Vogelgrippe H5N8 bei einer Wildente in Hagen: Nun gilt auch für Geflügel in ganz Dortmund die Stallpflicht

Von Hagen aus gibt es ein Beobachtungsgebiet, welches auch die Stadt Dortmund tangiert.
Von Hagen aus gibt es ein Beobachtungsgebiet, welches auch die Stadt Dortmund im Süden tangiert.

Bei einer Wildente aus Hagen wurde das gefährliche Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen. Die Ente war bereits am 16. November verendet am Ufer des Hengsteysees in Hagen aufgefunden worden – die Untersuchungen brachten jetzt Klarheit. Um die mögliche Ausbreitung des Erregers zu verhindern, sind auf dem Gebiet der Stadt Dortmund folgende Maßnahmen notwendig:

Stallpflicht für Geflügel in ganz Dortmund

Gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) sind unterzubringen in geschlossenen Ställen oder einer Schutzvorrichtung (Voliere mit geschlossenem Dach), d. h. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Einrichtung eines Beobachtungsgebiets: Auch Hunde und Katzen dürfen nicht frei laufen

Die Stadt Dortmund ist zurzeit nur von einem Beobachtungsgebiet im Dortmunder Süden betroffen. In diesem Gebiet (siehe Karte) gilt zudem für mindestens 21 Tage:

  • Hunde und Katzen dürfen nicht frei umherlaufen.
  • Gehaltene Vögel dürfen zur Aufstockung von Wildbeständen nicht freigelassen werden.
  • Die Jagd auf Federwild darf nur nach Genehmigung oder auf Anordnung der zuständigen Behörde erfolgen.

Die Anordnungen werden in der „Tierseuchenverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest“ heute über das Internet bekanntgegeben und gelten ab Dienstag, 22. November. Die Stadt Dortmund bittet alle betroffenen Tierhalter zum Schutz gegen die Ausbreitung jedoch um unverzügliche Umsetzung der genannten Maßnahmen.

Weitere wichtige Hinweise für alle Geflügelhalter

Alle Geflügelhaltungen, auch private Kleinhaltungen, sind zu einer Anmeldung ihrer Tiere bei  der Tierseuchenkasse verpflichtet. Bei Unterlassung droht der Verlust der Entschädigung und im Falle einer Weiterverbreitung in andere Bestände droht Regresspflicht. Stellen, an denen Geflügel gefüttert wird, dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein. In die Tränke darf nur frisches Wasser, nicht Oberflächenwasser.

Gerätschaften und Einstreu- und Futtervorräte müssen für Wildvögel unzugänglich sein. Bei Verlust von drei oder mehr Tieren pro Tag in Kleinhaltungen ist dies sofort zu melden. Auskunft erteilt das Ordnungsamt der Stadt Dortmund, Abt. 32/2 Veterinärwesen, Tel. 0231 50 23970. Alle betroffenen Bürger werden um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten, da sie wegen der bestehenden Tierseuchenlage notwendig sind.

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