Überfällige Wohngeldreform ist in Kraft: Es gibt es höhere Leistungen und mehr Anspruchsberechtigte

Luftbild Nordstadt
Seit dem 1. Januar gibt es höhere Wohngeldleistungen für Mieter und Eigentümer.

Der Bundestag hatte im vergangenen Jahr beschlossen, die Wohngeldleistungen für Mieter und Eigentümer von Wohnraum ab Januar 2016 zu erhöhen. Damit können auch Haushalte in den Genuss von Wohngeld kommen, die bisher keinen Anspruch hatten.

Stadt Dortmund hat sich für die voraussichtliche Antragsflut vorbereitet

Eine Anpassung des Wohngeldgesetzes war auch dringend erforderlich, da die Bemessungsgrundlagen in den letzten sechs Jahren nicht verändert wurden. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass zukünftig bis zu 50 bis 60 Prozent Haushalte mehr als bisher Wohngeld beanspruchen können.

Um die voraussichtliche Antragsflut in noch annehmbaren Zeiten abwickeln zu können, wurden durch das Amt für Wohnen und Stadterneuerung, in dessen Bereich die Wohngeldangelegenheiten bearbeitet werden, zahlreiche Maßnahmen getroffen.

So können Bürgerinnen und Bürger in der Wohngeldstelle der Dortmunder Innenstadt, Südwall 2 –4, Bauteil A, 2. Etage, ihren Wohngeldantrag ab Januar 2016 während erweiterter Öffnungszeiten persönlich abgeben. Auch in jeder der Bezirksverwaltungsstellen können Anträge auf Wohngeld eingereicht werden.

Zur Minimierung der Wartezeiten: Verwaltung rät zu schriftlichen Anträgen

Um allerdings Wartezeiten zu vermeiden, sollten Wohngeldanträge der Stadtverwaltung möglichst per Post zugeschickt oder in die städtischen Hausbriefkästen eingeworfen werden. In diesen Fällen erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller kurzfristig eine Eingangsbestätigung zugesandt.

Antragsformulare für Wohngeld kann man, außer bei der Wohngeldstelle, auch in den Bezirksverwaltungsstellen und an den Pforten der städtischen Dienstgebäude bekommen oder im Formular-Service der Stadtverwaltung unter www.dortmund.de abrufen.

Bisherige LeistungsbezieherInnen erhalten die höhere Leistung automatisch

Eine weitere Möglichkeit bietet die Telefonhotline (Tel. 50-13276). Unter dieser Nummer können Antragsformulare angefordert werden und allgemeine Fragen zum Thema Wohngeld werden beantwortet. Wer ab Januar 2016 erstmalig Wohngeld beanspruchen möchte, muss bis zum 31. Januar 2016 einen Antrag gestellt haben.

Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, kommen ab Januar 2016 automatisch in den Genuss der höheren Leistungen, ohne dass dafür ein Antrag notwendig ist. Obwohl die Stadtverwaltung bemüht ist, über die gestellten Anträge schnell zu entscheiden, wird die Bearbeitung wegen der zu erwartenden großen Antragsmenge länger als gewohnt dauern. Die Stadtverwaltung bittet hierfür um Verständnis.

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Reaktionen

  1. Mieterverein Dortmund

    Neues Wohngeld: Kostenfreier Ratgeber beim Mieterverein erhältlich

    Seit 2009 ist das Wohngeld nicht mehr erhöht worden. In den sechs Jahren seither sind die Bruttowarmmieten in Deutschland um 9 % gestiegen. Die Kosten fürs Wohnen belasten vor allem ärmere Haushalte immer mehr: Der Anteil, der vom ihrem verfügbaren Haushaltseinkommen für Miete und Nebenkosten ausgegeben werden muss, stiegt allein zwischen 2010 und 2013 von 35 auf 39 Prozent. Zum 1. Januar 2016 wird nun das Wohngeld deutlich angehoben. 870.000 Haushalte in Deutschland erhalten dann deutlich mehr Wohngeld als bisher – oder überhaupt erstmals welches.

    „Dies liegt an der Anhebung der Einkommensgrenzen. Schätzungsweise können in Dortmund 50 – 60 % Haushalte mehr als bisher Anspruch auf Wohngeld haben. Zahlreiche Haushalte erhalten dann neu Wohngeld und sind nicht mehr auf Unterkunftskosten aus dem Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung angewiesen“, erklärte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.

    Mieter sollten daher unbedingt prüfen, ob sich die Wohngeldbeantragung lohnen könnte, empfiehlt der Mieterverein Dortmund.

    Kostenfreier Wohngeld-Ratgeber
    Ein kostenfreier Wohngeld-Ratgeber mit Berechnungshilfe ist beim Mieterverein Dortmund in der Kampstr. 4 erhältlich. Der Ratgeber ist auch auf der Internetseite des Mietervereins unter http://www.mvdo.de/wohngeld.html abrufbar.

    Mitglieder des Mietervereins können sich bei der Rechtsberatung des Vereins auch in Sachen Wohngeld beraten lassen.

    Wohngeld nur auf Antrag

    Wohngeld gibt es nur auf Antrag und auch erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung – genau gesagt: rückwirkend zum 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Wer kein Geld verschenken will, stellt den Antrag noch bis zum 31. Januar und reicht gegebenenfalls geforderte Bescheinigungen nach.

    Wohngeldstelle ist das Amt für Wohnen und Stadterneuerung der Stadt Dortmund, Südwall 2-4 44122 Dortmund. Antragsformulare sind auch online unter http://www.wohnungswesen.dortmund.de abrufbar. Auch eine Antragstellung per Post ist möglich.

    Mieter, die bereits Wohngeld erhalten und denen das Wohngeld über das Jahr 2015 hinaus bewilligt worden ist, werden ab Januar 2016 automatisch in den Genuss der höheren Leistungen kommen. Ein Antrag ist dafür also nicht notwendig.

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