Familienvater wird vom Landgericht Dortmund wegen Drogenhandels verurteilt – Zwei Jahre Haft auf Bewährung

Das Gebäude des Landgerichts in der Kaiserstrasse in Dortmund
Vor dem Landgericht in Dortmund musste sich der Familienvater für den Drogenhandel verantworten.

Von Ole Steen

Für den Verkauf von Cannabis, das Führen von Waffen (darunter ein Samurai-Schwert) und das Fahren ohne Fahrerlaubnis stand jetzt der 36-jährige Patrick M. vor dem Dortmunder Landgericht. Das Urteil: Zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Die Tatsache, dass Patrick M. geständig war, ließ das Urteil milder ausfallen – zusätzlich gab es mehrere Bewährungsauflagen für den Familienvater.

Polizei beobachtete nach einem Hinweis wie M. Marihuana verkauft

Es gab am Landgericht Dortmund zwei Verhandlungstage.

M. hatte am 13. und am 31. Januar 2017 im Dortmunder Stadtteil Hörde mit Marihuana gehandelt. Am 31. Januar ging die Polizei einem Hinweis nach. Zwei Polizeibeamte legten sich an der Straße Am Grimmelsiepen in Hörde in einem Gebüsch auf die Lauer und beobachteten, wie M. Marihuana verkaufte.

Kurze Zeit später erfolgte dann der Zugriff der Polizei als Patrick M. mit dem Auto Am Oelpfad unterwegs war. Es konnten 152 Gramm Cannabis und „Drogengeld“ in Höhe von über 2000 Euro sichergestellt werden. Zudem befanden sich im Auto mehrere Waffen: ein Samurai-Schwert, ein Holzknüppel und ein Schlagring.

Doch damit nicht genug: Bei einer Hausdurchsuchung stellte die Polizei weitere Mengen Marihuana und weiteres Drogengeld sicher. Insgesamt überschritt die Menge des Marihuanas das vierfache des normalen Eigenbedarfs. M. habe  zur Zeit des Zugriffes jedoch nicht den Eindruck gemacht, unter Einfluss von Betäubungsmitteln zu stehen.

Der Tathergang konnte von den vor Gericht geladenen Zeugen, drei Polizeibeamten, so bestätigt werden.

Patrick M. gesteht alle ihm vorgeworfenen Anklagepunkte

Die Verhandlung wurde zu Beginn kurz unterbrochen, da der Pflichtverteidiger Dieter Kaufmann um ein Gespräch mit der Richterin und dem Staatsanwalt bat. Das Ergebnis dieses Gespräches war, dass die beteiligten Parteien sich auf eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung einigten, wenn Patrick M. gesteht.

Das tat der Vater zweier Kinder in vollem Umfang. Außerdem beteuerte er, dass ihm das alles fürchterlich leid täte, so sein Pflichtverteidiger. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Der Angeklagte muss sich in dieser Zeit Kontrollmaßnahmen unterziehen, um sicherzustellen, dass er keine Drogen mehr konsumiert.

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