Im Ordnungsamt der Stadt Dortmund nimmt die Zahl der Beschwerden bezüglich falschen Parkens und überhöhter Geschwindigkeiten in verkehrsberuhigten Bereichen – den sogenannten „Spielstraßen“ – immer mehr zu. Aus diesem Grund führt die Verkehrsüberwachung seit Anfang Oktober in einigen Spielstraßen erneut zeitlich befristete Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der dort höchstzulässigen Geschwindigkeit sowie des Parkverhaltens durch.
Gleichberechtigte Verkehrsteilnahme von FahrzeugführerInnen, RadfahrerInnen und FußgängerInnen
„Wir möchten gerne neben den immer wieder auftretenden Beschwerdeörtlichkeiten auch die in der Verkehrsüberwachung eingegangenen Hinweise der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen und in den benannten Bereichen kontrollieren“, teilt Beate Siekmann, Leiterin des Ordnungsamtes, mit.
In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken ausschließlich in dafür gekennzeichneten, ausgewiesenen Flächen erlaubt. Daneben ist auch das Be- oder Entladen für maximal 15 Minuten möglich. Darüber hinaus ist in Spielstraßen Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Die Beschwerden thematisieren meist Falschparker außerhalb gekennzeichneter Flächen und überhöhte Geschwindigkeiten.
Die ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche sind zu gleichen Rechten für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und FahrzeugführerInnen da. Mit dieser neuerlichen Aktion möchte das Ordnungsamt in Spielstraßen punktuell verstärkt kontrollieren und zur Aufklärung beitragen.
Präventive Information und gezielte Kontrolle für besseres Miteinander im Verkehr
Damit im verkehrsberuhigten Bereich ein gedeihliches Miteinander funktioniert, ist es wichtig, die bestehenden Regeln einzuhalten und jeweils gegenseitige Rücksichtnahme zu üben.
Neben den Kontrollen in den ausgesuchten Bereichen informiert die Verkehrsüberwachung auch noch einmal zusätzlich mit einem Flyer über die gesetzlichen Regelungen und bittet alle VerkehrsteilnehmerInnen um die Einhaltung der vorgeschriebenen Verkehrsregelungen.
Die Ankündigung des Ordnungsamtes, mehr Kontrollen in Spielstraßen durchzuführen, stößt bei der CDU-Fraktion auf großen Anklang. Die Vorsitzende des Beschwerdeausschusses, Christiane Krause, sieht es als eine notwendige Maßnahme an, gerade in Spielstraßen das Einhalten des Tempolimits zu beobachten und bei Verstößen entsprechend zu verwarnen.
„Laut Definition sind Spielstraßen für den Durchgangsverkehr gesperrte Straßen, die zum Spielen für Kinder freigegeben sind. Aber leider ist es immer häufiger zu beobachten, dass sich kaum Autofahrer an das vorgeschriebene Tempolimit in Spielstraßen halten“, so Krause.
Sensibilisierung der VerkehrsteilnehmerInnen bei stark zunehmendem Verkehr
Und auch abgestellte Pkw’s würden für zusätzliche Sicherheitsrisiken sorgen. Spielende Kinder liefen schnell hinter diesen Autos hervor und würden nur schwer oder zu spät von anfahrenden Autos erkannt.
„Oft werden die großzügig breit gestalteten Straßen von Autofahrern genutzt, um Abkürzungen zu fahren. Und auch als Fußgänger in einer solchen Straße muss man aufpassen, dass man schnell genug von der Straße kommt, da rowdyhafte Autofahrer – sich oftmals im Recht sehend – die Straße viel zu schnell befahren“, so Krause.
Krause meint, dass konsequente Kontrollen für mehr Sicherheit sorgen und vielleicht auch dazu beitragen, dass sich das Bewusstsein mancher Autofahrer gegenüber Kindern und Fußgängern ändert und schärft.
„Wir haben immer mehr Verkehre auf den Straßen. Daher müssen wir bei den Menschen das Bewusstsein dahingehend wieder sensibilisieren, wer „starker“ und wer „schwacher“ Verkehrsteilnehmer ist. Kinder und ältere Menschen sind auf den Straßen im besonderen Maße schutzbedürftig. Wenn mehr Kontrollen in Spielstraßen für mehr Sicherheit sorgen, kann man das nur für gut heißen“, so Krause abschließend.
Ein Hinweisflyer der Stadt als PDF zum Download: Flyer_Spielstraße
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Ordnungsamt Stadt Dortmund (Pressemitteilung)
Bilanz der Schwerpunktaktion zur Verkehrsüberwachung in Spielstraßen
Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund hat aufgrund einer Zunahme von Beschwerden bezüglich falschen Parkens und überhöhten Geschwindigkeiten in verkehrsberuhigten Bereichen, den sogenannten „Spielstraßen“, erneut eine befristete Schwerpunktaktion durchgeführt. Hierbei wurde sowohl die Einhaltung der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit als auch das Parkverhalten in ausgewählten Spielstraßen kontrolliert.
Kontrollen des fließenden Verkehrs
In insgesamt 47 Bereichen wurden Kontrollen zur Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeit vorgenommen. Dabei wurden auch die über 20 Eingaben aus der Bevölkerung mit berücksichtigt. In 25 von den 47 Bereichen wurden insgesamt 599 durchgefahrene Fahrzeuge festgestellt, von denen 347 Fahrzeuge zu schnell unterwegs waren. Das ergibt eine Verstoßquote von 57 Prozent. In einem Bereich wurden bei zwei Messungen alleine 223 durchgefahren Fahrzeuge festgestellt von denen 165 Fahrzeuge zu schnell waren.
Kontrollen des ruhenden Verkehrs
Die Kontrollen des Parkverhaltens erstreckten sich insgesamt auf 109 Bereiche. Auch hier wurden die im Vorfeld eingegangenen Hinweise aus der Bürgerschaft mit berücksichtigt. Diese Kontrollen führten zu insgesamt 147 Verwarnungen sowie 39 Abschleppmaßnahmen. Dazu kommen zahlreiche Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die aufgrund von Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsüberwachung dann ihr Fahrzeug regelkonform umgeparkt haben. Ebenfalls parallel dazu kam es zu weiteren Gesprächen mit Bürgern vor Ort.
Erforderliche Sensibilität steigern / Gegenseitige Rücksichtnahme
Sowohl die Kontrollen der höchstzulässigen Geschwindigkeiten als auch des Parkverhaltens umfassten das gesamte Stadtgebiet. Das Ergebnis zeigt, dass in vielen verkehrsberuhigten Bereichen noch nicht die erforderliche Sensibilität für die gesetzlichen Regelungen in diesen Bereichen besteht. Deshalb weist das Ordnungsamt noch einmal darauf hin, das in verkehrsberuhigten Bereichen das Parken ausschließlich in dafür gekennzeichneten, ausgewiesenen Flächen erlaubt ist. Daneben ist auch das Be- oder Entladen – ohne Verkehrsbeeinträchtigungen – für maximal 15 Minuten möglich. Weiterhin ist in Spielstraßen durchgängig Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Die ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche sind zu gleichen Rechten für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer oder Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer da. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten.
Mit dieser Aktion hat das Ordnungsamt in „verkehrsberuhigten Bereichen / Spielstraßen“ punktuell verstärkt kontrolliert und zur Aufklärung beitragen. Damit im verkehrsberuhigten Bereich ein gedeihliches Miteinander funktioniert, ist es wichtig die bestehenden Regeln einzuhalten und jeweils gegenseitige Rücksichtnahme zu üben. Neben den Kontrollen in den Bereichen informiert die Verkehrsüberwachung auch noch einmal zusätzlich mit ihrem Flyer über die bestehenden gesetzlichen Regelungen.
Eine vergleichbare Schwerpunktaktion der Verkehrsüberwachung wird zukünftig erneut erfolgen.
Ordnungsamt Stadt Dortmund (Pressemitteilung)
Das Ordnungsamt hat verstärkt in „Spielstraßen“ kontrolliert
Wie angekündigt hat das Ordnungsamt in den zwei Wochen vor den Herbstferien Schwerpunktkontrollen in verkehrsberuhigten Bereichen, den sogenannten „Spielstraßen“ durchgeführt. Insgesamt waren es 107 Kontrollen in verkehrsberuhigten Bereichen.
Dabei wurde sowohl die Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeiten als auch das korrekte Parken in den speziellen Bereichen kontrolliert. Kontrollschwerpunkt war dieses Mal bei den Parkverstößen, dem ruhenden Verkehr.
Ruhender Verkehr
Bei den durchgeführten 95 Kontrollen (2018: 109) in unterschiedlichen Straßen – auch Mehrfachkontrollen in einigen Bereichen – im ruhenden Verkehr kam es zu zahlreichen Bürgergesprächen, in denen die Regeln in den Spielstraßen noch einmal ausführlich dargelegt wurden. Insgesamt wurden 296 (2018: 147) Verwarnungsgelder erteilt und 81 (2018: 39) Abschleppmaßnahmen durchgeführt.
Fließender Verkehr
Die höchstzulässige Geschwindigkeit wurde in 12 (2018: 47) Bereichen kontrolliert. Einige Bereiche konnten nicht angefahren werden, weil es entweder keine geeigneten Messpunkte für gerichtsverwertbare Messungen mit der hier eingesetzten Technik gab oder weil die Messpunkte durchgängig beparkt waren. Trotzdem wurden insgesamt 254 (2018: 599) Fahrzeuge erfasst von denen jede*r zweite Fahrer*in und damit rund 50% (128) (2018: 347) zu schnell war.
Grundsatz-Hinweis
Das Ordnungsamt weist noch einmal darauf hin, dass das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen ausschließlich in dafür gekennzeichneten, ausgewiesenen Flächen erlaubt ist. Daneben ist auch das Be- oder Entladen für maximal 15 Minuten möglich. Darüber hinaus ist in Spielstraßen zwingend die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Die ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche sind zu gleichen Rechten für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Fahrzeugführer*innen da.
Damit im verkehrsberuhigten Bereich ein gutes Miteinander funktioniert, ist es wichtig die bestehenden Regeln einzuhalten und jeweils gegenseitige Rücksichtnahme zu üben.
Weitere Kontrollen
Mit dieser neuerlichen Aktion möchte das Ordnungsamt in „Spielstraßen“ verstärkt für die Einhaltung dieser Regeln werben und zur weiterhin Aufklärung beitragen. Die Kontrollen werden weiter gehen.