Bundesgerichtshof bestätigt Urteile gegen Neonazis nach einer Demo

Rechtssicherheit: Die Parole „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!“ ist volksverhetzend

Jetzt gibt es Klarheit und Rechtssicherheit: Die Parole „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!“ erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von vier Angeklagten gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Dortmund verworfen. Dieses …

Zehn Angeklagte: Landgericht Dortmund tagt aus Platzgründen im FZW

„Antisemit“-Verfahren: Der erste Verhandlungstag endet schon nach wenigen Minuten

Eine Neonazidemonstration im Herbst 2018 im Dortmunder Stadtteil Marten sorgte über Deutschland hinaus für Schlagzeilen. In den Abendstunden des 21. September zogen die Rechten mit Pyrotechnik durch den Vorort. Dabei skandierten sie die Parole „Wer …