Dortmund als „Leuchtturm“: 800 Stellen in der „Sozialen Teilhabe“ für Langzeitarbeitslose – EDG schafft 80 Jobs

Aktuell sind rund 40 Menschen über das Modellprojekt „Servicecenter Lokale Arbeit“ bei der EDG beschäftigt.
Aktuell sind rund 40 Menschen über das Modellprojekt „Servicecenter Lokale Arbeit“ bei der EDG beschäftigt.

Wucherndes Unkraut an den Straßenrändern, ungepflegte Seitenstreifen und viel Müll – viel zu häufig präsentiert sich Dortmund nicht von seiner schönsten Seite. Die Straßenreinigung kehrt zwar mit der Maschine den Bürgersteig oder Straßenrand. Doch links und rechts bleibt es ungepflegt. Die EDG wird dafür häufig kritisiert. Oft zu Unrecht. Denn die Reinigung  – finanziert durch Abgaben der BürgerInnen – darf nur der Verkehrssicherung dienen. Die sprießenden Wildkräuter links und rechts fallen nicht darunter. Für deren Beseitigung fehlten Geld und Personal – doch beides hat sich geändert. Möglich macht das der Soziale Arbeitsmarkt. Allein bei der EDG sollen 80 ehemals langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig eingestellt werden – mit einem Fünf-Jahres-Vertrag.

Modellprojekt Servicecenter Lokale Arbeit Dortmund läuft am Jahresende aus

Die SPD-Landtagsabgeordneten bei der EDG über die Erfahrungen mit arbeitsmarktpolitischen Programmen.
Vier SPD-Landtagsabgeordnete informierten sich bei der EDG in Dortmund über die Erfahrungen mit arbeitsmarktpolitischen Programmen. Fotos: Alex Völkel

Im Rahmen der Sommertour „Du bist es wert“ der SPD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen zum Thema Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit durch einen Sozialen Arbeitsmarkt stand jetzt das Engagement bei der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) im Mittelpunkt.

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An dem Termin nahmen der sozialpolitische Sprecher der NRW-Landtagsfraktion, Josef Neumann, sowie die Dortmunder SPD-Abgeordneten Anja Butschkau, Armin Jahl und Nadja Lüders teil. Sie ließen sich von EDG-Geschäftsführer und Arbeitsdirektor Bastian Prange und dem Leiter der EDG-Unternehmenskommunikation, Matthias Kienitz, informieren.

Die Abgeordneten wollten sich darüber informieren, wie die EDG im Rahmen des landesgeförderten Modellprojekts „Servicecenter Lokale Arbeit Dortmund“ langzeitarbeitslose Menschen in die Arbeitswelt integrieren und wie es nach Abschluss des Projekts am Jahresende durch das neue „Teilhabechancengesetz“ des Bundes weitergehen soll. 

34 Teilnehmer mussten sich arbeitslos melden, weil das alte Programm befristet war

EDG-Arbeitsdirektor Bastian Prange
EDG-Arbeitsdirektor Bastian Prange

Arbeitsdirektor Bastian Prange machte deutlich, wie man bisher mit dem Servicecenter Lokale Arbeit einen sozialen Arbeitsmarkt geschaffen habe. Dort sind die Beschäftigungsmaßnahmen allerdings auf 12 Monate befristet. Dennoch habe man schon sieben der bislang 41 Teilnehmenden in den ersten Arbeitsmarkt integrierten können.  

„ Sie sind auf reguläre Stellen bei der EDG gewechselt. Wenn der Zeitraum länger ist, dann können wir sicher auch mehr Menschen in dauerhafte Jobs überführen“, so Prange.

Die Krux am bisherigen Programm: Die Teilnehmenden aus dem Jahresprogramm dürfen nicht in die neue Soziale Teilhabe wechseln, weil sie bereits ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Zum April 2019 mussten die anderen 34 Teilnehmer, die noch nicht übernommen wurden, sich daher arbeitslos melden. 

Jobcenter und EDG mussten daher für die Fortsetzung des Programms neue Langzeitarbeitslose aussuchen. Da das Pilotprojekt am Jahresende auslaufen muss und sie dann noch keine zwölf Monate „voll haben“, können sie – sollten sie sich gut machen – in die „Soziale Teilhabe“ wechseln. Hier winkt ihnen ein Fünf-Jahres-Vertrag.  

Fünf-Jahres-Vertrag für bis zu 80 ehemals Langzeitarbeitslose in der Straßenreinigung

Die Beseitigung von Wildkräutern an den Straßenrändern wird nicht durch die Straßenreinigungsgebühren abgedeckt.
Die Beseitigung von Wildkräutern an den Rändern wird nicht durch die Reinigungsgebühren abgedeckt.

Das Teilhabechancengesetz löst die alte „Soziale Teilhabe“ ab. Diese ermöglichte beispielsweise gemeinwesen-orientierten Trägern zusätzliche Arbeitsplätze einzurichten, die zu 100 Prozent vom Jobcenter finanziert wurden. So entstanden Arbeitsplätze und Tätigkeiten, die gesellschaftlich nützlich sind, aber ansonsten nicht finanziert worden wären, weil es kein Geld dafür gab. 

Das neue Gesetz ist da nicht restriktiv: Es ermöglicht im Prinzip jedem Unternehmen, zusätzliche Arbeitsplätze einzurichten. Sie bekommen dann in den ersten zwei Jahren 100 Prozent Zuschuss, in den drei folgenden Jahren wird der Zuschuss um jeweils zehn Prozentpunkte abgesenkt (auf bis zu 70 Prozent). Außerdem werden sie von Jobcoaches begleitet, verdeutlicht Josef Neumann, der sozialpolitische Sprecher der Landtagsfraktion der NRW-SPD.

Die EDG hat beschlossen, bis zu 80 solcher zusätzlicher Jobs für Menschen in der Straßenreinigung zu schaffen, die sechs und mehr Jahre arbeitslos waren. Sie übernehmen die Reinigungstätigkeiten, die bisher nicht durch die Straßenreinigungsgebühren abgedeckt werden, weil sie nicht der Verkehrssicherung dienen und daher auch nicht stattfinden (können).

„Ästhetische Reinigungsmaßnahmen und Wildkrautbekämpfung“ als Aufgabe

Damit sei die „Soziale Teilhabe kein isoliertes Thema, sondern ist eingebettet in die Strategie für Stadtsauberkeit“, macht Matthias Kienitz deutlich. Sie ist zentraler Bestandteil des „Aktionsplans Saubere Stadt“. „Sauberkeit hat auch was mit Sicherheit zu tun. Ein sauberer Raum wird als sicherer Raum empfunden“, verdeutlicht Kienitz. 

Matthias Kienitz ist Leiter der EDG-Unternehmenskommunikation und zuständig für Kommunale Projekte.
Matthias Kienitz ist froh darüber, dass durch die Veränderungen und neuen Programme die Straßenreinigung künftig in einer Hand liegt – von Hauswand zu Hauswand.

Daher soll die „Soziale Teilhabe“ im neuen Bereich der so genannten „Ästhetischen Reinigungsmaßnahmen und Wildkrautbekämpfung“ eingesetzt werden. Damit kann die EDG einen Lückenschluss betreiben und eine Straßenreinigung aus einem Guss anbieten. 

Denn auch das sogenannte Straßenbegleitgrün wie auf den Mittelstreifen wird mittlerweile von der EDG gepflegt. Früher lag diese Aufgabe beim Tiefbauamt der Stadt. Nun werden verstärkt auch die Ränder von Straßen und Bürgersteigen in Angriff genommen. 

Denn an Einbauten im öffentlichen Raum – zum Beispiel an Stromkästen und Hydranten, aber auch an Hauswänden und Bordsteinen, sprießt bisher Unkraut. Schon mit dem Servicecenter Lokale Arbeit konnte dies angegangen werden, weil diese Straßenreinigung zusätzlich war, keine regulären Jobs verdrängte oder bestehende Arbeitsverhältnisse subventionierte. 

„Sie sind eine ideale Ergänzung“, erinnerte Kienitz. „Davon haben wir immer geträumt. Es gab immer Kritik am Erscheinungsbild der Straßen, wir konnten aber nie reagieren, auch wenn das uns zugerechnet wurde. Jetzt können wir endlich reagieren.“

Vorbehalte im Betrieb sind weg – gute kollegiale Zusammenarbeit zwischen den Teams

Bislang wurden die Straßenränder stiefmütterlich behandelt - für die Beseitigung des Wildwuchses gab es weder Personal noch Mittel.
Bislang wurden die Straßenränder stiefmütterlich behandelt – für die Beseitigung des Wildwuchses gab es weder Personal noch Mittel.

Perspektivisch soll dieser Bereich nun ausgeweitet werden, nachdem die anfänglichen Vorbehalte auch innerhalb des Unternehmens ausgeräumt werden konnten.

Zunächst gab es viele Zweifel, ob man Menschen, die so lange vom Ersten Arbeitsmarkt entfernt waren, bei der EDG integrieren könne. 

Doch die anfänglichen Vorbehalte sind weg. Denn sie essen in der selben Kantine und arbeiten Seite an Seite. Vor allem packen sie an und helfen, Sauberkeit sichtbar werden zu lassen. „Sie sind halt unsere Wildkräuterbekämpfer“, so Kinitz. Und wenn es keine Wildkräuter gibt, dann arbeiten sie im Winterdienst. „Da, wo wir es bisher nicht dürfen und helfen, von Wand zu Wand einen gepflegten und sicheren Raum zu schaffen.“ 

Während es nach getaner Arbeit auch mit der Spezialmaschine mit Heißwasserdampf-Anlage an den Straßenrändern nicht mehr sprießt und blüht, blühen die Beschäftigten regelrecht auf. Denn sie haben eine regulären Arbeitsvertrag, bekommen Lohn und keine Stütze mehr. Sie können ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten und – wenn es gut läuft – bei der EDG bleiben. 

Demographischer Wandel ermöglicht gute Chancen auf Übernahme bei der EDG

Denn auch nach dem Auflaufen des Jahresprogramms und dem Übergang in die Soziale Teilhabe ist ein Wechsel in andere Kolonnen und dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse jederzeit denkbar. Die Demographie spielt den ehemals Langzeitarbeitslosen in die Hände. 

Die über das Modellprojekt bzw. die Soziale Teilhabe eingestellten Kollegen haben gute Chancen auf eine Übernahme in unbefristete Arbeitsverhältnisse.
Die über das Modellprojekt bzw. die Soziale Teilhabe eingestellten Kollegen haben gute Chancen auf eine Übernahme in unbefristete Arbeitsverhältnisse.

Rund 30 Beschäftigte scheiden jedes Jahr altersbedingt aus. Die Kollegen aus den Programmen können – wenn es passt und sie sie sich im Programm bewiesen haben – in dauerhafte Verträge wechseln. Und das auch jederzeit vor Ablauf des Programms.

Die Abbrecherquote liegt schon beim Modellprojekt bei unter 20 Prozent. Durch die Förderung und Begleitung der Jobcoaches, die sich auch um Probleme mit Wohnung, Überschuldung oder Unterhalt kümmern – könnte sie noch weiter sinken.

Durch die „Soziale Teilhabe“ könnten endlich auch mehr Menschen profitieren, die beim Strukturwandel abgehängt wurden. „In der Straßenreinigung haben wir zwar qualifizierte Kollegen. Aber man muss nicht Quantenphysik studiert haben, um sofort einen Bezug zu bekommen“, macht Bastian Prange deutlich. 

„Es ist kein Programm von erhabener Sinnlosigkeit, sondern eine tolle Sache für die Stadtgesellschaft“, sagt er mit Blick auf die zusätzlichen Tätigkeitsfelder, die der soziale Arbeitsmarkt erschließt. 

Große Beteiligung an der neuen Kommunalen Arbeitsmarktstrategie der Stadt Dortmund

Daher will die EDG mit Blick auf die neue „Kommunale Arbeitsmarktstrategie der Stadt Dortmund“ bis 2030 und die „Soziale Teilhabe“ des Bundes ab dem kommenden Jahr die Stellenzahl ausweiten – auf bis zu 80.

In der Wildkräuterbesetigiung kommen statt Pestizide Heißwasser-Dampfstrahler zum Einsatz, um die Wurzeln zu veröden.
In der Wildkräuterbeseitigiung kommen statt Pestizide Heißwasser-Dampfstrahler zum Einsatz, um die Wurzeln zu veröden.

„Wir beteiligen uns aus Überzeugung. Die bisherige Maßnahme hat uns nochmals bestärkt, dass es wirklich Sinn macht“, berichteten die Unternehmensvertreter den SPD-LandespolitikerInnen. 

Vor allem liefert das neue Programm – fünf Jahre statt maximal zwölf Monate – einen ´ganz anderen Planungshorizont und ist natürlich auch von den Zuschüssen her interessant, räumt der Arbeitsdirektor ein., „Daher wollen wir da intensiv einsteigen“, so Prange.

Die Dortmunder SPD-Landtagsabgeordnete Anja Butschkau begrüßt die Planung. Das Modellprojekt „Servicecenter Lokale Arbeit“ sei eigentlich ein Erfolgsmodell –  die neue Teilhabe eine wichtige Weiterentwicklung, die vielen Menschen Möglichkeiten eröffne.

In Frage kämen Menschen, die sechs und mehr Jahre ohne eine längere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gewesen seien. Durch die fünfjährige Förderung hätten sie Perspektive, Chance und Ansporn, wieder auf dem regulären Arbeitsmarkt Tritt zu fassen, machte Neumann deutlich – nicht zuletzt durch die angebotenen Qualifizierungen. 

800 Stellen im Bereich der „Sozialen Teilhabe“ alleine in Dortmund

Dennoch – so schätzen die SPD-Abgeordneten – könnten davon vielleicht nur ein Drittel der Langzeitarbeitslosen profitieren. Denn es gebe ja auch Arbeitsbereiche, die deutlich anspruchsvoller und belastender seien als die Grünpflege – zum Beispiel in der Altenpflege. „Wir werden nach wie vor Menschen haben, die wir nicht in solche Angebote reinbekommen“, warnte Neumann. 

Modellprojekt und Soziale Teilhabe ermöglichen der EDG die Schaffung von bis zu 80 zusätzlichen Arbeitsplätzen für ehemals Langzeitarbeitslose.
Modellprojekt und Soziale Teilhabe ermöglichen der EDG die Schaffung von bis zu 80 zusätzlichen Arbeitsplätzen für ehemals Langzeitarbeitslose.

Daher müsse man einen sozialen Arbeitsmarkt weiter im Blick haben – gerade mit den gemachten Erfahrungen im Ruhrgebiet. Auch das jetzige Programm sei noch nicht das Optimum. „Wir bemängeln es, weil wir in der GroKo die Arbeitslosenversicherung für diese Menschen nicht haben durchsetzen können“, betont Nadja Lüders. Auch dass die Menschen mindestens sechs Jahre Arbeitslos gewesen sein müssen, empfindet die Dortmunder SPD-Abgeordnete und NRW-Generalsekretärin als zu lang.

Doch dass ihre Partei das „Teilhabechancengesetz“ auf den Weg gebracht habe, halte sie für absolut richtig. Das zeigten auch die bisherigen Zahlen: Dortmund sei ein Stück weit ein Leuchtturm. Allein hier seien 800 (!) Stellen in der „Sozialen Teilhabe“ geplant bzw. realisiert – zwei Drittel davon nicht im öffentlichen Sektor, so Lüders.

„Das belegt: Der Soziale Arbeitsmarkt wirkt. Das ist gut, denn wir fördern lieber Arbeit statt Arbeitslosigkeit. Hier bei der EDG zeigt sich, welche Perspektiven sich für langzeitarbeitslose Menschen auftun, wenn man ihnen einfach nur eine Chance gibt, wieder einen sinnstiftenden Beitrag für die Gesellschaft zu leisten“, ergänzt Anja Butschkau.

Von Alexander Völkel


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HINTERGRUND:

Neue Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose

Bei den 800 Stellen in Dortmund kommen zwei neue bzw. reformierte Instrumente zum Einsatz: 350 Jobs werden nach §16e, 450 Stellen nach 16i gefördert. Was genau ist das?

Was ist neu an den För­der­in­stru­men­ten?

  • Gefördert wird sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Die Förderung unterscheidet sich von bisherigen Regelinstrumenten und Programmen durch Dauer (bis zu fünf Jahren) und Höhe (bis zu 100 Prozent) sowie durch die Einbeziehung aller Arbeitgeber unabhängig ihrer Art, Rechtsform, Branche und Region.
  • Die Kriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität entfallen. 
  • Neu ist auch die Finanzierung eines Coachings, mit dessen Hilfe die Arbeitsverhältnisse unterstützt und stabilisiert werden. Zudem wurden die neuen Förderinstrumente transparent und einfach handhabbar gestaltet.

Der neue § 16i aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Was soll das neue In­stru­ment leis­ten?

Durch die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und durch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung soll sehr arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen soziale Teilhabe ermöglicht werden.

Wor­in un­ter­schei­det es sich von den üb­ri­gen In­stru­men­ten?

Das neue Instrument zeichnet sich durch eine längere Förderdauer von bis zu fünf Jahren und einen hohen, degressiv ausgestalteten Lohnkostenzuschuss aus. Den Teilnehmenden wird zudem während der Förderung eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses angeboten und notwendige Qualifizierungen sind förderfähig.

Wie sieht die Be­zu­schus­sung kon­kret aus?

Arbeitgeber, die eine Person aus der Zielgruppe sozialversicherungspflichtig einstellen, erhalten für eine Dauer von maximal fünf Jahren einen Lohnkostenzuschuss. Dieser beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns oder eines gezahlten Tariflohns und sinkt ab dem dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses jährlich um 10 Prozentpunkte. Für notwendige Qualifizierungen können dem Arbeitgeber 3.000 Euro je Förderfall erstattet werden.

Der neue § 16e aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) II – „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“

Han­delt es sich eben­falls um ein ar­beits­markt­po­li­ti­sches In­stru­ment?

Ja. §16e SGB II in seiner neuen Fassung zielt darauf ab, Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen.

Wa­rum und wie wird es an­ge­passt?

Aufgrund der hohen Fördervoraussetzungen und der daraus resultierenden Umsetzungsschwierigkeiten profitieren nicht alle Langzeitarbeitslosen, die eine entsprechende Unterstützung brauchen, von § 16e SGB II aktuelle Fassung. Dies und unsere Erkenntnisse aus den Bundesprogrammen der letzten Jahre gaben deshalb Anlass, einen neuen Ansatz zu initiieren.

Erkenntnisse, die in § 16e SGB II nun umgesetzt werden sind: Ein möglichst einfach zu handhabender erhöhter Lohnkostenzuschuss, ergänzt durch die richtige Arbeitgeberansprache und eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sind besonders geeignet, die Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern und zu stabilisieren. 

Das gab es in dieser Form im SGB II noch nicht, § 16e SGB II neue Fassung macht es nun möglich: Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit Personen, die trotz vermittlerischer Unterstützung seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt (tariflich oder ortsüblich) beträgt 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr. Während der Förderdauer findet eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) statt.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsfoerderung/Fragen-und-Antworten-Teilhabechancen/faq-teilhabechancen-langzeitarbeitslose.html


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  1. Stadt Dortmund (Pressemitteilung)

    „Sauberes Dortmund“: Angebot für Langzeitarbeitslose in der Grünpflege soll bestehen bleiben

    Langzeitarbeitslosen weiterhin Teilhabechancen bieten und dabei das Stadtbild ästhetisch reinigen sowie Wildkrautbewuchs beschneiden – dies sieht u.a. die Vorlage „Sauberes Dortmund“ vor, mit der sich der Verwaltungsvorstand beschäftigt hat.

    Der Rat der Stadt könnte demnach festlegen, wie nach Auslaufen der Vereinbarung über ästhetische Reinigungsmaßnahmen mithilfe des Sonderprojektes „Service Center Lokale Arbeit“ zum 31.12.2019 und des nur noch eingeschränkt möglichen Einsatzes von AGH-Kräften (Arbeitsgelegenheiten) die Fortführung durch die EDG ab dem 1.1.2020 organisiert werden soll. Die EDG war mit Beschluss vom 22.3.2018 vom Rat mit diesen Aufgaben beauftragt worden.

    Nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten durch die EDG hat sich eine Förderung nach dem Teilhabechancengesetz, hier: Förderung nach § 16i des SGB II als geeignet herauskristallisiert. Demnach kann das Jobcenter der EDG bis zu 60 langzeitarbeitslose Personen ab dem 26. Lebensjahr, die mindestens sechs der letzten sieben Jahre ALG II bezogen haben, zuweisen. Das Jobcenter übernimmt Qualifizierungs- und Personalkosten für maximal fünf Jahre in einer Staffelung von 100 % – 70 %.

    Bei einer Förderung von 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach SGB II verbleiben nach Abzug der Fördermittel über die Laufzeit von fünf Jahren Personal- und Sachkosten in Höhe von durchschnittlich rund zwei Millionen Euro, die der EDG von der Stadt Dortmund zu erstatten wären (Ko-Finanzierungsanteil). Es ist Ziel der EDG, die ästhetischen, manuell-mechanischen Reinigungen von befestigten Flächen und angrenzenden Grünbereichen sowie die ästhetische maschinelle Wildkrautbekämpfung von befestigten Flächen in den Stadtbezirken als Dienstleistungen ab Januar 2020 für zunächst fünf Jahre fortzuführen und darüber hinaus zu intensivieren. Nach Einschätzung von Stadtverwaltung und EDG ist die aufgezeigte Finanzierungsmöglichkeit eine gute Lösung, bei der Langzeitarbeitslosen ein befristetes Vollzeitarbeitsverhältnis vermittelt wird. Dazu möchte die EDG für die Stadt Dortmund ein Leistungsangebot „Sauberes Dortmund“ erarbeiten und eine Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag abschließen.

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