Erhöhte „Angemessenheitsgrenzen“ für die Unterbringung von rund 100.000 DortmunderInnen treten zum 1. August in Kraft

Schneller als erwartet sollen die neuen „Angemessenheitsgrenzen“ für die Unterbringung von rund 100.000 BezieherInnen von Hartz IV, Asylleistungen und Sozialgeld in Dortmund gelten. Schon zum 1. August sollen die höheren Sätze Anwendung finden. Der Sozialausschuss …