Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht: Bürgerdienste erstellen Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

Staatsanwaltschaft Dortmund
Sowohl für das Amts- als auch das Landgericht in Dortmund werden SchöffInnen gesucht.

Alle fünf Jahre werden Schöffinnen und Schöffen, ehrenamtliche Richterinnen und Richter, für die Tätigkeit am Dortmunder Amts- und Landgericht gesucht. Nach ihrer Wahl haben sie in Gerichtsverfahren mit demselben Stimmrecht wie Berufsrichter über „nicht schuldig“ oder „schuldig“ angeklagter Personen zu entscheiden. Die nächste Wahl findet im Herbst 2018 für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 statt.

Bewerbungen sind noch bis Ende März 2018 möglich

Wer an diesem Ehrenamt interessiert ist und die Voraussetzungen für die Wahl erfüllt, kann sich ab sofort bewerben. Bewerberinnen und Bewerber werden in eine Vorschlagsliste eingetragen. Aus dieser werden die Schöffinnen und Schöffen später durch einen besonderen Schöffenwahlausschuss beim Amts- und Landgericht gewählt. Die ehrenamtliche Tätigkeit bietet eine einzigartige Möglichkeit, einen tiefen Einblick in das deutsche Strafrechtssystem zu gewinnen und aktiv darin mitzuwirken.

Ausführliche Informationen zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Bewerbungsformulare gibt es bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund, Südwall 2-4, 44137 Dortmund, in allen Bezirksverwaltungsstellen, bei der Freiwilligenagentur und in der Bürgerhalle des Rathauses. Alle Unterlagen stehen außerdem auf den Internetseiten der Stadt Dortmund unter www.wahlen.dortmund.de bereit.

Das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular kann per Post oder durch Einwurf in einen städtischen Hausbriefkasten an die Bürgerdienste der Stadt Dortmund zurückgesandt werden. Auch die Zusendung des eingescannten Dokumentes per Email an wahlen@stadtdo.de ist möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2018.

Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit 

Auch im Landgericht Dortmund werden ehrenamtliche RichterInnen gesucht. Fotos: Alex Völkel

Wegen der großen Verantwortung, die die Schöffentätigkeit mit sich bringt, werden in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit vorausgesetzt. Und nicht zuletzt – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – auch eine gewisse körperliche Eignung.

Als erweiterte Voraussetzung für die Schöffinnen und Schöffen in der Jugendgerichtsbarkeit, den sogenannten Jugendschöffen, gilt zudem, dass diese erzieherisch befähigt bzw. über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen sollen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Dortmund wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nach dem Gerichtsverfassungsgesetz nur deutsche Staatsangehörige. Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Sofern sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, werden gewählte Schöffinnen und Schöffen für die Teilnahme an den Gerichtsterminen von der Arbeit freigestellt und erhalten eine Aufwandsentschädigung.

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