Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“: Dortmund bekommt 94 Millionen Euro vom Land

Erste Einblicke in Robert-Bosch- und Robert-Schuman-Berufskolleg am Dortmunder U. Treppe/Tribüne am Emil-Moog-Platz
Millionen hat die Stadt in neue Kollegs investiert. Jetzt sollen auch die Bestandsschulen modernisiert werden.

Die Stadt Dortmund profitiert von millionenschweren Bundes- und Landeszuschüssen für die Investitionen in die Schulen. „Bund und Land haben verstanden, dass wir das brauchen“, betont Schuldezernentin Daniela Schneckenburger.

In den Jahren 2017 bis 2020 bekommt Dortmund jeweils bis zu 23,5 Mio. Euro

Der Landtag hat am 14. Dezember 2016 das „Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020)“ beschlossen. Die Dortmunder Verwaltungsspitze hat jetzt den Auftaktbeschluss gefasst. – vier Jahre 2017 bis 2020. „Für den Start in 2017 werden wir auf schon geplante Maßnahmen zurückgreifen und für Folgejahre auf neue Planungen“, betont Schneckenburger.

Für die Stadt Dortmund ergibt sich die Möglichkeit, in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils bis zu 23,5 Mio. Euro – insgesamt 94 Mio. Euro – zins- und tilgungsfreie Darlehen aus diesem Landesprogramm zu erhalten.

Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020 in Dortmund“

Der Verwaltungsvorstand befürwortet den „Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm ,Gute Schule 2020‘ in Dortmund“ und empfiehlt dem Rat, den Einsatz der Fördermittel mit den folgenden Schwerpunkten zu beschließen:

Daniela Schneckenburger (Schuldezernentin)
Dezernentin Daniela Schneckenburger
  • Förderung und Ausbau des Ganztags,
  • Ausbau der digitalen Infrastruktur,
  •  Sanierung von Sanitäranlagen in Schulgebäuden sowie Turn- und Sporthallen,
  •  Modernisierung von Fachräumen nach aktuellen Standards,
  •  Sport- und bewegungsfreundliche Schulhofgestaltung,
  •  Sanierung/Neubau von Sportanlagen neben der grundsätzlichen Aktualisierung der Schulinfrastruktur.

„Wichtig ist, dass alle Schulen im gesamten Stadtgebiet davon profitieren. Mit diesem Programm wollen wir eine deutlich sichtbare Verbesserung der schulischen Infrastruktur sowie der Lernbedingungen und der Unterrichtsorganisation erreichen“, so Schneckenburger.

20 Prozent für Digitalisierungsmaßnahmen, 30 Prozent für Ausbau des Ganztags

20 Prozent des Geldes soll laut Verwaltungsvorschlag in Digitalisierungsmaßnahmen mit digitalen Tafeln, WLAN und mobilen Endgeräten fließen, 30 Prozent sind für den Ausbau des Ganztags vorgesehen.

Der größte Anteil der Fördermittel soll vielen Infrastrukturmaßnahmen zu Gute kommen: für den Bau dringend benötigter Klassen- und Differenzierungsräume, Räume für Gemeinsames Lernen, für Sporthallen und Schulhöfe und auch die erforderliche Sanierung vieler Toilettenanlagen.

„Auch eine gute Schulinfrastruktur trägt dazu bei, Bildungsbenachteiligungen gar nicht erst entstehen zu lassen“, betont Schneckenburger.

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Reaktionen

  1. SPD-Fraktion

    Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund

    Der Rat soll in seiner nächsten Sitzung den Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund fassen. Der SPD-Fraktion ist sehr wichtig und sie möchte mit nachfolgenden Antrag erreichen, dass mit dem neuen Förderprogramm nicht nur bereits geplante, sondern tatsächlich zusätzliche neue Investitionsmaßnahmen zum Wohle der schulischen Infrastruktur erfolgen werden.

    Für die Sitzung des Schulausschusses am 25.01. stellt die SPD-Fraktion deshalb dazu folgenden Antrag:

    Der Rat begrüßt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Fördervolumen von 94 Mio. € für Dortmund. Damit wird die schulische Infrastruktur nachhaltig verbessert, modernisiert oder erneuert und die digitale Ausstattung flächendeckend den aktuellen Standards angepasst.


    Der Rat stellt fest, dass im Jahr 2017 ausschließlich Maßnahmen aus dem laufenden Investitionsprogramm für Schulbau umgesetzt werden, weil sie bereits planungstechnisch vorbereitet und deshalb schnell umsetzungsreif sind und dass darüber hinaus aus dem konsumtiven Ansatz zunächst kurzfristig realisierbare Dinge (z.B. WLAN, Schulausstattung, Mobiliar usw.) erledigt werden sollen.


    In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum HH 2017 erwartet der Rat jedoch, dass sowohl die Mittel aus dem Programm „Gute Schule“ als auch aus anderen (tlw. schon angekündigten) Förderprogrammen zusätzlich zu bereits geplanten Investitionen im Schulbereich verwendet werden sollen und nicht ausschließlich die „Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmeliste für Hochbaumaßnahmen“ abgearbeitet wird.


    Der Rat erwartet, dass für die neuen, zusätzlichen Maßnahmepakete der Jahre 2018 – 2020 kontinuierlich Konkretisierungen erfolgen und dem Rat vorgelegt werden.


    Zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von weit über 100 Mio. € können nicht ohne zusätzliche
    Personalkapazitäten umgesetzt werden. Der Rat fordert eine regelmäßige Überprüfung und die Anpassung von Personalmehrbedarfen sowie ein Konzept, wie darüber hinaus durch externe Auftragsvergaben das Gesamtpaket abgearbeitet werden kann.

  2. Stadt Dortmund

    „Gute Schule 2020“: Über 26 Millionen Euro werden im laufenden Jahr abgerufen

    Die Stadt Dortmund wird im laufenden Jahr im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ Mittel für Projekte in Höhe von über 26 Millionen Euro abrufen. Zielsetzung in Dortmund ist es, dass möglichst alle Schulen an dem Programm „Gute Schule 2020“ mit einem Gesamtvolumen von 94 Millionen Euro partizipieren.

    Dies zeigt sich in über 350 Einzelmaßnahmen in den vom Rat der Stadt Dortmund festgelegten Förderschwerpunkten Gebäude-Sanierung/-Neubau, Außenanlagen, Innenausstattung und Digitalisierung. Bei zahlreichen der geplanten Maßnahmen sehen die Förderrichtlinien vor, dass europaweite Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden müssen. Das bedeutet für einzelne Projekte einen hohen zeitlichen Vorlauf. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt parallel zum Förderprogramm „Kommunalinvestitionsförderpaket II“, in dem weitere 63 Millionen Euro für die Sanierung von Schulen in Dortmund zur Verfügung stehen.

    Das hohe Investitionsvolumen von insgesamt 157 Millionen Euro wird in enger Zusammenarbeit der beteiligten städtischen Fachbereiche umgesetzt, die in einem boomenden Marktumfeld und einer damit verbundenen angespannten Personalsituation agieren.

  3. „Gute Schule 2020“: Mittel zur Sanierung und Modernisierung vollständig abgerufen (PM)

    Einzelne Baumaßnahmen aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ sind bereits vollständig abgeschlossen, andere weit fortgeschritten. Auch der von der Verwaltung angestrebte Digitalisierungsprozess in den Schulen wurde weiter vorangetrieben; viele Schulen haben bereits die Hard- und Software erhalten, die sie für ihr Medienkonzept benötigen. Das geht aus dem 10. Sachstandsbericht der Verwaltung zum Programm „Gute Schule 2020“ hervor. Im Rat steht der Bericht am 10. November auf der Tagesordnung.

    Das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ war vom Land NRW und der NRW.BANK auf die Jahre 2017 bis 2020 angelegt. Auf die Stadt Dortmund entfiel ein maximales Kontingent von ca. 94 Mio. Euro, welches in vier jährlichen Tranchen von ca. 23,5 Mio. Euro bei der NRW.BANK abzurufen war. Die Stadt Dortmund hat den maximalen Kredit von gut 94 Mio. Euro abgerufen, und bis zum Stichtag (31. Juli 2022) wurden bereits 75,55 Mio. Euro ausgegeben.

    Das Geld floss zum überwiegenden Teil (39 Prozent) in Sport- und Turnhallen – so wurde u.a. die Finanzierung des Neubaus der Turnhallen der Hauptschule Am Externberg, der Aplerbecker-Mark-Grundschule, der Schule an der Froschlake und der Reichshof-Grundschule gesichert.

    26 Prozent gingen in den Neu- bzw. Umbau von Schulgebäuden, darunter der Neubau der Lessing-Grundschule und der Umbau von Räumlichkeiten für den naturwissenschaftlichen Unterricht für die Geschwister-Scholl-Gesamtschule.
    Weitere 15 Prozent der Kreditsumme gingen in die Digitalisierung, vor allem in die Anschaffung mobiler Endgeräte für allgemeinbildende Schulen. Die restlichen Mittel verteilen sich auf Instandhaltung und Sanierung, Renovierung der Sanitäranlagen, Außenanlagen, Innenausstattung sowie das Fachraumprogramm.

    Zum Stichtag besteht im Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ insgesamt eine planerische Budgetüberzeichnung in Höhe von 20,3 Mio. Euro. Diese ergibt sich aus realen und prognostizierten Preissteigerungen aufgrund der hohen Auslastung in der Bauwirtschaft und aus der Anpassung von Einzelmaßnahmen an die aktuellen sozialräumlichen und pädagogischen Bedarfe.

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