Verwaltungsvorstand gibt grünes Licht für eine befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit bis Sommer 2021

Die Schulsozialarbeit ist auch weiterhin gesichert - für 95 Stellen lief die Finanzierung nur bis nächsten Sommer. Archivfotos: Alex Völkel
Die Schulsozialarbeit ist auch weiterhin gesichert – nun mehr bis zum Sommer 2021. Archivfoto: Alex Völkel

Die Schulsozialarbeit in Dortmund im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes soll bis zum 31.Juli 2021 fortgesetzt werden. Dies hat der Verwaltungsvorstand beschlossen. Das letzte Wort dazu haben jedoch die politischen Gremien. Doch die Zustimmung gilt als sicher.

81 soziale Fachkräfte wurden befristet bei freien Trägern und der Stadt Dortmund eingestellt

Der Bund hat den Kommunen im Kontext von „Bildung und Teilhabe“ für die Jahre 2011 bis 2013 jährlich rund 400 Millionen Euro für „zusätzliche Sozialarbeit“ zur Verfügung gestellt. Auf die Stadt Dortmund entfielen davon jeweils zirka fünf Millionen Euro.

81 soziale Fachkräfte wurden befristet bei freien Trägern und der Stadt Dortmund eingestellt. In den Jahren 2011 bis heute wurden die Arbeitsverträge mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31. Juli 2018. Heute sind alle Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die nun „Bildungs- und Teilhabeberater“ heißen, aus arbeitsrechtlichen Gründen bei den Freien Trägern beschäftigt.

Durch das im Oktober 2017 von der neuen Landesregierung in Aussicht gestellte Anschluss-Förderprogramm für die „Bildungs- und Teilhabeberater“ bis zum Jahr 2020 ist nun eine weitere befristete Fortsetzung der Beschäftigungsverhältnisse möglich.

Die Arbeitsverträge sollen in Dortmund nun bis zum 31. Juli 2021 verlängert werden

Tania Heidbreder (v.l.) und und Bettina Langenau (v.r.) präsentieren die Anstellungsverträge. Foto: Stephan Schuetze
Die ISB hatte als erste Trägerin ihre Kräfte bereits vorab entfristet eingestellt. Foto: Stephan Schuetze

Da das Schuljahr jedoch am 31. Juli 2021 endet, schlägt die Vorlage den Gremien vor, die Verträge der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter bis zum Endes des Schuljahres und nicht bis zum Ende des Kalenderjahres zu sichern. Das geschieht in der festen Erwartung, dass das Land NRW seiner Finanzierungsverpflichtung für diese Daueraufgabe am 1. Januar 2021 weiter nachkommen und die Finanzierung entfristen wird.

„Die Schulsozialarbeit ist unerlässlich für die Schulen. Daher muss die Frage nach einer unbefristeten Finanzierung nun endgültig und abschließend durch das Land NRW oder den Bund geklärt werden“, betont Oberbürgermeister Ullrich Sierau.

„Das Thema darf nicht länger auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen ausgetragen werden. Die Schulsozialarbeit muss endlich verlässlich gestaltbar sein“, ergänzt Schuldezernentin Daniela Schneckenburger.

Land zahlt 2,6 Millionen Euro und die Stadt Dortmund 1,8 Millionen Euro pro Jahr

Das Land stellt wie bisher für NRW rund 47 Millionen Euro zur Verfügung. Die Stadt Dortmund erhält davon zirka 2,6 Millionen Euro. Zur Sicherung der 81 Stellen muss die Stadt zudem einen Eigenanteil von 1,8 Mio. Euro finanzieren.

Die Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schüler setzen sich seit Jahren vehement für eine dauerhafte Fortsetzung der Schulsozialarbeit ein und weisen auf die Bedeutung dieser Arbeit für das schulische System hin. Durch den umfassenden Ausbau der Schulsozialarbeit sind an den Schulen multiprofessionelle Teams entstanden (Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte und Netzwerkpartner), die gemeinsam Kinder und Jugendliche beraten und begleiten.

Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter unterstützen die Familien bei der Beantragung aller Leistungsansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (zum Beispiel Lernförderung, Mittagessen, kulturelle Teilhabe, Mitgliedschaft in Sportvereinen). Sie wirken als wichtige Bindeglieder zwischen Elternhaus und Schule und schlagen eine Brücke zur gesamten Beratungslandschaft – insbesondere zur Jugendhilfe.

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Reaktionen

  1. Grünen-Fraktion

    Schulsozialarbeit – Verwaltungsvorstand schließt sich GRÜNEM Antrag an

    Die GRÜNEN im Rat begrüßen die Absicht des Verwaltungsvorstandes, die Finanzierung von 81 Stellen der Schulsozialarbeit mit jährlich 1,8 Millionen Euro bis Mitte 2021 sicher zu stellen. Die GRÜNEN hatten während der Haushaltsberatungen im Dezember einen ähnlichen Antrag eingebracht, der damals von SPD und CDU abgelehnt worden war.

    Ulrich Langhorst, Fraktionssprecher der GRÜNEN: „Wir sind sehr gespannt darauf, was SPD und CDU nach ihrer damaligen Ablehnung nun mit der angekündigten Vorlage machen. Wahrscheinlich kommt es eben doch manchmal eher darauf an, wer etwas vorschlägt, als dass es um den Inhalt geht. Unabhängig davon ist es gut für die Beschäftigten, die Schulen und die Schüler*innen, dass der städtische Anteil der Finanzierung der Stellen nun in den Haushalt eingestellt werden soll.“

    Die GRÜNEN stimmen hinsichtlich der Notwendigkeit und der Verantwortung von Bund und Land für die dauerhafte und ausreichende Finanzierung der Schulsozialarbeit der Einschätzung des Verwaltungsvorstandes ausdrücklich zu.

    Ulrich Langhorst: „Die Stellen der Schulsozialarbeit sind auf Dauer notwendig. Bund und Land hätten längst mit einer ausreichenden Finanzierung die Entfristung aller 81 Stellen sicherstellen müssen. Es ist ein Skandal, dass stattdessen alle Beteiligten in dauerhafter Unsicherheit gelassen werden. Wir begrüßen, dass die Interessengemeinschaft Sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen (ISB), die mit der Durchführung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes an den Dortmunder Schulen beauftragt worden ist, inzwischen 37 von 81 der Stellen entfristet hat. Der ISB hat damit den ersten, richtigen und mutigen Schritt gemacht, dem weitere folgen müssen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle 81 Stellen entfristet werden. Dazu braucht es endlich ein politisches Signal von Land und den Bund. Solange das nicht passiert. muss die Stadt klar stellen, dass sie den kommunalen Anteil der Finanzierung der Stellen auch weiterhin übernimmt. Es ist gut, dass dies nun passieren soll – auch wenn politisch unser Antrag dazu noch im Dezember abgelehnt worden ist. Das gibt die Sicherheit für eine Entfristung weiterer Stellen.“

  2. Schulsozialarbeit gesichert dank Druck der SPD-Landtagsfraktion (PM)

    Schulsozialarbeit gesichert dank Druck der SPD-Landtagsfraktion

    Auf Initiative der SPD-Fraktion hat der nordrhein-westfälische Landtag nun über die Schulsozialarbeit in NRW diskutiert. Ende des Jahres läuft die Kostenübernahme des Landes für die Stellen, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets geschaffen worden waren, aus. In der Debatte hat Schulministerin Gebauer erklärt, die Finanzierung fortzuführen.

    Hierzu erklären die Dortmunder SPD-Abgeordneten Volkan Baran, Anja Butschkau, Armin Jahl und Nadja Lüders: „Es ist gut, dass die Landesregierung nach drei Jahren endlich Klarheit zur weiteren Finanzierung der Schulsozialarbeit schafft. Rund 1.000 Fachkräfte hätten sonst in vier Monaten auf der Straße gestanden. Die SPD-Landtagsfraktion hat die Regierung mehrfach zum Handeln aufgefordert, aber: Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter wurden immer nur mit Durchhalteparolen abgespeist. Jetzt hat Schulministerin Gebauer auf politischen Druck der SPD endlich erklärt, die Landesförderung unbefristet weiterzuführen. Die unbegrenzte Finanzierungszusage ist für den Moment ein gutes Signal. Wichtig ist aber nun, die Schulsozialarbeit insgesamt neu zu strukturieren und zu stärken. Einen entsprechenden Antrag unserer Fraktion werden die Ausschüsse des Landtags in den kommenden Wochen beraten.“

  3. Erster Meilenstein seit Jahren zur Sicherung der Schulsozialarbeit (PM Landeselternkonferenz)

    Erster Meilenstein seit Jahren zur Sicherung der Schulsozialarbeit

    Die Landeelternkonferenz freut sich, dass nun endlich die Schulsozialarbeit durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales verstetigt wurde und somit die 1000 Schulsozialarbeiter*innen aus dem Projekt „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen“ (BuT-Schulsozialarbeit) Sicherheit für den Fortbestand ihrer Stellen erhalten. Diese Planungssicherheit ist auch für die Schulen und Familien vor Ort wichtig, damit Projekt zur Unterstützung der Kinder und Jugendlichen langfristig etabliert werden können und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den allen Beteiligten wachsen kann.

    Damit ist ein erster Meilenstein zur stetigen Unterstützung der Schüler*innen in den Schulen gesichert worden. Mit den weiteren 760 Stellen des Schulministerium und einigen kommunal geförderten zusätzlichen Stellen, können nun knapp 1/3 aller Schulen unterstützt werden.

    Bis zu einer flächendeckenden Versorgung aller Schulen und das geforderte Ziel, ein Sozialarbeiter*in auf 150 Schüler*innen, wie es in manchen Bundesländer schon formuliert ist, zu erreichen, ist es noch ein langer aber zwingend notwendiger Weg.

    Die weitere Entwicklung einheitlicher und verbindlicher Qualitätsstandards, Konzeption der Aufgaben und Festlegung der Zuständigkeiten muss nun zeitnah erfolgen und schnellstens verabschiedet werden. Hierbei ist die Beteiligung aller am Schulleben Mitwirkenden, wie die Lehrer-, Schüler-, und Elternverbände, Kommunen, Schulaufsicht und weitere Fachprofessionen unerlässlich. Auch die notwendigen unterstützenden Angebote vor Ort müssen mit den Schulen und Familien gemeinsam entwickelt werden.

    Soziale Arbeit darf aber nicht verwechselt werden mit sozialpädagogische Unterstützung.
    Die sozialpädagogische Arbeit wird an vielen Schulen zusätzlich benötigt, muss aber ganz andere Aufgaben als die Sozialarbeit übernehmen.

    Aufgrund der begrenzten Ressourcen an Fachkräften kann die Landeselternkonferenz NRW durchaus verstehen, dass das Land NRW in Notlagen befristete zusätzliche Stellen schafft, die durch vielfältige Professionen besetzt werden können, sieht das aber nur als Zwischenlösung. Langfristig müssen diese Stellen klar verstetigt und deutlich aufgestockt werden. Dabei müssen die unterschiedlichen Professionen klar abgegrenzt werden und Aufgabenfelder eindeutig zugeordnet werden. Zur vertrauensvollen Bildung von Multiprofessionellen Teams in Schulen, müssen die Partner ihre Aufgabenfeld kennen. Deshalb braucht es die klare Beschreibung und Anerkennung der Aufgabenfelder und Zuständigkeiten für Schulsozialarbeit, sonstige sozialpädagogische Stellen und auch für Teilhabe- und sonstigen Assistenzstellen, die alle das Ziel der Förderung und Unterstützung haben, aber dennoch andere Professionen. Dies gilt es anzuerkennen und zu sichern!
    Deshalb freuen wir uns, dass das MSB und MAGS diesen dauerhaft hohen Bedarf im ersten Schritt anerkennt hat und an der weiteren Entwicklung arbeiten möchte. Wir erwarten aber ein deutliches Eintreten für die Bereitstellung der notwendigen personellen Ressourcen in den nächsten Landeshaushalten.

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