Stadtumbauprogramm: Die Stadt Dortmund fördert Maßnahmen zum Erhalt der Werkssiedlung Oberdorstfeld

Ein Hof- und Fassadenprogramm wird für die Zechensiedlung Oberdorstfeld aufgelegt. Das Bild zeigt die Lange Fuhr Straße um 1960. Foto: Stadtarchiv Dortmund
Die Zechensiedlung Oberdorstfeld: Das Bild zeigt die Lange Fuhr Straße um 1960. Foto: Stadtarchiv Dortmund

Mit einem Förderprogramm zur denkmalgerechten Instandsetzung und Aufwertung der Werkssiedlung Oberdorstfeld unterstützt die Stadt Dortmund die EigentümerInnen. Dafür stellt die Stadt Dortmund 290 000 Euro bereit. 203 000 Euro kann die Stadt durch Fördermittel des Landes NRW und des Bundes refinanzieren.

Werkssiedlung Oberdorstfeld verdeutlicht Bedeutung des Bergbaus

Um die Besonderheiten des Denkmalschutzes bei diesem Förderprogramm berücksichtigen zu können, schlägt der Verwaltungsvorstand dem Rat der Stadt spezielle Förderrichtlinien für die Werkssiedlung vor.

Wenn der Rat der Stadt Dortmund diese Richtlinien beschlossen hat, können Maßnahmen voraussichtlich ab Anfang Mai 2017 gefördert werden. Vorgesehen ist eine Laufzeit bis 2020. Die Stadt Dortmund plant voraussichtlich für Ende April 2017 eine Bürgerinformationsveranstaltung. Details werden rechtzeitig bekannt gegeben. Anwohner werden schriftlich informiert.

Siedlung und Schachtanlage wurden unter Denkmalschutz gestellt

Bereits im Jahr 1993 wurde die ab 1913 errichtete Werkssiedlung Oberdorstfeld wegen ihrer Bedeutung für die Geschichte des Arbeiterwohnungsbaus und ihres Zeugniswertes für die Dortmunder Stadtentwicklung unter Denkmalschutz gestellt.

Zusammen mit den benachbarten Bauten des Schachtes 2/3 der ehemaligen Zeche Dorstfeld verdeutlicht sie überdies die herausragende ökonomische Bedeutung des Bergbaus zur damaligen Zeit.

Inzwischen sind jedoch viele Gebäude instandsetzungsbedürftig, Grün- und Freiflächen pflegebedürftig. Darüber hinaus werten bauliche Veränderungen aus der Zeit vor der Unterschutzstellung und ungenehmigte Maßnahmen das historische Erscheinungsbild ab.

Die Zeche gehört zu den markantesten Gebäuden in Dorstfeld. Das Begegnungszentrum wird auf der Rückseite entstehen.
Die Zeche gehört zu den markantesten Gebäuden in Dorstfeld. Archivfoto: Alex Völkel

Aufgrund der städtebaulichen und baugeschichtlichen Bedeutung der Werkssiedlung besteht ein großes öffentliches Interesse am Erhalt des historischen Erscheinungsbildes.

Voraussetzung dafür sind das Engagement und die Bereitschaft möglichst vieler Denkmaleigentümer, Instandsetzungen, bauliche Maßnahmen und gestalterische Verbesserungen an Fassaden und Grünflächen, insbesondere Vorgärten mit ihren Zuwegungen, Treppen und Einfriedungen vorzunehmen.

Speziell für die Werkssiedlung wurde ein Hof- und Fassadenprogramm konzipiert

Um einen Anreiz zu schaffen und sichtbare Erfolge zu erzielen, sollen die EigentümerInnen bei ihren Aufwertungsmaßnahmen mithilfe eines speziell für die Werkssiedlung konzipierten Hof- und Fassadenprogramms finanziell unterstützt werden.

Die Stadt Dortmund knüpft damit an das bereits in zahlreichen anderen Stadterneuerungsgebieten Dortmunds erfolgreiche Hof- und Fassadenprogramm an.

Für fachliche Beratungen und die Annahme von Förderanträgen steht die Denkmalbehörde im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund zur Verfügung unter Telefon 0231/50-23315 sowie im Internet unter www.denkmalbehoerde.dortmund.de.

Mehr zum Thema auf nordstadtblogger.de:

3,1 Millionen Euro für „Begegnungszentrum Zeche Dorstfeld“ – Hof- und Fassadenprogramm für die Werkssiedlung

Print Friendly, PDF & Email

Reaktionen

  1. MKK

    Fine Frau und Lange Fuhr: Ein Sonntagsspaziergang durch die Werkssiedlung Oberdorstfeld

    Seit 1993 ist sie offiziell ein Denkmal: die Werkssiedlung Oberdorstfeld. Die Siedlung wurde Anfang des 20. Jahrhunderts nach dem Vorbild einer Gartenstadt vom Essener Architekten Oskar Schwer entworfen und ab 1913 von der Gewerkschaft Dorstfeld, der Eigentümerin der Zeche Dorstfeld, errichtet.

    Ein Spaziergang durch die historische Siedlung ist nun neu im Angebot der Spaziergänge zur Kunst im öffentlichen Raum: Am Sonntag, 19. März, 14 Uhr führen Dr. Rosemarie E. Pahlke und Peter Fuchs durch Oberdorstfeld. Sie erzählen von den Wohn- und Lebensverhältnissen der Bergarbeiter, die sich in der Anlage der Siedlung widerspiegelt, und von den Herausforderungen, das historische Erscheinungsbild der Siedlung zu erhalten. Los geht der 1,5-stündige Spaziergang an der Gaststätte „Hicc Up“ an der Wittener Straße 205.

    Der Rundgang kostet sechs Euro, ermäßigt drei Euro. Tickets gibt es an der Kasse des Museums für Kunst und Kulturgeschichte, Hansastraße 3, Telefon (0231) 50-25525. Gäste von außerhalb erhalten eine Rechnung.

    Die Dortmunder Spaziergänge zur Kunst im öffentlichen Raum können auch separat gebucht werden, zum Beispiel für eine Geburtstagsfeier, einen Betriebsausflug oder für externe Gästegruppen. Infos unter Telefon (0231) 50- 24876.

  2. Stadt Dortmund

    Werkssiedlung Oberdorstfeld: Zahlreiche Bewohner engagieren sich für denkmalgerechten Erhalt

    Die Werkssiedlung Oberdorstfeld ist ein aussagekräftiges Beispiel in der Geschichte des Arbeiterwohnungsbaus. Zusammen mit den benachbarten Relikten der Zeche Dorstfeld veranschaulicht die Siedlung bis heute die Bedeutung, die der Bergbau einst in Dortmund und der Region besaß.

    Der Denkmalwert der Siedlung wurde von Experten eindeutig bestätigt und ist in der Denkmalbereichssatzung „Werkssiedlung Oberdorstfeld“ der Stadt Dortmund vom 3. Mai 1993 definiert. Schutzgegenstand der Siedlung ist das historische Erscheinungsbild. Dazu zählen: der Siedlungsgrundriss mit seinen Straßen und Plätzen, die Wohnhäuser und Sonderbauten, die Vorgärten als Straßenraum prägende Freiflächen sowie die Weiträumigkeit der begrünten, unbebauten Innenhöfe.

    Keines der Häuser ist unverändert aus der Bauzeit Anfang des 20. Jahrhunderts erhalten. Es gibt jedoch zahlreiche Eigentümer, die ihre denkmalgeschützten Häuser und Gärten stetig denkmalgerecht pflegen und nach den Vorgaben der Gestaltungsfibel renovieren oder sanieren.

    Gleichwohl sind inzwischen einige Häuser instandsetzungsbedürftig, Grün- und Freiflächen pflegebedürftig. Darüber hinaus werten bauliche Veränderungen aus der Zeit vor der Unterschutzstellung im Jahr 1993 und ungenehmigte Maßnahmen das historische Erscheinungsbild in mehreren Straßen ab.

    Die Veränderungen hatte die Denkmalbehörde in den Jahren 2013/2014 zum Anlass genommen, den Denkmalwert der Siedlung zusammen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Bezirksregierung Arnsberg als Obere Denkmalbehörde erneut auf den Prüfstand zu stellen. Dabei wurde festgestellt, dass die gestalterischen und städtebaulichen Qualitäten der Siedlung noch immer hinreichend erhalten sind. Die vom Straßenraum sichtbaren Veränderungen bis 2013 wurden inzwischen systematisch von der Denkmalbehörde dokumentiert; allen denkmalrechtlichen Verstößen geht die Stadt Dortmund ab Mai 2017 straßenweise nach.

    Reger Austausch von Bewohnern mit der Denkmalbehörde

    Für den denkmalgerechten Erhalt ihrer Zechensiedlung Oberdorstfeld setzen sich zahlreiche Bewohner als Mitglieder der Interessengemeinschaft Zechensiedlung Oberdorstfeld seit Jahren engagiert ein und tragen zur Vermittlung des denkmalpflegerischen Anliegens bei, z.B. indem sie Informationsschilder aufstellen oder am Tag des offenen Denkmals durch die Siedlung führen. Der denkmalgerechte Erhalt ihrer Siedlung ist ihr ausdrücklicher Wunsch. Mit der Interessengemeinschaft ist die Untere Denkmalbehörde im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund seit Jahren in regem und engem Austausch.

    Von diesen grenzt sich eine vor kurzem gegründete Interessengemeinschaft Oberdorstfeld „Gegen Denkmalschutz und Gestaltungssatzung“ ab. Auch mit dieser hat sich die Denkmalbehörde zusammengesetzt, um die Mitglieder über die Grundlagen und rechtlichen Voraussetzungen des Denkmalschutzes in der Werkssiedlung Oberdorstfeld zu informieren.

    Intensive Betreuung der Eigentümer

    Die Zunahme von Verstößen gegen die Denkmalbereichssatzung vor 2013 und die anschließende Bestätigung des Denkmalwertes in 2014 hat die Stadt Dortmund zum Anlass genommen, die Eigentümer der Werkssiedlung Oberdorstfeld intensiver zu betreuen, um die Zusammenarbeit und Akzeptanz des Denkmalschutzes zu verbessern.

    Die Werkssiedlung Oberdorstfeld wird seitdem intensiv durch die Denkmalbehörde betreut, was nicht zuletzt in einem deutlichen Anstieg an beantragten Maßnahmen zum Ausdruck kommt. Folgende Schritte wurden mithilfe der personellen Verstärkung bislang ergriffen bzw. folgende Verbesserungen wurden erzielt:

    – Beschleunigte Bearbeitung von Erlaubnisanträgen und Betreuung der Hauseigentümer bei allen Fragen rund um die Werkssiedlung Oberdorstfeld
    – Herausgabe von Beilagen zur Gestaltungsfibel Werkssiedlung mit aktuellen Informationen
    – Ergänzung der Homepage der Denkmalbehörde durch gezielte Informationen zur Werkssiedlung Oberdorstfeld
    – Angebot von „Sprechstunden vor Ort“ durch die Denkmalbehörde
    – Angebot von Kurzvorträgen vor Ort durch die Denkmalbehörde zu relevanten Themen, z. B. zu Fenstern oder Türen
    – Teilnahme an Sitzungen der Interessengemeinschaft Zechensiedlung Oberdorstfeld und der Siedlergemeinschaft Karlsglück e. V.
    – Kooperation mit der Interessengemeinschaft Zechensiedlung Oberdorstfeld bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Info-Tafeln, Tag des offenen Denkmals, nordwärts-Projekt)
    Hof- und Fassadenprogramm für private Denkmaleigentümer

    Die Stadt Dortmund bietet ab Anfang Mai – vorbehaltlich des Ratsbeschlusses im April – ein Hof- und Fassadenprogramm für die Werkssiedlung Oberdorstfeld an. In den nächsten vier Jahren stehen dann 290 000 Euro für private Denkmaleigentümer zur Verfügung, um bauliche Maßnahmen zur Erhaltung und gestalterischen Aufwertung des historischen Erscheinungsbildes zu fördern. Gefördert wird auch der Rückbau von gestalterischen Schwachstellen, zum Beispiel aus der Zeit vor der Unterschutzstellung.
    Von dem finanziellen Anreiz verspricht sich die Denkmalbehörde eine Zunahme an Renovierungsmaßnahmen nach den denkmalpflegerischen Vorgaben und damit eine Aufwertung sowie eine Förderung des einheitlichen Erscheinungsbildes.

    Richtigstellen von Falschmeldungen

    Trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit kursieren derzeit in den Medien mehrere Falschmeldungen. Richtig dagegen ist:

    Die Denkmalbereichssatzung gilt seit 1993 unverändert. 2009 wurde die überarbeitete Gestaltungsfibel von der Stadt Dortmund herausgegeben, die den Eigentümern als erste Orientierung für bauliche Maßnahmen dienen sollte. Diese beinhaltet den Satzungstext von 1993, der unverändert gilt.

    Die Gestaltungsfibel enthält auch gutachterliche Aussagen zur denkmalgerechten Dachsanierung. Die Stadt Dortmund hat 2008/2009 einen Gutachter beauftragt, exemplarisch an zwei Typenhäusern der Siedlung denkmalgerechte Möglichkeiten der energetischen Sanierung aufzuzeigen. Das Gutachten zeigt auch Potenziale für das Dach auf. Die vollständigen Gutachten können bei der Denkmalbehörde eingesehen werden.

    Auch der Einbau von Rollladenkästen ist zulässig, wenn dieser oberhalb des Fenstersturzes und innenliegend verbaut wird. Alle Bewohnerinnen und Bewohner wurden zuletzt im März 2015 schriftlich darüber informiert.
    Die Stadt hat bisher keinen Prozess verloren, der Verstöße gegen die Denkmalbereichssatzung betrifft und in dem der Rückbau von Beeinträchtigungen gefordert wurde. Mit allen Klägern konnte sich die Stadt in den vergangenen Jahren auf einen Vergleich einigen, der mit den Zielen des Denkmalschutzes vereinbar war. Die Klagen gegen die Stadt wurden zurückgenommen.

    Der Denkmalschutz der Werkssiedlung Oberdorstfeld lässt sich nicht mit Siedlungen vergleichen, die nicht unter Denkmalschutz stehen, wie die in Medienberichten zum Vergleich herangezogene Bergarbeitersiedlung in Lünen-Horstmar, die nicht unter Denkmalschutz steht. Für diese gilt lediglich eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch, nicht das Denkmalschutzgesetz, das für die Werkssiedlung Oberdorstfeld gilt.

  3. Denkmalbehörde

    Die Stadt Dortmund lädt zur Bürgerinformation: Neues zum Denkmalschutz in der Werkssiedlung Oberdorstfeld

    Die Werkssiedlung Oberdorstfeld steht seit dem Jahr 1993 unter Denkmalschutz. Einige Häuser sind inzwischen instandsetzungsbedürftig, Grün- und Freiflächen pflegebedürftig. Darüber hinaus werten bauliche Veränderungen aus der Zeit vor der Unterschutzstellung und ungenehmigte Maßnahmen das historische Erscheinungsbild ab. In den Jahren 2013/2014 war der Denkmalwert der Werkssiedlung Oberdorstfeld daher nochmals von der Denkmalbehörde geprüft und schließlich bestätigt worden. Seither hat die Stadt Dortmund ihr Beratungs- und Öffentlichkeitsangebot verstärkt; die Zahl der denkmalgerechten Maßnahmen hat deutlich zugenommen.

    Spezielles Hof- und Fassadenprogramm

    Ab Mai 2017 wird die Stadt Dortmund alle Denkmaleigentümer/innen straßenweise anschreiben und denkmalrechtlichen Verstößen seit 2003 systematisch nachgehen. Parallel stehen ab Mai 2017 bis zum 31.12.2020 Fördermittel des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Dortmund in Höhe von insgesamt 290.000 Euro in einem speziellen Hof- und Fassadenprogramm für die Werkssiedlung Oberdorstfeld zur Verfügung.

    Das Programm der Städtebauförderung soll einen Anreiz bieten, Instandsetzungen, bauliche Maßnahmen und gestalterische Verbesserungen an den Fassaden und Vorgärten vorzunehmen. Eigentümer/innen können durch die Aufwertung ihres Eigentums zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes und des denkmalgeschützten Erscheinungsbildes der Siedlung beitragen. Daneben kann das Programm eine finanzielle Hilfe darstellen, wenn die Denkmalbehörde im Sinne des Denkmalschutzgesetzes den Rückbau von denkmalrechtlichen Verstößen fordern muss.

    Ludger Wilde, Dezernent der Stadt Dortmund für Umwelt, Planen und Wohnen, lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung ein, um gemeinsam mit den beteiligten Fachbereichen über die geplanten Maßnahmen zu informieren:

    Dienstag, 25.04.2017, 18 Uhr, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Friedrich-Henkel-Weg 1-25, Dortmund, Gefahrstoffhalle / Hörsaal

    Außerdem stehen ab Mai 2017 Informationen, Faltblätter und das Antragsformular zu dem neuen Hof- und Fassadenprogramm im Internet zum Download bereit:
    http://www.werkssiedlung-oberdorstfeld.dortmund.de

    Ansprechpartnerin für das Hof- und Fassadenprogramm in der Werkssiedlung Oberdorstfeld ist die Denkmalbehörde der Stadt Dortmund: denkmalbehoerde@stadtdo.de, http://www.denkmalbehoerde.dortmund.de

  4. Stadt Dortmund

    Fine Frau und Lange Fuhr: Spaziergang durch die Werkssiedlung Oberdorstfeld

    Seit 1993 ist sie offiziell ein Denkmal: die Werkssiedlung Oberdorstfeld. Sie wurde Anfang des 20. Jahrhunderts nach dem Vorbild einer Gartenstadt vom Essener Architekten Oskar Schwer entworfen und ab 1913 von der Gewerkschaft Dorstfeld, der Eigentümerin der Zeche Dorstfeld, errichtet.

    Einen Spaziergang durch die historische Siedlung bietet nun die Stabsstelle Kunst im öffentlichen Raum: Am Dienstag, 27. Juni, 17 Uhr führen Dr. Rosemarie E. Pahlke und Peter Fuchs durch Oberdorstfeld. Sie erzählen von den Wohn- und Lebensverhältnissen der Bergarbeiter, die sich in der Anlage der Siedlung widerspiegelt, und von den Herausforderungen, das historische Erscheinungsbild der Siedlung zu erhalten. Los geht der 1,5-stündige Spaziergang an der Gaststätte „Hicc Up“ an der Wittener Straße 205.

    Der Rundgang kostet sechs Euro, ermäßigt drei Euro. Tickets gibt es an der Kasse des Museums für Kunst und Kulturgeschichte, Hansastraße 3, Telefon (0231) 50-25525. Gäste von außerhalb erhalten eine Rechnung.
    Die Dortmunder Spaziergänge zur Kunst im öffentlichen Raum können auch separat gebucht werden, zum Beispiel für eine Geburtstagsfeier, einen Betriebsausflug oder für externe Gästegruppen. Infos unter Telefon (0231) 50- 24876.

Reaktion schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert