Die Verbraucherzentrale in Dortmund war 2014 über 20.000 Mal erste Anlaufstelle bei Verbraucherproblemen

Verbraucherzentrale feiert fünfzigjähriges Jubiläum in der Reinoldistraße. Marlies Berndsen ist in den neuen Räumlichkeiten zu Besuch. Aussenansicht
Die Verbraucherzentrale ist seit diesem Jahr in der Reinoldistraße in der City zu finden.

Ob Billigstromanbieter Neukunden mit einem dubiosen Bonus köderten, E-Mails mit gefälschten Rechnungen namhafter Unternehmen im Umlauf waren oder Kreditinstitute die Erstattung unzulässiger Kreditbearbeitungsentgelte verweigerten: 20.068 Anfragen und Kontakte zeigen, dass die Verbraucherzentrale in Dortmund auch 2014 erste Anlaufstelle bei Verbraucherproblemen war. Ständige Herausforderung für das Team – seit Januar 2015 –  in der Reinoldistraße 7- 9 auf aktuelle Entwicklungen schnell zu reagieren.

Bundesgerichtshof-Entscheidung zu Bearbeitungsentgelten für Darlehen sorgte für viele Nachfragen

Das Team der Verbraucherzentrale Dortmund: Foto: Gebauer/VZDO
Das Team der Verbraucherzentrale Dortmund: Foto: Gebauer/VZDO

„Eine Nachfragewelle schwappte in die Beratungsstelle, nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass Bearbeitungsentgelte für Darlehen unzulässig sind“, berichtet Beratungsstellenleiterin Helene Schulte-Bories.

Ratsuchende wollten wissen, für welche Darlehnsverträge Erstattungen möglich sind, welche Verjährungsfristen gelten und erkundigten sich nach Rückforderungsmodalitäten.

Insbesondere wurde Unterstützung gesucht, weil Kreditinstitute massenhaft versuchten, die Erstattung mit fadenscheinigen Argumenten zu verweigern. Mit Musterbriefen und Zusatzinformationen wurde der Weg zum Recht gebahnt.

Zudem sorgten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in einer Vielzahl von Immobiliendarlehnsverträgen für ausgebuchte Beratungstermine: „Denn wurden Wohnungskäufer oder Bauherren falsch über das Widerrufsrecht belehrt, können sie den Vertrag unter Umständen noch ‚ewig‘ widerrufen.

Von der vorzeitigen Auflösung profitieren Kreditnehmer, die nach der Kündigung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung, meist einige Tausend Euro, zahlen mussten oder noch sollen.

Denn sie müssen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag widerrufen und sparen so diese von der Bank geforderte Entschädigung“, erläuterte Schulte-Bories, so dass sich die Beratung in barer Münze auszahlen kann.

Telekommunikationsanbieter stehen bei Rechtsberatungen weiter im Mittelpunkt

Verbraucherzentrale feiert fünfzigjähriges Jubiläum in der Reinoldistraße. Marlies Berndsen ist in den neuen Räumlichkeiten zu Besuch. Beratungssituation
Die Verbraucherzentrale hat in diesem Jahr ihr fünfzigjähriges Jubiläum gefeiert.

Wieder einmal standen bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und -vertretungen Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt.

Zumeist ging es um nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung oder um Probleme bei der Kündigung von Verträgen. Oftmals gab es mit den Unternehmen gleich mehrere Probleme.

„Kurzer Draht zu anbieterunabhängigem Rat war auch gefragt, als die Telekom das Ende des analogen Festnetzes einläutete und Kunden im Laufe des Jahres mit der Zwangsumstellung auf die „Voice over Internet Protocol (VoIP)-Technik“ drohte.

Bestandskunden hatte das Unternehmen in seinen Schreiben vor die Wahl gestellt, ob sie umstellen oder ihren Anschluss ganz verlieren wollen. Das war nämlich die Konsequenz, wenn die Kunden nicht einwilligten“, berichtet Schulte-Bories. Ratsuchende fragten daher bei der Verbraucherzentrale, ob die Zwangsumstellung rechtlich möglich und welche Nachteile damit verbunden seien.

Stromanbieterwechsel ist ein häufiges Thema bei der Verbraucherberatung

Verbraucherzentrale feiert fünfzigjähriges Jubiläum in der Reinoldistraße. Marlies Berndsen ist in den neuen Räumlichkeiten zu Besuch. Beratungssituation
Mehr als 20.000 Anfragen und Kundenkontakte hatte die Verbraucherzentrale im Jahr 2014.

Rat & Recht waren gefragt, wenn es beim Stromanbieterwechsel hakte oder Versorger versuchten, ihre Kunden mit unzulässigem Geschäftsgebaren zu übervorteilen.

Dauerärgernis: Neukunden von Billigstromanbietern wurden zunächst Bonuszahlungen versprochen, diese dann aber mit fadenscheinigen Argumenten verweigert.

Ärger brach sich auch Bahn, wenn Billigstromanbieter ihren Kunden die Guthaben aus Jahresrechnungen nicht wie vorgeschrieben sofort auszahlten, sondern erst mit den nächsten Abschlägen verrechneten. Außerdem wurden vielfach zu hohe Abschlagsforderungen verlangt, die sich nicht am tatsächlichen Verbrauch des Kunden orientierten.

„Mit der Aktion ‚Stromanbieterwechsel – aber sicher‘ haben wir aufgezeigt, wie man sicher wechseln und zugleich sparen kann“, so die Beratungsstellenleiterin.

Steigende Anzahl von Energieschuldnern suchen Rat bei der Verbraucherzentrale

Auch die wachsende Zahl von Energieschuldnern hatte die Verbraucherzentrale im Blick: Wer seine Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann, steht mit durchschnittlich 1.300 Euro bei seinem Versorger in der Kreide.

„Hinter den Energieschulden verbergen sich nicht nur Außenstände bei Abschlagszahlungen oder Jahresendabrechnungen, sondern teilweise auch hohe Kosten für Mahnungen, Inkasso sowie für die Unterbrechung beziehungsweise Wiederherstellung der Stromversorgung“, hat die Beratungsstelle ausgemacht.

Im Beratungsalltag waren daher auch Hilfestellungen zur Vermeidung von Stromsperren sowie die Überprüfung überhöhter Nebenforderungen gefragt.

Der Bestand der Beratungsstelle ist für fünf weitere Jahre gesichert

Erfreulich: Die Verbraucherzentrale in Dortmund konnte im Oktober 2014 einen Vertrag mit der Stadt und der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) schließen, der die Einrichtung mit seinen kompletten Angeboten der allgemeinen Verbraucherberatung, der Verbraucherinsolvenzberatung und der Umweltberatung für fünf weitere Jahre sichert.

Damit war auch der Weg frei, noch im Dezember in barrierefreie Räume für Ratsuchende und Mitarbeiter in das Haus der ehemaligen Handwerkskammer ( Reinoldistraße 7-9) zu ziehen.

Mehr Informationen und Kontakt:

  • Öffnungszeiten: Mo, Di 9.30-13 Uhr, 14 -17 Uhr,
  •       Do 9.30-13 Uhr, 14-19 Uhr
  •       Frei 9.30 -15 Uhr
  • Kontakt: Verbraucherzentrale in Dortmund, Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund
  • Telefon: 0231 – 720  91 701
  •  Fax: 0231 – 720 91 709
  •  E-Mail: dortmund@vz-nrw.de             
  • www.vz-nrw.de/dortmund
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Reaktionen

  1. Verbraucherzentrale Dortmund

    Unter falscher Flagge: Anrufer geben sich als Verbraucherzentrale Dortmund aus

    Verbraucher/innen aus Dortmund melden sich in der Dortmunder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW mit dem Hinweis, sie erhielten zur Zeit unerwünschte Anrufe.

    Zunehmend segeln zwielichtige Firmen auch unter falscher Flagge. Sie geben sich als „Verbraucherzentrale“ oder „Verbraucherschutzservice“ aus – in der Hoffnung, den guten Ruf der Verbraucherzentralen für ihre Abzockereien nutzen zu können.

    So meldete sich z.B. ein Dortmunder, der einen Anruf von einem angeblichen Mitarbeiter der lokalen Verbraucherzentrale erhalten hatte. Er bot Hilfestellung an, Kosten im Bereich Energieversorgung einzusparen. Anrufe dieser Art erfolgen häufig mehrfach am Tag, die Rufnummer bleibt dabei oft unterdrückt oder wird verkürzt dargestellt, so dass eine Ermittlung des Anrufers erschwert wird.

    Helene Schulte-Bories von der Dortmunder Verbraucherzentrale weiß, dass trotz der verschärften gesetzlichen Regeln seit 2009 (Verbot der Telefonwerbung) Verbraucher weiterhin von aggressiven Verkaufsmaschen am Telefon in ihrer Privatsphäre belästigt werden. Die Gefahr für Verbraucher, durch offensive Verkaufstaktiken am Telefon überrumpelt zu werden, ist weiterhin groß.

    An vorderster Stelle steht neben Gewinnspielen der Vertrieb von Produkten der Energieversorger. Der Gesprächspartner am Telefon gibt vor, den Kunden im Auftrag seines derzeitigen Versorgers anzurufen. Erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen bemerken aufmerksame Leser, dass es sich hierbei um einen Anbieterwechsel handelt. Auf diese Weise wird versucht, den Verbrauchern einen Vertragsabschluss unterzuschieben.

    Ungebetene Telefonwerbung ist nicht erlaubt und die Verbraucherzentrale führt eine solche schon gar nicht durch:„Ohne eine konkrete Fragestellung an uns, rufen wir niemanden an.“ Sie warnt daher vor derartigen Telefonaten und vermutet, dass Vermittler oder private Unternehmen den guten Ruf der Verbraucherzentrale missbrauchen und sich damit Zugang zu den Haushalten verschaffen wollen, um dann Verträge zu vermitteln oder auch direkt abzuschließen. Ob diese dann wirklich die richtigen sind und beim Sparen helfen oder dem Vermittler oder Werber eine gute Provision verschaffen, bleibt fraglich. Am Telefon ist ein Preis- oder Tarifvergleich nicht möglich.

    Schulte-Bories empfiehlt mit solchen Anrufern kurzen Prozess zu machen und das Gespräch schnell zu beenden: „Man darf man getrost unhöflich sein, sich weitere Werbeanrufe verbitten und einfach auflegen“, rät sie.

    Weitere Informationen finden Verbraucher auch unter http://www.verbraucherzentrale.nrw/werbeanrufe

    Eine Beratung zum Wechsel des Strom und Gasversorgers bietet im Übrigen die „echte“ Verbraucherzentrale im Reinoldihaus in der Reinoldistr. 7-9 tatsächlich an. Wir informieren und geben Rechtsberatung vor und auch nach Vertragsabschluss.

    Dazu ist allerdings eine Terminvereinbarung der Verbraucher erforderlich. Anmeldungen können erfolgen unter der Rufnummer der Verbraucherzentrale in Dortmund 0231 720 917 01 oder per E-Mail an dortmund-termin@vz-nrw.de.

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