Umweltamt legt Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund vor: Tempo 30 auf zentralen innerstädtischen Straßen?

LKW-Verkehr im Hafen
Der Lkw-Verkehr leistet seinen Beitrag zur Lärmentwicklung. Foto: Alex Völkel

Der die Menschen umgebende Verkehrs- und Industrielärm – der sogenannte Umgebungslärm – hat einen starken Einfluss auf die Wohn- und Lebensqualität. Die Stadt hat nun ihr Lärmkataster vorgelegt. Fast die Hälfte der als Beispiele für besonders schwer vom Lärm belasteten Straßen finden sich in der Nordstadt. Mögliche Maßnahmen sind  – vor allem weil sie kostengünstig sind – nächtliche Tempolimits.

Durchgangsstraßen in der Innenstadt sind besonders stark belastet

Der Borsigplatz, Brackiger und Borsigstraße sind vom Verkehr sehr betroffen.
Der Borsigplatz, Brackiger und Borsigstraße sind vom Verkehr sehr betroffen.

Dazu zählen die Brackeler Straße 2 – 44/ Borsigplatz (von Borsigplatz bis Im Spähenfelde), Mallinckrodtstraße 133 – 333 (von Lagerhausstraße bis Münsterstraße), Bornstraße 60 – 150 (von Brunnenstraße bis Heiligegartenstraße) und die  Immermannstraße 2 – 52 (von Schützenstraße bis Münsterstraße).

Aber auch die Häuser an der Hauptachse zwischen Borsigplatz und Bornstraße  (Borsigplatz 3 – 9, Borsigstraße 1 – 72, Mallinckrodtstraße 9 – 1) sind schwer belastet, gleiches gilt für Treibstraße 1 – 37 und Grüne Straße 3 – 43 (von Sunderweg bis Kurfürstenstraße).

Hauptverkehrsachsen in der Innenstadt betroffen – Vermieter haben Probleme

Natürlich finden sich auch zentrale Zufahrts- und Durchgangsstraßen in anderen Innenstadt-Bezirken auf der Liste – beispielweise die Märkische Straße, die Hohe Straße, Ruhrallee und Rheinische Straße. „An den Hauptverkehrsstraßen haben esdie Eigentümer teils schwer, Mieter zu finden. Das kann man hier nachvollziehen“, sagte Oberbürgermeister Ullrich Sierau bei der Vorstellung des Lärmaktionsplans.

Plan sieht Prioritäten vor – aber keinen Rechtsanspruch

Diese Straßen weisen in Teilabschnitten eine hohe Lärmbetroffenheit auf und wurden vom Umweltamt zur Umsetzung von Maßnahmen der Priorität 1 zugeordnet.

Umgebungslärm ist in erster Linie ein Maß der individuellen Mobilität und lässt sich nicht vollständig vermeiden. Insbesondere an hoch belasteten Verkehrsstrecken sind Maßnahmen zu entwickeln, die diese Belastung reduzieren.

Allerdings – und das sorgt nicht nur bei Baudezernent Martin Lürwer für Unwohlsein – weckt die Lärmkartierung eine Erwartungshaltung. Doch die dürfte in Teilen enttäuscht werden: „Daraus leitet sich kein Rechtsanspruch ab“, macht Lürwer deutlich.

Flüsterasphalt und Lärmschutzwände sind innerstädtisch keine Optionen

PK Verwaltungsvorstand  Martin Lürwer
Baudezernent Martin Lürwer dämpft die Erwartungshaltung – einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Die Hauptlärmquelle ist der Straßenverkehr: ein bereits heute eingesetztes Mittel der Lärmminderung ist die Verwendung lärmarmen Asphalts. Allerdings wirkt diese erst ab höheren Geschwindigkeiten – bei Temporeduzierungen auf 30 Stundenkilometer haben sie keine Wirkung, verdeutlicht Lürwer.

Auf Tempolimits und stärkere Überwachung wird es daher wohl hinaus laufen. Denn dies sind die kostengünstigsten Varianten. Allerdings will man das so nicht im Verwaltungsvorstand sagen. Denn klar ist, dass diese unpopulären Maßnahmen für Ärger und kontroverse Diskussionen sorgen werden. Daher werden sich jetzt die Gremien damit befassen. Der Rat wird im Mai 2015 über Maßnahmen entscheiden.

Allerdings sind die Optionen auf Grund baulicher und finanzieller Probleme begrenzt:. „Wir können ja keine Lärmschutzwand vor die Häuser stellen“, macht Sierau deutlich. Eine Option sind Schallschutzfassaden. Doch diese Maßnahmen sind kostenintensiv. Gleiches gilt für Schallschutzfenster. Dafür sind zumindest 100.000 Euro Zuschuss im Haushalt vorgesehen, erinnert Lürwer. Darüber wird mit den Eigentümern der Häuser zu sprechen sein.

Lärmaktionsplan setzt auch auf langfristige Strategien

Neben diesen kurz- und mittelfristigen Lärmminderungsmöglichkeiten zeigt der Lärmaktionsplan langfristige Strategien auf, um der Lärmbelastung entgegen zu wirken. Die Reduzierung des Umgebungslärms und die damit verbundene Steigerung der Wohn- und Lebensqualität ist ein wichtiger Bestandteil der städtischen Entwicklung.

Als Kennzeichen einer hohen Lärmbelastung wurden die Schallpegel an der Fassade eines Gebäudes von 70 dB(A) tagsüber (24h-Wert) und 60 dB(A) nachts festgelegt.

Nach der aktuellen Lärmkartierung werden allein auf den Straßenverkehrslärm bezogen noch 7.900 Menschen am Tag mit einem Lärmpegel von 70 dB(A) oder mehr und 10.300 Menschen in der Nacht mit einem Lärmpegel von 60 dB(A) oder mehr belastet.

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