Der dritte Rathaussturm-Prozess ist geplatzt: Ein Schöffe stand selbst am Wahlabend auf der Rathaustreppe

Das Verfahren gegen Daniel G. ist im ersten Anlauf wegen der möglichen Befangenheit eines Schöffen geplatzt.
Daniel Grebe, Bezirksvertreter der Partei „Die Rechte“ in Scharnhorst, mit seinem Verteidiger Tobias Falk. .

Ganz kurzer Prozess vor dem Schöffengericht gegen Neonazi Daniel Grebe, der für die Splitterpartei „Die Rechte“ in der Bezirksvertretung Scharnhorst sitzt: Das dritte Rathaus-Verfahren platzte wegen eines Schöffen, der selbst am Wahlabend in der zweiten Reihe im Rathaus stand.

Bierflaschen-Wurf gegen Piraten sollte verhandelt werden

Verhandelt werden sollte ein Flaschenwurf: Daniel Grebe soll dem Spitzenkandidaten der Piraten, Christian Gebel, eine Bierflasche an den Kopf geworfen haben. Gebel erlitt dabei eine Platzwunde im Gesicht.

Als einer der Schöffen war allerdings der frühere grüne Ratsherr Jürgen Brunsing geladen. Als er vor Beginn der Verhandlung erfuhr, um welches Verfahren es ging, teilte er dies Rolf Mattern mit.

Daher lehnte der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Tobias Falk, den Schöffen im Namen seines Mandanten wegen möglicher Befangenheit ab. Dem Richter blieb daher nach zwei Sitzungsunterbrechungen nichts anderes übrig, als von Amts wegen zu vertagen.

Ablehnung wegen Befangenheit – Schöffe trifft aber keine Schuld

Ein Vorwurf sei aber weder den Schöffen noch dem Gericht zu machen, erklärte Gerichtssprecher Dr. Rolf Breuer: „Die Schöffen sollen vorher die Fälle und die Akte nicht kennen.“ Sie sollen unbefangen in die Verhandlung gehen.

So kam es, dass Brüning erst vor Ort erfuhr, dass er theoretisch sogar Zeuge des Vorfalls hätte sein können. Die Schöffen werden bereits ein Jahr im voraus für bestimmte Termine bestellt, das Verfahren gegen Daniel Grebe wurde im Mai terminiert.

Ein neuer Termin ist nun noch völlig offen – nicht vor Oktober oder November ist mit einem neuen Termin zu rechnen.

Mehr zum Thema auf Nordstadtblogger.de:

Print Friendly, PDF & Email

Reaktionen

  1. Hasso Lieber

    Wenn der Schöffe schon vor Beginn der Sitzung den Befangenheitsgrund mitteilt, ist unverständlich, dass der Amtsrichter nicht sofort einen Hilfsschöffen mobilisiert. Dafür gibt es sie – und man muss nicht bis November bis zur Neuauflage warten.

Reaktion schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert