Es bleibt bei drei verkaufsoffenen Sonntagen im nächsten Jahr – Dortmund verzichtet auf eine mögliche Ausweitung

Dortmund will sich auch künftig auf drei verkaufsoffene Sonntage beschränken.
Dortmund will sich auch künftig auf drei verkaufsoffene Sonntage beschränken. (Archivbild)

Von Joachim vom Brocke

Im kommenden Jahr wird es wieder drei verkaufsoffene Sonntage in Dortmund geben. 2017 wurde auf einen Sonntag verzichtet. Darauf haben sich die Mitglieder der City-Runde unter Leitung von OB Ullrich Sierau im Rathaus festgelegt. Trotz der acht Termine, die künftig  von der neuen Landesregierung in Düsseldorf ermöglicht werden sollen. Dirk Rutenhofer, Vorstandsvorsitzender vom Cityring: „Diese drei Termine im Oktober, November und Dezember reichen uns.“

Pläne für Bahnhofsumfeld sind ab 18. Januar zu sehen

Dabei verwiesen Rutenhofer, ebenso wie OB Sierau, auf den im Vorfeld stets mit Gewerkschaften und Kirchen vereinbarten Konsens. Dadurch habe es in der Vergangenheit keine Probleme oder juristischen Auseinandersetzungen gegeben. Weil der Euro nur einmal ausgegeben werden könne, habe man sich auf drei verkaufsoffene Sonntage für 2018 geeinigt. Diese Ausgewogenheit, so der OB, finde auch bei den Handelsverbänden IHK oder Einzelhandelsverband, Unterstützung.

Die Pläne für das nördliche Bahnhofsumfeld (Nordstadtblogger berichteten) werden ab 18. Januar 2018 im ehemaligen AOK-Gebäude am Königswall zu sehen sein. Dies gab Stadtplaner Ludger Wilde bekannt. Am 29. Januar ist dazu eine öffentliche Anhörung im Forum Stadtbaukultur vorgesehen, in der das Thema Bahnhofsumfeld im Mittelpunkt steht.

Anschließend werden die Architekturbüros die Anregungen und Ideen zusammenfassen. Bis „Mitte nächsten Jahres“, so hofft Wilde, solle dann eine endgültige Entscheidung über die künftige Gestaltung der Nordseite des Bahnhofes im Rat beschlossen werden.

Der erste Abschnitt für den Um- und Ausbau des Stadtbahnhofes Hauptbahnhof ist im übrigen fast fertig. Hier werden rund 37 Millionen Euro investiert, um den 30 Jahre alten Stadtbahn-Bahnhof unter dem Hauptbahnhof komplett umzubauen und zu erweitern.  Voraussichtlich 2019 sind die Bauarbeiten abgeschlossen.

Der Dortmunder Weihnachtsmarkt ganz im Zeichen der Sicherheit

Sicherheit für den Weihnachtsmarkt: Die Straßen innerhalb des Wallrings sind von 13 bis 23 Uhr für LKW gesperrt. Foto: Marcus Arndt
Teil des Sicherheitskonzept für den Weihnachtsmarkt: Die Straßen innerhalb des Wallrings sind von 13 bis 23 Uhr für LKW gesperrt. Foto: Marcus Arndt

Vor besonderen Herausforderungen habe der zurzeit laufende Weihnachtsmarkt das Ordnungsamt beim Thema Sicherheit gestellt. Leiterin Beate Siekmann freut sich über die über die hohe Anziehungskraft des Dortmunder Weihnachtsmarktes.

Um in ständigem Kontakt zu sein, gebe es einmal wöchentlich ein Jour Fix, wo eventuelle Probleme angesprochen werden können. Den Besuchern legt die Ordnungsamtsleiterin nahe, mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Weihnachtsmarkt zu besuchen und die verstärkten Angebote von DSW21 zu nutzen. Der Wochenmarkt zieht am 6. Januar vom Friedensplatz auf den Hansaplatz zurück.

Tiefbauamtsleiterin Sylvia Uehlendahl, dessen Mitarbeiter ebenfalls in das Sicherheitskonzept zum Weihnachtsmarkt eingebunden sind, teilte mit, dass die aufgestellten schweren Betonquader mit Antirutschmatte „nicht von der Stange“ zu haben seien: „Sie wurden extra von uns entwickelt“. Nach Ende des Weihnachtsmarktes werden sie eingelagert und für andere Veranstaltungen genutzt.

Rund 5300 Stunden müssen die Männer vom Tiefbauamt für den Weihnachtsmarkt leisten, „doch sie machen gerne dabei mit“, sagte Uehlendahl. OB Ullrich Sierau gab bekannt, dass es am 19. Dezember um 20 Uhr eine Gedenkfeier für die Opfer des Anschlages vom Berliner Breitscheidplatz vor eine Jahr geben werde.

Mehr zu den Themen bei Nordstadtblogger.de:

Wettbewerb für die Nordstadt: Visionen für ein neues Stadtquartier am Nordausgang des Bahnhofs in Dortmund

UPDATE Dortmunder Weihnachtsmarkt im Schatten von Berlin: Gedenkfeier und Abendfahrverbot für Lkw in der City

 

 

Print Friendly, PDF & Email

Reaktionen

  1. ver.di NRW

    ver.di fordert Einhaltung des Sonntagsschutzes –
    Familie, soziales Leben und Beruf in Einklang bringen

    Anlässlich der Anhörung über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ladenöffnungsgesetz NRW am Montag (18.12.) im Düsseldorfer Landtag hat die Gewerkschaft ver.di das Vorhaben der CDU/FDP-Koalition erneut scharf kritisiert.

    „Die geplanten Änderungen höhlen den grundgesetzlich geschützten Sonntag weiter aus“, erklärte das für den Handel zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. „Für uns sind die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zentral. Durch die ständige Ausweitung der Öffnungszeiten ist es in den letzten Jahren für die Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel immer schwieriger geworden, Familie und soziales Leben mit dem Beruf in Einklang zu bringen. Durch die nun geplante Ausweitung der Sonntagsöffnungen würde sich diese Entwicklung noch einmal verschärfen. Uns ist zudem unverständlich, weshalb die CDU in NRW nicht dem Beispiel der niedersächsischen CDU folgt, die in ihrem Koalitionsvertrag klargestellt hat, dass dort keine Ausweitung der Sonntagsöffnungen vorgesehen sind.“

    Nach dem Entwurf der Landesregierung sollen zukünftig in jedem Geschäft in NRW acht statt bislang vier verkaufsoffene Sonntage möglich sein. Auf das gesamte Stadtgebiet bezogen will die Regierungskoalition aus CDU und FDP 16 statt 11 Sonntagsöffnungen erlauben. Zudem sollen die Geschäfte nun auch samstags bis 24 Uhr geöffnet haben dürfen. Darüber hinaus wollen CDU und FDP den bislang notwendigen Anlassbezug der Sonntagsöffnungen aus dem Gesetz streichen.

    Bislang sind verkaufsoffene Sonntage in NRW nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW nur genehmigungsfähig, wenn ein Fest, ein Markt, eine Messe oder ähnliche Veranstaltungen als so-genannte Anlassveranstaltung tatsächlich der Anlass für eine Sonntagsöffnung sind. Wenn kleinere Feste nur Anhang sind, um eine Öffnung der Geschäfte zu rechtfertigen, verweigern die Gerichte regelmäßig die Sonntagsöffnung mit Hinweis auf die Verfassung, die den Sonntag als grundsätzlich arbeitsfreien Tag schützt.

    Die nun von der Landesregierung angeführten Sachgründe, die künftig verkaufsoffene Sonntage rechtfertigen sollen, wie „die Belebung der Innenstädte“ oder „der Erhalt eines zukunfts-fähigen und vielfältigen stationären Einzelhandels“ seien völlig unspezifisch, da sie nichts mit der konkreten Situation an einem speziellen Sonntag in einer bestimmten Gemeinde zu tun haben, kritisiert die Gewerkschaft.

    „Belebte Innenstädte sollte es möglichst immer geben, nicht nur an einem speziellen Sonntag,“ sagte die ver.di-Landesfachbereichsleiterin für den Handel in NRW, Silke Zimmer. „Diese Neuregelungen bringen keine Rechtssicherheit, sondern provozieren weitere Klagen. Der Gesetzentwurf widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch im Mai dieses Jahres“, so Zimmer.

  2. ver.di NRW

    Ver.di kündigt nach Änderung des Ladenöffnungsgesetzes Klagen an

    Nachdem die NRW-Landesregierung am heutigen Mittwoch (21. März) durch die Verabschiedung des sogenannten Entfesselungspakets I die Möglichkeit verkaufsoffene Sonntage zu genehmigen ausgeweitet und vereinfacht hat, kündigt die Gewerkschaft ver.di Klagen an. Durch die Änderung des Ladenöffnungsgesetzes werden zukünftig Sonntagsöffnungen an acht statt bisher vier Sonntagen in einem Geschäft und sechzehn statt bislang elf in einer Kommune möglich sein. Darüber hinaus soll der sogenannte Anlassbezug entfallen, der eine Anlassveranstaltung, wie eine Messe, eine Feier oder ein Fest, die mehr Besucher anziehen musste als der verkaufsoffene Sonntag zur Voraussetzung für die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen gemacht hat.

    „Diese Änderungen widersprechen dem Sinn des grundgesetzlich abgesicherten Sonntagsschutzes“ so die ver.di-Landesbezirksleiterin, Gabriele Schmidt. „Für uns bedeutet diese Gesetzesänderung einen Angriff auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Handel. Darüber hinaus wird die Landesregierung mit dieser Gesetzesänderung aber auch keine Rechtssicherheit für die Kommunen und die Händler bei der Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen schaffen.

    Gegen die nun beschlossene Gesetzesänderung haben mehrere Juristen in der Landtagsanhörung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen, über die sich einfach hinweggesetzt wurde. Dabei haben sie sich insbesondere auch auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Mai letzten Jahres bezogen, nachdem der Anlassbezug auch ohne Erwähnung in Landesgesetzen durch Bundesgesetze zwingend vorgeschrieben ist (BVerwG 8 CN 1.16). Ver.di wird daher gegen Sonntage, die lediglich auf Grundlage der in diesem
    Gesetzangeführten weiteren Sachgründe genehmigt werden, selbstverständlich klagen.“

    Für die ver.di-Landesfachbereichsleiterin für den Handel in NRW, Silke Zimmer, zeigt sich durch den Verlauf der heutigen Plenarsitzung aber auch, dass der Druck durch ver.di und die Allianz für den freien Sonntag wirkt: „Als im vergangenen Jahr der Heiligabend auf einen Sonntag fiel, waren wir sehr aktiv, um den Beschäftigten zumindest an diesem Tag ihre wohlverdiente Freizeit zu ermöglichen. Nun hat die Landesregierung zumindest an diesem Punkt ihren Gesetzentwurf geändert. Sonntagsöffnungen an Heiligabend werden zukünftig nicht mehr möglich sein. Das ermutigt uns nun erst recht für die Freizeit der Kolleginnen und Kollegen zu kämpfen.“

  3. Volkan Baran, Anja Butschkau, Armin Jahl und Nadja Lüders

    CDU opfert bei der Ladenöffnung das „C“ für die FDP-Marktentfesselung

    Die Dortmunder SPD-Abgeordneten Volkan Baran, Anja Butschkau, Armin Jahl und Nadja Lüders erklären zur im Landtag NRW beschlossenen Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten:

    „Die Scheinheiligkeit der CDU ist nicht zu überbieten. Während Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) die christlichen Werte als das alles zusammenhaltende Moment der CDU in Sonntagsreden bemüht, schränkt die CDU im Landtag NRW zusammen mit der FDP die Sonntagsruhe weiter ein. Die Mitte-Rechts-Koalition aus CDU und FDP hat gegen den Protest der Kirchen eine Ausweitung von bislang vier auf nunmehr acht Sonntage im Jahr ermöglicht.

    Den Nutzen haben vor allem die großen Einzelhandelsketten. Eine echte Wettbewerbsverbesserung gegenüber dem rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr geöffneten Onlinehandels stellt dieses plumpe Manöver nicht dar. Durch die fortschreitende Entgrenzung von Arbeitszeiten tragen die Beschäftigten im Einzelhandel und deren Familien die Last dieser Entscheidung.

    Gleichzeitig hat die FDP noch einmal deutlich gemacht, dass sie bewusst und aus ideologischen Gründen den kurz vor einem Ergebnis stehenden Runden Tisch mit Gewerkschaften, Kirchen, Einzelhandelsverbänden und Landesregierung hat platzen lassen, um die vor allem von ihr gewollte Ausweitung der Ladenöffnungszeiten durchzusetzen. Der Runde Tisch war eine Chance, mehr Rechtsfrieden zu erreichen. Die Entscheidung wird zahlreiche Klagen gegen kommunale Entscheidungen für verkaufsoffene Sonntage nach sich ziehen.

    Wir fordern die Dortmunder CDU auf, zur Entscheidung ihrer Landtagsfraktion Stellung zu nehmen und darzulegen, wie dies mit den christlichen Werten und dem verfassungsrechtlichen Gebot der Sonntagsruhe in Einklang zu bringen ist.“

Reaktion schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert