Ein Jahr nach Zwangsräumung des Hannibal in Dorstfeld: trotz Sanierungsankündigung weiter mehr offene Fragen als Klarheit

Intown plant, den "Hannibal" zu sanieren, allein, nicht einigen fehlt der Glaube
Intown plant, den „Hannibal“ zu sanieren; allein, vielen fehlt der Glaube an gute Absichten.

Vor gut einem Jahr, am 21. September 2017: knapp 800 Menschen müssen ihre Wohnungen im Gebäudekomplex des Dorstfelder Hannibal innerhalb weniger Stunden wegen erheblicher Brandschutzmängel verlassen, dauerhafte Rückkehr ausgeschlossen – ein traumatisches Erleben. Seither wird Verantwortung für das Geschehen und seine Folgen zwischen Eigentümergesellschaft, Kommunalverwaltung und Politik hin und hergeschoben. Vor einigen Wochen schließlich tut sich was: der Stadt liegt ein Sanierungskonzept von InTown für die Schrottimmobilie vor. Über dessen Einzelheiten herrscht Schweigen. Bilanz ziehen wollte nun der Mieterverein Dortmund – und darüber informieren, wie es nach der Zwangsräumung für die Betroffenen weitergehen könnte. Leider wird ziemlich klar: Es geht vor allem um viel Geld, um Macht, aber nicht um sie.

InTown-Gruppe: Anonyme Strukturen einer Kapitalvermehrungsstrategie auf Kosten von MieterInnen

Die Gebäude sind verschlossen: Hier geht seit Mitte Februar nichts mehr rein oder raus.
Nicht nur undurchsichtige Eigentümerstrukturen: das geschlossene Gebäude symbolisiert Scheitern. Foto: Sascha Fijneman

Hannibal-II in Dortmund-Dorstfeld, offiziell Eigentum der Lütticher 49 Properties GmbH, eine Objektgesellschaft ohne Personal, mit Sitz in Berlin, deren Spuren nach Zypern führen und dort irgendwo im angrenzenden Mittelmeerraum verschwinden. Genauso wie die der InTown Property Management GmbH, die als Bevollmächtigte und Hausverwalterin gegenüber den MieterInnen wie der Stadt auftritt.

Nach Recherchen des Berliner Stern-Büros, veröffentlicht im letzten April, verstößt unter anderem die Intown-Gruppe gegen die Transparenzauflagen nach dem neuen Geldwäschegesetz von 2018. Wie das Fehlen öffentlich zugänglicher Informationen über ihr Sanierungsvorhaben ist dies ein weiterer Hinweis auf die Undurchsichtigkeit von Kapitalanteils- und Machtstrukturen hinter der Problemimmobilie.

Für die einen reines Investitionsobjekt, lebten hier andererseits aber Menschen. Lieber wäre es den Drahtziehern hinter solchen Geschäftsmodellen sicher, wohnten in dem Betonklotz einfach Bankkonten, von denen aus die Miete pünktlich überwiesen wird. Dann braucht das mit dem Brandschutz auch nicht mehr an die große Glocke gehängt zu werden. Virtuelle Kapitalströme können nicht in Flammen aufgehen.

Wenn was schief geht, wie beim Hannibal-II – es ist ein ungleiches Ringen. Hier, am 21. September letzten Jahres in Dortmund-Dorstfeld: Familien, die sich von jetzt auf gleich auf der Straße wiederfinden und nicht wissen, wohin. Dort, wo Milliarden von Euro bewegt werden, kann praktisch aus der Portokasse ein Haufen kluger Anwälte und Gutachter zusammengestellt werden, der sich fortan um nichts anderes kümmern wird, als den Renditeverlust wegen der angeordneten Evakuation in Grenzen zu halten.

Planungsdezernent Ludger Wilde soll über die neuen Sanierungspläne von InTown berichten

Planungsdezernent Ludger Wilde
Nehmerqualitäten sind gefragt: Ludger Wilde muss sich immer wieder unangenehmen Fragen stellen. Fotos (8): Karsten Wickern

Doch InTown, der anonyme Kapitalkoloss, ist weit weg, ungreifbar, wenn der Mieterverein Dortmund und Umgebung zum Info-Abend in der Sache einlädt. Nicht zum ersten Mal in den letzten zwölf Monaten bei einer solchen Gelegenheit: Verbitterung ist spürbar unter den Betroffenen der Hannibal-Evakuierung, aber auch Resignation.

Das wird im Verlaufe dieses Abends im Dietrich-Keuning-Haus (DKH) immer deutlicher. Denn im Ergebnis gehört zu seinen wenigen, aber gesicherten Erkenntnissen der Diskussion: bis über viele ihrer Belange überhaupt eine Entscheidung fällt, gleich welcher Art, bis dahin wird leider noch viel Wasser den Rhein hinabgeflossen sein.

Mit von der Partie im DKH, neben den VertreterInnen des Mietervereins: Planungsdezernent Ludger Wilde. Im Verwaltungsvorstand der Stadt gleichfalls zuständig fürs Wohnen, muss er sich seit der Evakuierung vor einem Jahr dienstlich mit dem Skandal um den Betonklotz wohl oder übel herumschlagen.

Geübt im Auftreten müsste er daher sein, denn er dürfte nicht zum ersten Mal mit den Nöten, manchmal auch der Wut von ehemaligen und den Noch-MieterInnen des Hannibal konfrontiert werden. Für manche wird er als Vertreter der Stadt gleichsam zur Zielscheibe, wenn sie ihrem Ärger Luft machen. Kein beneidenswerter Job.

Eingeladen wurde Ludger Wilde vom Dortmunder Mieterverein, um über die neusten Pläne von InTown Property mit der Problemimmobilie zu berichten. Genauere Kenntnisse hat hier nämlich allein die Stadt, bei der das Vorhaben kürzlich in Gegenwart von BrandschutzspezialistInnen und anderer Fachleute der Genehmigungsinstanzen vom Wohnungsunternehmen zusammen mit dem von ihm beauftragten Architekturbüro vorgestellt wurde.

InTown: Dorstfelder Hannibal soll Wohngebäude bleiben – aber mit verändertem Nutzungskonzept

Am kommenden Montag wird der Schlüssel zum Gebäude wieder an InTown Properties übergeben.
War nach Ansicht der Stadt leider unumgänglich: die Zwangsräumung am 21. September 2017. Fotos (3): Alex Völkel

Zunächst, obwohl es die betroffenen BewohnerInnen des Gebäudekomplexes kaum trösten wird: Zur damaligen Zwangsräumung hat es nach Lage der Dinge, da sind sich Ludger Wilde und die VertreterInnen des Mietervereins offenbar einig, keine Alternative gegeben. „Wir haben da kein schlechtes Gewissen“, ist sich Wilde auch im Nachhinein sicher.

„Sie waren auch nicht obdachlos zwischendurch!“, ruft ihm eine Zuhörerin entrüstet entgegen – ein typischer Einwurf für die Veranstaltung. Hier prallen eindeutig verschiedene Perspektivebenen aufeinander; die Tragik: beide sind nachvollziehbar, aber inkompatibel.

Nun hat InTown – elf Monate nach Räumung der Dorstfelder Wohnanlage – bei der Stadt Pläne für eine Sanierung vorgelegt. Danach soll der Gebäudekomplex bis Ende 2020 wieder beziehbar sein. „Wenn das passiert“, dann sei die Situation besser als vorher, schätzt Ludger Wilde. Wenn in ihm Zweifel aufkommen, dann eher, ob das Unternehmen seinen Zeitplan für die anvisierte Sanierung wird einhalten können.

Die Stadt habe ein Interesse daran, dass der dortige Wohnraum wieder genutzt würde; anders ausgedrückt: Leerstände in der Größenordnung gehen gar nicht. Zweitens hätten die Entwürfe des Architekturbüros überzeugt. „Ich fand das Konzept gut“, so Wilde. Was er dann darüber mitteilt, ist vermutlich weniger, als die Stadt weiß, aber immerhin, ein erster Eindruck zu den Planungen.

Danach bleibt der Hannibal ein Wohngebäude, allerdings mit verändertem Nutzungskonzept. Das Erdgeschoss soll für Dienstleistungseinrichtungen reserviert werden; im ersten Teil der darüber liegenden Etagen werden die Wohnungen in kleinere Einheiten für Studierende umgewandelt, der Haupteingang vom Vogelpothsweg auf die Rückseite des Gebäudes verlegt sowie der Außenbereich aufgewertet.

Zusage von InTown bei gültigen Mietverträgen: zu denselben Konditionen zurück in den Hannibal

Tobias Scholz, Sprecher des Dortmunder Mietervereins
Tobias Scholz, Sprecher des Dortmunder Mietervereins

Soweit, so gut. Hört sich im ersten Moment nicht schlecht an – werden für einen Augenblick gewisse Geschäftspraktiken der Kapitalgesellschaft außer Acht gelassen, die im weiteren Verlauf des Abends nach und nach zur Sprache kommen sollten. Nämlich dort, wo sich die Aufmerksamkeit auf die von der Zwangsräumung Betroffenen richtet.

Da wären zunächst über einhundert MieterInnen, die noch gültige Mietverträge für Wohnungen im Hannibal haben. Denen habe der Geschäftsführer von InTown Property Management, Sascha Hettrich, wiederholt über Medien zugesichert, ein Angebot für eine Wohnung in dem Gebäude zu denselben Konditionen zu unterbreiten; Garantien dafür könne aber niemand abgeben, muss Wilde konzedieren.

Will heißen: die Menschen können einem quasi gegebenen Wort, irgendwo anders im Hannibal gleichwertig unterzukommen, vertrauen oder nicht. Eine Rückkehr in ihre alten Wohnungen, so wie sie waren, scheint jedenfalls ausgeschlossen. Dafür ist das – in den Details reichlich ominöse – Sanierungskonzept offenbar zu tiefgreifend, wie InTown indirekt klar gemacht hat: alle Wohnungen müssten für die geplanten Maßnahmen geräumt werden, so wurde mehrfach vom Unternehmen kommuniziert.

InTown könne beispielsweise andere, schon renovierte Wohnungen anbieten, versucht sich Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund, aus Ankündigungen wie Versprechungen der Eigentümergesellschaft einen Reim zu machen.

Schöne Worte hin oder her – Befürchtungen der MieterInnen auf die nachfolgenden Taten von InTown

Rainer Stücker
Nimmt kein Blatt vor den Mund: Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund

Gesetzt, das funktionierte zumindest im Prinzip irgendwie: da ist die Angst der Betroffenen vor Mieterhöhungen. „Hettrichs schöne Worte hin oder her“, hätte bei den betreffenden Fragen aus dem Publikum ergänzt werden können. Aber sie sind gefallen, die Worte. Für Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins, hat sich InTown damit überraschend weit aus dem Fenster gelehnt.

So sei im Grundsatz ein Wiedereinzug zu den bisherigen Konditionen möglich. Rein mietrechtlich gäbe es aber die Möglichkeit, die Miete zwischendurch zu erhöhen. Und dann wäre da natürlich noch die altbekannte Masche von profitorientierten Wohnungsunternehmen: Nicht nur instandgesetzt habe man, nein, sondern z.B. auch über eine Wärmedämmung isoliert, ergo modernisiert, was durch einen Zuschlag auf die Miete umgelegt werden könne, usf.

Im Übrigen sei zu fragen, wessen Wohnungen in den Etagen über dem Erdgeschoss „wegradiert“ würden. „Das ist nicht ohne Zustimmung des Mieters möglich“, so Stücker. Deshalb sei der Mieterverein froh über jede/n MieterIn, die/der bliebe: „Wir kommen dadurch in eine [bessere] Verhandlungssituation“.

Planungsdezernent Ludger Wilde hofft auf Realisierung der kommunizierten InTown-Pläne

Viele BesucherInnen der Infoveranstaltung scheinen emotional hin und her zu schwanken: zwischen einem Gefühl von Alleingelassen-worden-Sein durch die Stadt Dortmund und einem tiefen Misstrauen gegenüber InTown. So wie jemand unter ihnen sinngemäß formuliert: sollten die jetzt wirklich in die Immobilie investieren, könne dies bei deren Geschäftsgebaren für sie als MieterInnen im Grunde nie gut ausgehen.

Ludger Wilde ist von seiner Position als Mitglied des kommunalen Verwaltungsvorstandes zwar formal kein Politiker, sondern ein fachlich qualifizierter Spitzenbeamter; aber so ganz ohne politisches Geschick geht es natürlich nicht.

Bei Wohnimmobilien – Gegensatz zu den Gewerbeimmobilien – tue sich InTown in Dortmund in der Tat schwer. Er ginge jetzt bezüglich des Hannibals aber erst einmal davon aus, die bessere Seite von InTown zu sehen – ansonsten wolle er nicht weiter spekulieren, so Wilde. Ein anderes Statement als dies der guten Hoffnung wäre für ihn in seiner Position freilich auch gar nicht möglich gewesen, wollte er nicht den Ast absägen, auf dem er sitzt.

Betroffene fordern Entschädigung für Verlust von Eigentum durch die Folgen der Zwangsräumung

ilke Schwarz erklärt für die Betroffenen wenig erfreuliche Details.
Silke Schwarz erklärt für die Betroffenen wenig erfreuliche Details. Foto: Thomas Engel

Was zukünftig passieren wird, ist das Eine; das Hier-und-Jetzt jedoch wie der Spatz in der Hand gegenüber der Taube auf dem Dach. Mehrfach sprechen ehemalige oder Noch-MieterInnen daher kurzfristige Entschädigungen an. „Die Leute, die hier sind, wollen etwas Geld haben“, sagt ein Rentner. Er erzählt, dass er nach der Räumung und wegen ihr krank geworden sei, blickt dabei auf Ludger Wilde: „Haben Sie mal 800 Euro Rente!“

Andere pflichten ihm bei: Schadensersatz sei das wichtigste Thema für sie, ansonsten bräuchten sie nicht hier sein, sondern könnten auch die Zeitung lesen. Schließlich hätten viele MieterInnen ihre Möbel teilweise wegschmeißen müssen, weil sie in den kleineren Stadtwohnungen nicht mehr hätten untergebracht werden können. Oder sie verrotteten jetzt in ihren alten Wohnungen, weil InTown dort die Heizungen habe abstellen lassen.

Doch die JuristInnen vom Mieterverein müssen überzogene Erwartungen in dieser Angelegenheit dämpfen: die Sache sei mietrechtlich nicht so einfach. Silke Schwarz, Rechtsberaterin beim Mieterverein, erläutert dies ausführlich.

Für den juristischen Laien lässt sich entnehmen: Abgesehen davon, dass bei einer zivilrechtlichen Klage auf Schadensersatz die Beweislast beim Kläger liegt, indem dieser seine Ansprüche belegen, nachweisen muss, dass ein Schaden durch das Fehlverhalten des Beklagten verursacht wurde, gibt es ein weiteres, viel größeres Problem:

Alle Entschädigungsfragen hängen an der Angemessenheit der Zwangsräumung durch die Stadt – und darüber werden die Gerichte noch entscheiden müssen; augenblicklich liegt der Ball beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Solange letztinstanzlich kein Urteil vorliegt, gibt es keinen eindeutigen Adressaten für eventuelle Ansprüche auf Haftung: InTown oder vielleicht doch die Stadt, weil die zu Unrecht hat räumen lassen?

InTown verweigert faktisch die Rückzahlung von Kautionen an ehemalige MieterInnen

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Die Beschriftung mutet nur noch als schlechter Scherz an.

Anders verhält es sich mit den Kautionen, die MieterInnen teilweise bereits vor Jahrzehnten, damals noch an die städtische Dogewo gezahlt haben: Seien die Mietverhältnisse beendet und gäbe es keine Ansprüche der Vermieter, erklärt Silke Schwarz, gäbe es nach einer Prüfungszeit von 3 bis 6 Monaten eine Verpflichtung zur Zurückzahlung.

Was das Misstrauen gegenüber InTown Property Management anders als den Zweckoptimismus der Verwaltungsspitze begründet, zeigt die schlichte Praxis des Unternehmens in dieser Angelegenheit: „Mir ist kein Fall bekannt, wo InTown freiwillig eine Kaution zurückgezahlt hat“, sagt Tobias Scholz. Auch dort nicht, wo es Aufhebungsverträge gegeben habe. Urteile, wo der Mieterverein Ansprüche stellvertretend für MieterInnen wegen der Kautionen geltend gemacht habe, gäbe es noch nicht, ergänzt Silke Schwarz.

Wenig verwunderlich daher, dass auch Ärger bei den Nebenkostenabrechnungen nicht ausbleibt. MieterInnen klagen darüber, dass sie keine Bescheide erhielten. Bis Ende 2018 müssten sie für das Jahr 2017 allerdings da sein, erklärt der wohnungspolitische Sprecher des Mietervereins die Rechtslage. Guthaben aus den Abrechnungen könnten ggf. eingefordert werden.

Wichtig sei, dass InTown die ehemaligen BewohnerInnen des Hannibals dazu erreichen könne. Dass dies in bestimmten Fällen sicher gelingen wird, daran hat der Mietrechtler keinen Zweifel: „Ich denke, sie werden Abrechnungen zuschicken, wo es zu Nachzahlungen kommt.“ Bei solchen Nachforderungen, rät er den Betroffenen: auf keinen Fall zahlen und an den Mieterverein wenden.

Rainer Stücker: „Wie InTown mit Ihnen umgegangen ist, das ist menschenverachtend, eine Riesensauerei.“

Trostlosigkeit: das Gebäude nach der Räumung
Trostlosigkeit: das Gebäude nach der Räumung

Während dem Politiker nichts andere übrig bleibt, als Hoffnung für die Zukunft zu verbreiten, an deren Gestaltung er immerhin als Chef der Genehmigungsbehörde für die von InTown vorgelegten Renovierungspläne nicht ganz unbeteiligt sein wird, kann der Geschäftsführer des Mietervereins die Dinge unter etwas anderen Aspekten in den Blick nehmen. Und Rainer Stücker nimmt hier kein Blatt vor den Mund:

„Seit dem 21.9.2017 gibt es, was InTown betrifft, keinen Verlass auf irgendwas. Man muss zeitgleich mit allen Möglichkeiten rechnen.“ Wenn InTown nun Renovierungsabsichten kundgetan habe, deren Einzelheiten nur die Stadt kenne, dann bedeutete dies nicht, „dass wir sagen, wir glauben daran, dass das so kommen wird. Es ist unverändert bei diesen Typen alles möglich. Für die ist das eine Geldanlage, und es geht nur um das Geld, und es geht nicht um Sie.“

Es sei nicht möglich, zu sagen, Ende 2020 könnten die MieterInnen dort wieder wohnen: „Die können verkaufen, die können in Insolvenz gehen […] Wir müssen weiter mit allen Varianten rechnen. Wir wollen keine falschen Hoffnungen machen“, analysiert Rainer Stücker illusionslos.

Was er vom Gebaren von InTown hält, da gibt es eine klare, unmissverständliche Bewertung vom Vorstandsvorsitzenden: „Für uns als Mieterverein ist die ganze Art und Weise, wie InTown mit Ihnen umgegangen ist, das ist menschenverachtend, eine Riesensauerei.“

Stadt versucht ehemalige MieterInnen in Übergangseinrichtungen in private Mietverhältnisse zu bringen

Die Stadt hat immer noch mit den Folgen der von ihr angeordneten Evakuierung zu kämpfen. 33 Haushalte aus dem Hannibal seien gegenwärtig noch in städtischem Wohnraum untergebracht, 31 davon in Übergangseinrichtungen, berichtet Ludger Wilde. Ziel sei es, dass die betreffenden Personen im nächsten Jahr alle über Privatvermietungen eine neue Wohnung fänden.

Dass die Stadt auf die entsprechenden Haushalte dahingehend Druck ausübe, so war aus dem Publikum zu hören, darauf kann er nur sagen: „Wir haben noch keinen, der in unseren Wohnungen war, auf die Straße gesetzt.“ Und zu einer Frau, die sich entrüstet, jetzt ab Dezember Miete für eine ziemlich unterdurchschnittliche Wohnung zahlen zu müssen: „Wir werden nicht auf Dauer kostenfrei Wohnraum seitens der Stadt zur Verfügung stellen können.“

Die Handlungsmöglichkeiten seitens der Stadt sind, solchen Statements des Planungsdezernenten folgend, wohl recht begrenzt. Das gilt offenbar nicht nur hier.

Enteignung ist wie Kauf der Problemimmobilie für die Stadt keine Handlungsalternative

Immobilienrundgang mit Ullrich Sierau in der vergangenen Woche
Immobilienrundgang mit Ullrich Sierau in der vergangenen Woche

InTown habe jetzt immerhin bekundet, die Probleme angehen zu wollen. Dies sei auch der Grund, macht Wilde auf die Frage einer älteren Dame klar, weshalb eine Enteignung rechtlich augenblicklich nicht möglich sei. Denn ein solch radikaler Schritt setze nach Gesetzeslage voraus, dass „der Eigentümer nichts macht“.

Es ist auch keine Option für die Stadt, das Gebäude zu kaufen: Warum solle die Stadt das tun, antwortet Ludger Wilde auf eine Frage aus dem Zuhörerraum. Ein Erwerb des maroden Betonklotzes und dann noch viel Geld in einer Modernisierung stecken – für Dinge, die andere versaubeutelt haben, ist für die Kommune anscheinend ausgeschlossen.

Die Stadt könne über die Wohnungsaufsicht auch nicht alle Häuser kontrollieren, um zu vermeiden, dass irgendwo so etwas wieder passierte, entgegnet Wilde einem jüngerem Mann. Ja, einige Häuser habe man gekauft und renoviert, die Handlungsspielräume seien hier allerdings begrenzt: „Wir sind nicht allmächtig.“

Erst gegen Ende der Woche hatte sich Oberbürgermeister Ullrich Sierau zusammen mit VertreterInnen großer Wohnungsgesellschaften einen Überblick zu entsprechenden Maßnahmen bei einem Stadtrundgang verschafft. Allein, den MieterInnen aus dem Hannibal nützt es wenig.

Rechnungsstellung an InTown nur für „gerichtsfeste“ Kosten – Stadt bleibt auf über 800.000 Euro sitzen

Der Hannibal in Dorstfeld wurde am Abend ruhig und geordnet evakuiert. Fotos: Alex Völkel
Der Hannibal in Dorstfeld am Abend der Evakuation.

Angekommen bei engen Handlungsspielräumen, zahlt die Stadt aber an anderer Stelle ordentlich drauf. Was die Rechnungsstellung an InTown betrifft, so habe man sich hier auf den „gerichtsfesten“ Teil beschränkt: das sind Kosten direkt im Zusammenhang mit der Zwangsräumung und deren unmittelbare Folgen wie etwa die Finanzierung von Wachpersonal am geschlossenen Gebäude – 781.000 Euro von mehr als 1,6 Millionen.

Auf Kostenbescheide zu nachgelagerten Ausgaben wie Unterstützungsleistungen für die ehemaligen Bewohnerinnen des Hannibals müsse dagegen nach Rechtslage verzichtet werden, erklärt Wilde. Macht gut 800.000 Euro.

Sowieso werden Übernahmeverpflichtungen der Primärkosten am Ausgang des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hängen, das darüber zu befinden hat, ob die Evakuierung im letzten Jahr angemessen war oder nicht.

Hier warte man auf einen Gerichtstermin, der wohl nicht vor Ende 2019 anberaumt würde, gibt sich Wilde realistisch. Und es sei sicher: der Unterlegene riefe dann die nächste Instanz an, das Oberverwaltungsgericht in Münster. Und dann gibt es noch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und für die ganz harten Streiter den Europäischen Gerichtshof.

Der Stadt drohen im Falle einer Niederlage vor Gericht Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe

Die Müllberge, die bei der Räumung entstanden sind, wurden ordentlich beseitigt.
Es könnte, je nach Entscheidung der Gerichte, teuer werden für die Stadt Dortmund.

Die Annahme, eine Partei werde sich nicht mit einem erstinstanzlichen Urteil zufrieden geben, ist nicht von der Hand zu weisen. Es geht nämlich nicht nur um Übernahme der Evakuierungs- und direkten Folgekosten. Ebenfalls auf dem Spiel stehen drohende Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe, die InTown gegenüber der Stadt Dortmund mit Sicherheit für den Ausfall von Mieteinnahmen über einen längeren Zeitraum geltend machen wird, sollten die Verwaltungsgerichte entscheiden, die Räumung sei unverhältnismäßig gewesen.

Die Größenordnung solcher Regressansprüche lässt sich leicht überschlagen: Bei einer Gesamtwohnfläche von 412 Wohnungen im Hannibal mit insgesamt 27.955 Quadratmetern und einem – nach der Mietobergrenze für öffentlich geförderten Wohnraum in Dortmund festgelegten – Mietpreis von durchschnittlich 5,55 Euro pro Quadratmeter ergeben sich: monatliche Mieteinnahmen von 155.150 Euro, pro Jahr von knapp 1.862 Millionen Euro.

Gesetzt, die Verwaltungsgerichte werden den Fall InTown vs. Stadt Dortmund durch alle möglichen Instanzen bereits in zwei Jahren entschieden haben und der Leerstand des InTown-Bestandes am Vogelpothsweg neigte sich entsprechend der Planungen in dieser Zeit dem Ende zu – dann kann das Wohnungsunternehmen von der Kommune für den Einnahmeausfall der Mieten für etwa drei Jahre einschließlich Zinsen um die 6 Millionen Euro fordern. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens und so weiter. Der Kämmerer wird sich freuen.

Ab November 2018: bestimmte zivilrechtliche Sammelklagen werden in der Bundesrepublik möglich

Für die von der Evakuierung Betroffenen gibt es einen kleinen Hoffnungsschimmer: Nachdem die EU-Kommision bereits 2013 die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert hatte, zivilrechtliche Sammelklagen auf Unterlassung und Schadensersatz zuzulassen, hier bislang aber wenig geschah, wird sich dies ab dem 1. November 2018 in der Bundesrepublik ändern. Pikanterweise anlässlich des VW-Dieselskandals, darauf weist Rainer Stücker hin.

Dann wird es die Möglichkeit einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage geben, mit der Verbraucherschutzverbände zugunsten von mindestens zehn Verbrauchern Ansprüche feststellen lassen können. Dennoch, selbst bei einem positiven Entscheid müssen im Anschluss daran alle Geschädigten in der Regel ihre Schadensersatzansprüche weiter individuell gerichtlich geltend machen.

Des Weiteren gilt: trotz eines vorgängigen positiven Musterklagenurteils bleibt die Abweisung einer Zivilklage im Einzelfall theoretisch möglich – wenn RichterInnen dem Muster eben nicht folgen bzw. in einem konkreten Fall seine Anwendungsbedingungen als nicht gegeben ansehen.

Mieterverein will Musterfeststellungsklage gegen InTown in diesem Herbst anstrengen

Doch bange machen gilt nicht: Der Mieterverein Dortmund werde im Namen der Hannibal-MieterInnen natürlich im November eine solche Klage gegen InTown und auf eigene Kosten anstrengen, erklärt sein Geschäftsführer. 30 bis 50 Betroffene bräuchten sie dafür. Dadurch würde die Verjährung unterbrochen und es gäbe die Chance, Ansprüche grundsätzlich zu sichern. Sei dies geschehen, müsse man sich über die Höhe der Schadensersatzleistungen Gedanken machen.

Im Übrigen, bestätigt Rainer Stücker: alle Zivilklagen würden ziemlich sicher mit dem laufenden Verfahren in Gelsenkirchen kurzgeschlossen. Das hat zwei Konsequenzen: erstens dürfe hier keine schnelle Klärung erwartet werden. Mit anderen Worten: der eigentliche Grund, weshalb einige von der Räumung Betroffene zu dieser Veranstaltung ins DKH gekommen sind – nämlich in der Hoffnung darauf, etwas über zeitnahe Entschädigungen zu erfahren –, dürfte sich zerstreut haben.

Zweitens, erklärt Stücker, auf Nachfrage: Sicher, sollte InTown vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen und die Evakuierung von den RichterInnen als unverhältnismäßig betrachtet werden – dann hätte die Stadt Dortmund die Konsequenzen zu tragen. Für eventuelle Schadensersatzansprüche wäre sie dann die Adressatin.

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Weitere Informationen:

  • Sachstandsbericht zum Hannibal II, hier:
  • Infos über das Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz, hier:

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Reader Comments

  1. Martin Illert

    Danke für den sehr gut geschriebenen Artikel, der die Probleme deutlich und differenziert schildert. Uns Mietern bleibt der Rechtsweg und die Hoffnung, dass Intown keine Insolvenz hinlegt. Ich wünsche mir noch, dass mit Hilfe des Transparenzregisters die Hintermänner von Intown bekannt werden.

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