Neuer Hochschulgesetz-Entwurf der Landesregierung stößt auf heftige Kritik von ASten und Oppositionsparteien 

Ab dem Wintersemester 2019/2020 könnte sich an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen einiges ändern. Während die Unis autonomer werden sollen, werden demokratische Mitspracherechte der Studierenden beschnitten.
Ab dem Wintersemester 2019/2020 könnte sich an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen einiges ändern. Während die Unis autonomer werden sollen, werden demokratische Mitspracherechte der Studierenden beschnitten.

Mit dem geplanten neuen Hochschulgesetz der schwarzgelben Landesregierung könnte sich ab dem Wintersemester 2019/2020 für angehende AkademikerInnen in Nordrhein-Westfalen so einiges ändern. Mit Vorprüfungen vor der Einschreibung, verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen bis hin zu Anwesenheitspflichten insbesondere für Seminare will das Kabinett Laschet vor allem die hohe Anzahl der jährlichen StudienabbrecherInnen reduzieren und raschere Studienabschlüsse herbeiführen. Mitte Dezember 2018 präsentierte NRW-Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen den aktuellen Entwurf des neuen Hochschulgesetzes und stieß auf viel Kritik seitens der Studierenden-Vertretungen (ASten) und der Oppositionsparteien, die die akademische Freiheit und das demokratische Mitspracherecht gefährdet sehen.

Mehr Autonomie der Hochschulen durch weniger Verantwortung des Landes

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Mit dem Gesetzesentwurf kehrt die Landesregierung inhaltlich wieder zum Hochschulfreiheitsgesetz vom 31. Oktober 2006 zurück, welches durch die damalige CDU/FDP-Mehrheit im Landtag verabschiedet wurde und am 1. Januar 2007 in Kraft trat. Mit diesem Gesetz wurde die Autonomie der Hochschulen erhöht und die Verantwortung des Landes entsprechend reduziert.

Durch das neue Gesetz wird der seit 2014 geltende und von Rot-Grün eingeführte Landeshochschulentwicklungsplan entfallen und die Universitäten sollen ihre interne Organisation autonom gestalten können. Instrumente zentraler Steuerung der Hochschulen durch das Land sollen abgeschafft werden, damit die Institutionen eigenverantwortlich entscheiden können.

Der Entwurf der Landesregierung für das neue Hochschulgesetz schafft die politische Steuerung der Hochschulen durch das Land weitgehend ab und reduziert die Kompetenzen des zuständigen Ministeriums auf eine reine Rechtsaufsicht. 

Partnerschaftliche Kooperation von Hochschulen und Landesregierung angestrebt

Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. Foto: Bettina Engel-Albustin
Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. Foto: Bettina Engel-Albustin/Land NRW

Die Rahmenvorgaben sowie die Möglichkeit des Ministeriums, Vorgaben für die Hochschulentwicklungsplanung zu erlassen, werden ersatzlos gestrichen. Künftig soll wieder die Abstimmung von strategischen Zielen zwischen den Hochschulen und dem Ministerium ermöglicht werden.

„Die Autonomie und die eigene Gestaltungskraft der nordrhein-westfälischen Hochschulen werden durch ein weiterentwickeltes Hochschulfreiheitsgesetz in den Mittelpunkt gerückt“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. Hierdurch solle das Verhältnis zwischen Land und Hochschulen auf eine neue, partnerschaftliche Basis gebracht werden.

Bei allen Maßnahmen legt das Kabinett Laschet Wert darauf zu betonen, dass bereits Funktionierendes gestärkt werden solle und Regelungen, die sich als unpraktikabel erwiesen hätten, gestrichen würden. Das neue Hochschulrecht sei unter der sensiblen Wahrnehmung der tatsächlichen Lebensumstände der Studierenden erarbeitet worden.

Durch den Gesetzentwurf entfallen zahlreiche Mitspracherechte der Studierenden

Doch genau das sehen die Vertretungen der Studierenden in NRW und VertreterInnen der Oppositionsparteien im Landtag anders. Unter dem Motto „Mehr Freiheit für die Hochschulen“ sei von der Landesregierung an die Freiheiten der Studierenden, der größten Statusgruppe der Universität, gar nicht gedacht worden. Vielmehr seien hochschulinterne Mitspracherechte der StudentInnen beschnitten worden.

Bis dato galt die gleiche Stimmgewichtung für alle Statusgruppen im Hochschulsenat, der, demokratisch gewählt, als Selbstverwaltungsorgan das oberste beschlussfassende Gremium einer Hochschule darstellt. ProfessorInnen, Wissenschaftliche MitarbeiterInnen, MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung und Studierende konnten demokratisch debattieren und gemeinsam Beschlüsse fassen.

Doch dieser Dialog auf Augenhöhe in der Universität, der durch die Gruppenparität garantiert wurde, soll zukünftig nicht mehr das gesetzliche Regelmodell sein, sondern lediglich als Option für einzelne Universitäten erhalten bleiben.

Durch die Stärkung der Hochschulräte nimmt die externe Einflussnahme zu

Die Asten von der TU und der Hochschule Dortmund haben zur Diskussion eingeladen. Fotos: Karsten Wickern
Schon Mitte 2018 hatten die Asten von der TU und der Hochschule Dortmund zur Diskussion eingeladen. Foto: Karsten Wickern

„Für uns ist es ein Angriff auf unsere Rechte, wenn die Landesregierung die Entscheidungsgewalt wieder mehr auf die ProfessorInnen überträgt und die Rechte der Studierenden und aller anderen Statusgruppen hierfür beschneidet“, nimmt die AStA-Sprecherin der Technischen Universität Dortmund, Hannah Rosenbaum, zur Veröffentlichung der Landesregierung Stellung.

Meist übernimmt der Senat an der Hochschule legislative Aufgaben und entscheidet über Satzungsbeschlüsse, die Wahlordnungen der Hochschule, ist zuständig für die Budgetplanung oder die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen. An einigen Hochschulen wählt der Senat jedoch auch einen Teil oder das gesamte Rektorat der Hochschule oder trifft Personalentscheidungen.

Während der Senat somit als Instrument zur Mitbestimmung der StudentInnen und als Selbstverwaltungsorgan geschwächt wird, setzt der neue Gesetzentwurf auf die Stärkung der Hochschulräte. Diese setzen sich jedoch größtenteils aus externen wissenschaftlichen BeraterInnen und VertreterInnen aus Industrie und Wirtschaft zusammen. Die KritikerInnen bemängeln, dass durch diese engmaschige Verknüpfung zwischen Hochschulen und Wirtschaft die unabhängige demokratische Selbstverwaltung der Hochschulen untergraben werde.

Auch die bisher obligatorischen Studienbeiräte sollen nur noch optional zum Einsatz kommen können. Durch ihr Einspruchsrecht erhöhe sich der bürokratische Aufwand beim Erlass von Prüfungsordnungen, so die Begründung der Landesregierung. Auch hierin erkennen die Studierendenvertretungen einen Angriff auf ihr Mitspracherecht.

Die Ausweitung der Anwesenheitspflicht könnte erwerbstätige StudentInnen benachteiligen

Außerdem soll durch den Gesetzentwurf das Verbot der Anwesenheitspflicht abgeschafft werden. Die Hochschulen sollen in Eigenregie darüber bestimmen wie stark und in welchen Bereichen sie eine Anwesenheitspflicht für Studierende zur Bedingung der Ausbildung machen. 

Die StudentInnen befürchten eine erneute Ausweitung von Pflichtveranstaltungen und verweisen auf Belastungen wie Nebenjob, Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen. Zusätzlich zur Anwesenheitspflicht sollen mit dem neuen Instrument der Studienverlaufsvereinbarungen Studierende dazu gezwungen werden, ihr Studium in dem von der Hochschule vorgegeben Tempo abzuschließen und nicht in dem von Ihnen selbst auf ihre Bedürfnisse abgestimmten.

Jonas Neubürger, Referent für Hochschulpolitik und Studium an der TU Dortmund, sieht im neuen Hochschulgesetz eine Einschränkung für alle Studierenden. „Gerade für ohnehin schon benachteiligte Studierende, die aufgrund der mangelhaften Studienfinanzierung auf Erwerbsarbeit angewiesen sind, stellen verpflichtende Studienverläufe sowie Anwesenheitspflichten eine weitere Hürde für den erfolgreichen Studienabschluss dar. Gemäß Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes betrifft dies 76 Prozent der Studierenden.“

Hochschulen müssen sich nur noch optional der Forschung zu friedlichen Zwecken verschreiben

Statement des hochschulpolitischen Sprechers von Bündnis 90/Die Grünen in Dortmund, Matthias Bolte.
Statement des hochschulpolitischen Sprechers von Bündnis 90/Die Grünen in Dortmund, Matthias Bolte.

Die Landes-ASten fordern daher statt Restriktionen den Ausbau freiwilliger Beratungsangebote zur Förderung der Studierenden. Zwangsexmatrikulationen als Resultat von Verlaufsvereinbarungen werden von den Asten grundsätzlich abgelehnt.

Ein weiterer Punkt, der sowohl bei den ASten als auch in der Opposition auf massiven Widerstand stößt, ist, dass die Verpflichtung der Hochschulen zur Einführung von Zivilklauseln wegfallen soll. Hierdurch wurde bisher sichergestellt, dass sich alle Forschungen der Universitäten friedlichen und demokratischen sowie nachhaltigen Zielen widmen. Die neue Regelung macht eine solche Klausel zwar weiterhin möglich, sie ist aber nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben.

Hierdurch sei eine weitere Einflussnahme der Wirtschaft ,beispielsweise der Rüstungsindustrie, auf die Belange der Universitäten zu befürchten. Das neue Gesetz setze schlicht und ergreifend auf das Vertrauen der Hochschulen, ethisch korrekt zu handeln. Dies sei jedoch keine Gewähr kritisiert unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund.

Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen soll nicht fortgeführt werden

Er sieht ein weiteres Problem in der Abschaffung des Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen, der bisher dafür sorgen sollte, dass genormte gute Bedingungen für Hochschulpersonal in NRW bestehen und weiter verbessert werden. Mit dem neuen Gesetz soll zwischen haupt- und nebenberuflicher Tätigkeit unterschieden werden, wobei nur noch die Hauptberuflichen als Mitglieder der Universität gelten sollen.

Der Wegfall des Rahmenkodex würde neue Verhandlungen über Arbeitsverhältnisse überflüssig machen. „Die Landesregierung will sich aus der Verantwortung für gute Beschäftigungsbedingungen offiziell zurückziehen. Anstatt ein bewährtes Instrument weiterzuentwickeln, werden die Bemühungen um bessere Arbeitsbedingungen eingefroren – wenn nicht gar zurückgeworfen“, heißt es hierzu in einer Stellungnahme des Landes-ASten-Treffens NRW. Alle geplanten Änderungen sind im kompletten Gesetzentwurf im Anhang des Artikels als pdf- Datei einzusehen.

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