 und Modernisierung 1.589) gefördert werden.
Die Stadt sieht sich für Bauwillige gerüstet: Per Ratsbeschluss ist bei allen Neubauprojekten eine 25 % Quote für den geförderten Mietwohnungsneubau vorgesehen. Zudem verweist die Stadt auf „umfassendes Wohnbaulandangebot“ mit Plan- und Baurecht. Im Klartext: 9.600 Wohnungen könnten schnell realisiert werden, davon genau die Hälfte sogar sofort.
Natürlich dauert es immer etwas bis sich Neuigkeiten (wie die Mietenstufe 4 für Dortmund) herumsprechen. Neue Planungsprozesse für Bauvorhaben brauchen außerdem ihre Zeit. Und viele sehen die Bauwirtschaft inzwischen am Rande ihrer Kapazitätsgrenzen.
Die Stadt Dortmund appelliert dennoch, so schnell wie möglich zu handeln und die verbesserten Förderbedingungen zu nutzen, die niemals zuvor so gut waren. Der Bewilligungsschluss für das Jahr 2019 ist der 30. November. Das Amt für Wohnen steht für Anfragen und Beratungsgespräche gerne zur Verfügung. E-Mail: amtfuerwohnen@stadtdo.de
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Stadt Dortmund (Pressemitteilung)
Jahresbilanz: Gutes Ergebnis bei der Wohnraumförderung in 2019
Auf Grundlage einer Zielvereinbarung zur Umsetzung eines Globalbudgets standen der Stadt Dortmund für das Jahr 2019 insgesamt 39,9 Millionen Euro für Maßnahmen im öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung.
Im Jahr 2019 konnten 22 Wohnungsbaumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 29 Millionen Euro bewilligt werden. Mit diesen Darlehen werden insgesamt 238 öffentlich geförderte Wohnungen und zwei Gemeinschafts- bzw. Infrastruktur-Räume errichtet. Bei 39 Wohnungen davon handelt es sich um Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand. Erfreulich ist, dass die Modernisierung einer leerstehenden Problemimmobilie in der Dortmunder Nordstadt gefördert werden konnte. Das Objekt wird kernsaniert und steht dem Wohnungsmarkt anschließend wieder zur Verfügung.
Der Neubau von zur Vermietung bestimmter Wohnungen stellt, wie bereits in den Vorjahren, den Schwerpunkt der Wohnraumförderung dar. Insbesondere die Quotenregelung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau hat dazu beigetragen, dass Wohnungsbauprojekte in unterschiedlichen Stadtbezirken realisiert werden. Mit den Stadtbezirken Aplerbeck, Brackel, Eving, Hörde und den drei Innenstadtbezirken konnten für die Hälfte aller Stadtbezirke Förderzusagen erteilt werden.
Der Wunsch nach individuellen Wohnformen, insbesondere das gemeinschaftliche Wohnen für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen, gewinnt weiterhin an Bedeutung. Die Verbesserung der Förderkonditionen sowie die Einstufung der Stadt Dortmund in die Mietenstufe 4 zum 01.06.2019 stellen aus Sicht der Stadt Dortmund ein wichtiges Signal und erforderliche Bausteine zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit von öffentlich geförderten Wohnungsbaummaßnahmen dar.
Diese Anpassungen sind insbesondere deshalb positiv zu bewerten, da die seit Jahren stetig steigenden Anforderungen, insbesondere an das Planungsrecht, den Brandschutz sowie die Energieeffizienz, zu erheblichen Kostensteigerungen bei den Bau- und Baunebenkosten führen.
Die Stadt Dortmund geht davon aus, dass sich diese deutlichen Verbesserungen auch auf die Förderergebnisse der nächsten Jahre positiv auswirken werden. So liegen dem Amt für Wohnen bereits Förderanträge in fast zweistelliger Millionenhöhe für das laufende Bewilligungsjahr vor.
Darüber hinaus befindet sich eine Vielzahl von Bauvorhaben in der Planungs- und Qualifizierungsphase bzw. sind weitere Baumaßnahmen von Investierenden und der Wohnungswirtschaft angekündigt worden. Insofern ist aktuell davon auszugehen, dass das Globalbudget für 2020 in Höhe von 35 Millionen Euro ausgeschöpft werden kann.