Die Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen sind angespannt. In vielen Regionen mangelt es an bezahlbarem Wohnraum, auch in Dortmund. Die soziale Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bietet InvestorInnen 2018 attraktive Konditionen, um rentabel preiswerten und hochqualitativen Wohnraum zu schaffen. Mit ihren Mitteln können private und gewerbliche Interessenten sowohl ihre Neubauvorhaben als auch ihre Modernisierungspläne zu attraktiven Konditionen realisieren. Dabei profitieren sie von Tilgungsnachlässen und verbesserten Fördersätzen. Gute Neuigkeiten sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen.
Mietinteressenten müssen über einen Wohnberechtigungsschein verfügen
Zur Schaffung neuer Wohnungen und der Modernisierung von Bestandsimmobilien steht der Stadt Dortmund 2018 ein Fördertopf des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 30 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahr 2017 konnten in Dortmund mit einem Fördervolumen von 51 Millionen Euro 1013 Wohnungen gefördert werden.
Die Fördergelder sowohl im Neubaubereich von Mietwohnungen als auch zum Zweck der Sanierung der Bestandswohnungen, führen dazu, dass die betroffenen Wohnungen ausschließlich an Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden dürfen. In Dortmund trifft dies auf mehr als 50 Prozent aller Haushalte zu.
Im Bereich des Mietwohnungsneubaus wurde die Mietobergrenze leicht angehoben, von 5, 25 Euro auf 5, 55 Euro während gleichzeitig das Förderdarlehen auf 75 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht wurde. Was sich für potentielle MieterInnen zunächst nach Preiserhöhung anhört, macht durchaus Sinn. Denn trotz der stetig steigenden Baukosten ergibt sich so für InvestorInnen eine höhere Rentabilität bei der Vermietung, wodurch sie animiert werden sollen, weiter in den sozialen Wohnungsbau zu investieren und neue Wohnungen zu schaffen.
Erhöhte Förderdarlehen und Tilgungsnachlass von 7,5 Prozent für Familien
Familien mit dem Wunsch nach einem Eigenheim profitieren ebenfalls von den verbesserten Bedingungen. Ein Haushalt mit vier Personen beispielsweise hat Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 130.000 Euro. Im Vorjahr war diese Summe noch auf 122.500 Euro begrenzt. Waren bisher diesbezügliche Darlehen an gewisse Parameter wie das Baujahr der Immobilie geknüpft, gelten die neuen Förderrichtlinien auch für ältere Bestandswohnungen.
Weiterer Vorteil für Eigentumsfamilien ist der erstmalige Tilgungsnachlass in Höhe von 7,5 Prozent. Bei einem Kredit von 100.000 Euro, müsste eine Familie also nur 92.500 Euro zurückzahlen, um das Darlehen zu tilgen. Durch die neuen Bestimmungen sind nun alle Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden förderfähig, insbesondere Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur großräumigen Barrierefreiheit.
Bisher gab es hier rechtliche Beschränkungen. Auch die bisher erforderlichen, im Vorfeld erbrachten Eigenleistungen zur Modernisierung der EigentümerInnen sind nicht mehr Voraussetzung für die Förderung. InvestorInnen können sich über Tilgungssätze in Höhe von 20 Prozent freuen. Die jeweilige Höhe der Förderung richtet sich nach den tatsächlichen Kosten und liegt maximal bei 100.000 Euro pro Wohnung.
Die Fördermittel können beim Amt für Wohnen und Stadterneuerung, Südwall 2 bis 4, in Dortmund beantragt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Interessierte gern persönlich oder telefonisch unter Telefon 0231/50-2 97 22. Darüber hinaus sind weitere Informationen und die Einkommensgrenzen auf den Seiten der NRW.Bank unter www.nrwbank.de abrufbar.
Wer sich im Vorfeld schonmal hinreichend informieren möchte, ist mit den im Anhang des Artikels befindlichen Broschüren des Landes NRW gut beraten.
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