Eigentlich wurde der Angeklagte im Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen Lehrer bereits freigesprochen, doch die Dortmunder Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Nun kam es rund drei Jahre nach der Tat zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Der damals 18-Jährige soll versucht haben, einen Lehrer mit einem Hammer zu erschlagen.
Jugendliche lockten Lehrer in einen Hinterhalt
Im Mai 2019 haben drei Jugendliche im Alter von 16, 17 und 18 Jahren einen Lehrer der Martin-Luther-King-Gesamtschule in einen Garagenhof gelockt, wobei ein Jugendlicher Kreislaufprobleme vortäuschte. Der Lehrer empfand die Situation allerdings als merkwürdig und blieb wachsam.
Seiner Aussage nach wäre das Sekretariat deutlich näher gewesen, deshalb habe er gewusst, dass es sich wohlmöglich um eine Falle handele. Der Plan ihn zu töten sei ihm aber nicht in den Sinn gekommen, vielmehr dachte er an eine „einfache Körperverletzung“.
Der Haupttäter wurde 2020 rechtskräftig zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Er soll damals den Plan geschmiedet haben, weil er mit seinen Noten unzufrieden war und mit dem Schulstoff nicht hinterherkam. Der zweite Mittäter wurde zu einem dreiwöchigen Dauerarrest verurteilt.
Staatsanwaltschaft mit Revision vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich
Nachdem der 23-jährige Mittäter für den versuchten Mord bereits freigesprochen und nur wegen Sachbeschädigung verurteilt wurde, ging die Staatsanwaltschaft in Revision – mit Erfolg. Die Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe folgten der Staatsanwaltschaft, und so muss der Fall erneut am Dortmunder Landgericht verhandelt werden.
Im damaligen Verfahren sahen die Richter es als erwiesen an, dass der junge Erwachsene freiwillig von der Tat zurückgetreten ist, indem er den im Hosenbund seiner Jogginghose befestigten Hammer absichtlich in sein Hosenbein hat rutschen lassen, um nicht mehr an die Waffe heranzukommen.
Dem Landgericht berichtete der 23-Jährige von seinen „Gewissensbissen, als ich realisiert habe, was wir da machen“. Außerdem sei er sich sicher gewesen, dass der Haupttäter nicht zuschlagen würde, solange er nicht zuschlage: „Das habe ich in seinen Augen gesehen.“ Er sei mit dem Haupttäter schon zehn Jahre befreundet, daher könne er das einschätzen, so der Angeklagte.
Knifflige rechtliche Frage: Reichte das Verhalten des Angeklagten?
Die schwierige, rechtliche Frage: Reicht es für einen Freispruch den Hammer „nur“ in sein Hosenbein fallen zu lassen oder hätte der 23-Jährige den Lehrer laut warnen müssen? Vor dieser Entscheidung stehen nun die Richter:innen am Dortmunder Landgericht.
Für das erneute Verfahren wurden vier Verhandlungstage angesetzt. Die Verhandlung ist, anders als beim ersten Prozess, öffentlich. Das Strafmaß ist noch völlig offen.