Verwaltungsgericht kippt das Verbot der Neonazidemo am 28. März in Dortmund – Polizei legt Beschwerde ein

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Verbot der rechtsextremen Demonstration im 28. März in Dortmund gekippt. Die Richter folgten nicht der Meinung des Dortmunder Polizeipräsidenten, dass diese Aktionen am zehnten Todestag des durch den Neonazi Sven …