Dortmunder Oberstaatsanwalt ist Ankläger im Auschwitz-Prozess: Es geht um Beihilfe zu Mord in 170.000 Fällen

Oberstaatsanwalt Andreas Brendel ist „Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen“ mit Sitz in Dortmund.
Oberstaatsanwalt Andreas Brendel ist „Leiter der NRW-Zentralstelle für NS-Massenverbrechen“ .

Von Alexander Völkel

Heute ist für den Dortmunder Oberstaatsanwalt Andreas Brendel ein seltener Tag: Vor dem Landgericht klagt er den heute 94-jährigen früheren SS-Mann Reinhold H. wegen der Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen im KZ Auschwitz an. Brendel ist „Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen“ mit Sitz in Dortmund. Dass es zu Verhandlungen kommt, ist eher selten.

Juristische Aufarbeitung der NS-Kriegsverbrechen geht auch nach 70 Jahren weiter

Das KZ Auschwitz-Birkenau ist das Sinnbild für den millionenfachen Massenmord.
Das KZ Auschwitz-Birkenau ist das Sinnbild für den millionenfachen Massenmord.

Der Zweite Weltkrieg ist seit fast 71 Jahren zu Ende. Doch die juristische Aufarbeitung ist noch nicht abgeschlossen. Noch immer werden mutmaßliche Kriegsverbrecher vor Gericht gestellt. Auch wenn sie mittlerweile hoch betagt und in den 90ern sind, geht die Strafverfolgung weiter. Den Mord  – ebenso wie Beihilfe zum Mord – verjährt nicht.

Für die Verfolgung der Gewalt- oder auch Massenverbrechen der Nationalsozialisten gibt es in der Dortmund eine Zentralstelle bei der Dortmunder Staatsanwaltschaft und eine Ermittlungsgruppe beim Landeskriminalamt (LKA) in Düsseldorf. Beide Abteilungen arbeiten Hand in Hand, Verbrechen von unglaublichen Dimensionen aufzuarbeiten, die auch 70 Jahre danach erschüttern.

Einer der Fälle ist der von Reinhold H., Jahrgang 1921. Er trat als Jugendlicher in die Hitler-Jugend ein und meldete sich mit 19 freiwillig zur Waffen-SS. Er war laut Anklage als Angehöriger des SS-Totenkopfsturmbanns von Januar 1943 bis Mitte Juni 1944 im Konzentrationslager Auschwitz im Einsatz.

Dort soll er die Selektionen an der Zugrampe bewacht, Gefangene zu den Gaskammern begleitet haben und auch für die Suche nach geflohenen Häftlingen zuständig gewesen sein. Für die Anklage reicht das zu einer Verurteilung für Beihilfe, weil er den tausendfachen Mord gefördert oder zumindest erleichtert habe. Männer wie Reinhold H. hätten ihren Teil dazu beigetragen, die Mordmaschinerie am Laufen zu halten. Dies zu beweisen, bedurfte jahrelanger Ermittlungsarbeit.

Andreas Brendel ist seit 20 Jahren mit den NS-Fällen betraut

Seit 20 Jahren ist Andreas Brendel mit dieser Arbeit befasst. Der Oberstaatsanwalt leitet mittlerweile die Dortmunder Zentralstelle. Wie seine Kollegen hatte er damals verkannt, wie lange die Arbeit noch anhalten würde. „Ich ging von drei bis vier Jahren aus“, sagt der heute 53-Jährige.

Er kam als junger Staatsanwalt in das Sonderdezernat. Gezielt ausgesucht hatte er es sich nicht: „Weil da was frei war.“ Doch Brendel hat sich tief in diese sehr spezielle Materie eingearbeitet. Dabei arbeitet er Hand in Hand mit Stefan Willms, Erster Kriminalhauptkommissar und Leiter der Ermittlungsgruppe Nationalsozialistische Gewaltverbrechen des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen.

Diese Art der Zusammenarbeit war nicht immer so. Brendels Vorgänger und Kollegen haben früher relativ viele Ermittlungstätigkeiten selbst durchgeführt. Dazu gehörten auch die Vernehmung von Zeugen und Reisen in sehr viel größerem Umfang. Jetzt, wo die Zentralstelle kleiner geworden ist, überträgt Brendel immer mehr Ermittlungen an das LKA.

Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft ermitteln in Teamarbeit

Eine Grabung sollte 2007 in der Bolmke Gewissheit bringen, ob es dort ein Massengrab gab. Die Suche blieb ergebnislos.
Eine Grabung sollte 2007 in der Bolmke Gewissheit bringen, ob es dort ein Massengrab gab. Die Suche blieb ergebnislos. Fotos: Alex Völkel

Dazu gehören Aufgaben aus dem Routinegeschäft, Vernehmungen, Archivarbeiten. Das ist eigentlich nicht ungewöhnlich, sondern vom Polizeiorganisationsgesetz so vorgesehen.

„Die machen das gerne und auch gut“, lobt Brendel die Ermittler. Diese haben auf Grund ihrer Möglichkeiten – Infrastruktur, Personal und Datenbanken  – mehr und effizientere Möglichkeiten. „Diese Infrastruktur hätten wir erst aufbauen müssen“, erklärt Brendel.

Er ist allerdings sehr intensiv in jedes Ermittlungsverfahren eingebunden. „Ich fahre auch mit zu Vernehmungen, beteilige mich an Dienstreisen, gehe mit in Archive.“ Oder sein Büro veranlasst Grabungen wie 2007 in der Bolmke, wo die Staatsanwaltschaft ein Massengrab vermutet hatte. Die Suche blieb allerdings ergebnislos.

„Heute ist es so, dass – wenn ein Verfahren kommt – ich das durcharbeite und ein Ermittlungskonzept erstelle“, erklärt Stefan Willms. „Das stimme ich dann mit Herrn Brendel ab und wir bearbeiten das dann hier gemeinsam als Ermittlungskommission.“

Bei Kommissionsbesprechungen kommt Brendel häufig dazu. „Es gibt eine sehr enge Zusammenarbeit. Wir fahren zusammen zu Tatörtlichkeiten, er ist auch bei Vernehmungen dabei“, so der Ermittler.

Das unterscheidet Brendel schon von den meisten Staatsanwälten und ist noch am ehesten mit den Kollegen aus der Abteilung organisierte Kriminalität und Kapitaldelikte vergleichbar – auch sie sind von Anfang an in die Ermittlungen eingebunden.

Im Schnitt laufen in Nordrhein-Westfalen 15 Ermittlungsverfahren gleichzeitig

Die Ermittlungsgruppe des LKA erhält auch Unterstützung von anderen Behörden. Fünf bis zehn Personen, maximal zwölf gehören dazu. „Im Schnitt haben wir um die 15 Verfahren, die gleichzeitig laufen. Im Moment ist keine fallende Tendenz erkennbar“, verdeutlicht Willms.

Stefan Willms, Erster Kriminalhauptkommissar und Leiter der Ermittlungsgruppe Nationalsozialistische Gewaltverbrechen des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen. Foto: LKA
Stefan Willms ist Leiter der Ermittlungsgruppe NS-Gewaltverbrechen des Landeskriminalamts NRW. Foto: LKA

Viele Verfahren basieren auf Quellen aus osteuropäischen Archiven, die über verschiedene Stellen wie der Zentralstelle Ludwigsburg zu den Ermittlern nach NRW kommen. Sichtung und Auswertung gehört zu deren Arbeit.

Wenn die Staatsanwälte dort einen Sachverhalt finden, leiten sie Verfahren ein und geben es an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab.

In NRW beschäftigen sich zwei Stellen mit der Thematik: Zum einen die bei der Staatsanwaltschaft Dortmund eingerichtete Zentralstelle für die Verfolgung von nationalsozialistischen Massenverbrechen, zum anderen die Ermittlungsgruppe des LKA NRW. Die Ermittlungsgruppe besteht seit 2005.

Diese NS-Verfahren werden seit den 1960er Jahren durch das LKA geführt – zum Schluss aber nur noch von einzelnen Kollegen. Ab dem Jahr 2005 war aber erkennbar, dass es wieder mehr Verfahren und komplexere Sachverhalte gab. Dann hat man sich Gedanken gemacht, wie man von Polizeiseite damit umgehen kann und hat das Fachwissen gebündelt. Das macht es wesentlich einfacher.

„Es braucht eine gewisse Affinität, sich einzuarbeiten“

Willms ist wie Brendel schon seit rund 20 Jahren dabei: Er war früher in einer Dienststelle, wo die letzten Verfahren bearbeitet wurden. Ab und zu hat er auch ein Verfahren übernommen und sich nach und nach Wissen angeeignet. „Dass ich mich zu einem Spezialisten entwickelt habe, wäre übertrieben. Aber ich habe viele Kontakte und kenne viele Quellen.“

Learning by Doing ist die Devise. „Es braucht eine gewisse Affinität, sich einzuarbeiten“, so Willms. Man lerne sehr viele Leute kennen. „Außerdem haben wir einen Mitarbeiter, der Geschichte studiert hat, bevor er zur Polizei kam.“

Die Ermittler des LKA haben viele Kontakte zu ausländischen Stellen und arbeiten auch oft mit Archiven zusammen. „Wir ziehen immer wieder Historiker hinzu. Wir maßen uns nicht an, mehr zu wissen als eigentliche Fachleute“, verdeutlicht der Ermittler. Oberstaatsanwalt Brendel kann zudem Gutachter beauftragen: Er soll dann zu einem bestimmten Sachverhalt be- und entlastende Punkte herausarbeiten.

Eine Ende der Arbeit ist nicht absehbar. „Ich bin heute 20 Jahre hier. Letztendlich waren es damals mehr Mitarbeiter und Verfahren. Aber die Intensität hat sich in keiner Weise reduziert, wie man an Anklagen in Detmold, Hagen, Duisburg, Bonn und an anderen Orten sieht“, verdeutlicht Andreas Brendel. „Wir treffen noch immer lebende Beschuldigte an, die vernehmungs- und verhandlungsfähig sind.“

mehr als eine Million Menschen wurden von den nazis allein in Auschwitz-Birkenau ermordet.
Mehr als eine Million Menschen wurden von den Nazis allein in Auschwitz-Birkenau ermordet.

Es gibt immer wieder neue Quellen und Hinweise zu Massenmorden

Doch woher kommen diese neuen Verfahren – 70 Jahre nach Kriegsende? Eine  – wenn auch sehr schwierige – Quelle, sind die Akten der UN-Kriegsverbrecherkommission (UNWCC), die erst Ende der 1980er Jahre freigegeben wurden. Schon während und nach dem Krieg gab es Ermittlungen zu Kriegsverbrechen. „Doch die Akten waren sehr schmal und enthielten wenig Fakten.

Außerdem hatten die Alliierten Probleme mit deutschen Schreibweisen – viele Namen sind falsch“, erklärt Brendel. „Das war sehr aufwändig: Viele Recherchen, wenig Ergebnisse“, fasst der Oberstaatsanwalt zusammen. Viele Ermittlungen seien wegen der falschen Schreibweisen in die falsche Richtung gelaufen. So gab es besispielsweise Ermittlungen zu potenziellen Verbrechen einer Gebirgsjägereinheit: Es gab bis zu 800 Vernehmungen – sie haben aber zu keinem Verfahren geführt.

Deutlich interessanter und vielversprechender sind da die Ost-Archive wie die der Stasi. Viele Verfahren sind daher wieder aufgenommen worden. „Das war Pionierarbeit bis Ende der 90er Jahre, als es gelungen ist, das Stasi-Archiv systematisch zu erschließen“, so Brendel.

Aktuell bekommt er viele Verfahren aus Russland auf den Tisch. 1949/50 wurden viele Volksdeutsche und Gefangene wegen vermeintlicher Kriegsverbrechen verurteilt  – zu Zwangsarbeit und auch zum Tode. Viele sind in den 1950er Jahren amnestiert worden. „Diese Fälle werden jetzt aufgerollt“, erklärt der Oberstaatsanwalt.

Aus einem Hinweis können 30.000 Seiten starke Ermittlungsakten werden

Oberstaatsanwalt Andreas Brendel ist „Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen“ mit Sitz in Dortmund.
„Wir müssen dafür die Ermittlungsverfahren aufbauen. Aus fünf können 20.000 oder 30.000 Seiten werden.“

„Wir müssen dafür die Ermittlungsverfahren aufbauen. Sie können auf kurzen Hinweisen aus Ludwigsburg, von Historikern oder aus der Bevölkerung basieren. Aus fünf können 20.000 oder 30.000 Seiten werden“, macht Brendel deutlich. Priorität haben die Verfahren, wo es lebende Beschuldigte gibt.

Doch es ist ein Kampf gegen die Zeit: Es gibt immer weniger Zeugen. Und wenn sie im Ausland leben, müssen die Strafverfolger Diensthilfe-Ersuchen stellen.

„Die Zusammenarbeit in NS-Verfahren ist hervorragend –  mit Österreich, Frankreich, Italien und Polen klappt das sehr gut.“ Aber wenn der letzte Einheitsangehörige in Brasilien lebt, kann eine Ermittlung auch zehn Jahre dauern.

„Es ist sicherlich frustrierend, wenn wir viel Arbeit investieren und dann der Angeklagte nicht mehr verhandlungsfähig ist oder vor dem Hauptverfahren stirbt“, räumt Brendel ein. „Wir haben als Strafverfolger die Aufgabe, Sachverhalte aufzuklären. Wenn ein Verfahren eingestellt werden muss, ist das ebenso.“

Hochbetagte Beschuldigte sind selten noch verhandlungsfähig 

Bei Reinhold H. ist es zumindest bis zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Detmold gekommen. Ärzte hatten den 94-Jährigen für verhandlungsfähig eingestuft. Ob der Prozess zu Ende geführt werden kann und am Ende eine Verurteilung steht, ist aber weiter offen.

Von 6500 SS-Männern aus Auschwitz, die den krieg überlebten, wurden nur 49 verurteilt.
Von 6500 SS-Männern aus Auschwitz, die den krieg überlebten, wurden nur 49 verurteilt.

Allein die Verhandlung in Detmold ist schon eine Seltenheit und sorgt daher auch international für Schlagzeilen: 6500 SS-Angehörige aus Auschwitz überlebten den Krieg.

Vor Gericht kam nur ein Bruchteil, verurteilt wurden noch weniger: In der DDR wurden 20 verurteilt, in der alten Bundesrepublik 29, berichtet der Spiegel.

„Wir werden immer alles dransetzen, diese Taten auch 70 Jahre danach aufzuklären“, sagt Brendel. „Ich habe so viel Gräuel und Schlimmes in Akten gelesen und von Zeugen gehört. Das war so unvorstellbar schlimm, dass man es auch in den schlimmsten Filmen nicht mehr darstellen kann.“

Weder rational noch emotional könnten diese Taten nachvollzogen werden. Doch von Emotionen dürften sich Ermittler auch nicht lenken lassen.

Ausdauersport als Ausgleich zur Arbeit an den belastenden Fällen

Sie müssen auch abschalten können. „Das war der Grund, warum ich mit dem Ausdauersport angefangen habe. Sonst hält man das auf Dauer psychisch nicht aus.“ Ähnlich geht es Willms: „Marathon habe ich vorher schon gelaufen. Ich mache noch immer Ausdauerläufe, wenn auch nicht mehr die ganz langen Strecken.“

Im Urlaub meistert er dann die Bergetappen der Tour de France. „Und wir sprechen viel darüber. Das hilft. Es ist nicht immer ganz leicht, manchmal trägt man länger daran.“

Doch eine Verurteilung ist nicht alles: Ein ganz entscheidender Punkt seien die Gespräche mit Zeugen von Massenverbrechen vor Ort – in Frankreich, Polen oder Italien. „Doch bei den Ermittlungen vor Ort fühlt man als Deutscher eine gewisse Verantwortung. Wir werden aber durchweg positiv aufgenommen“, sagt Willms.

Viele Opfer und Angehörige wollen oft nur ein Ohr für ihre Geschichte

„Herr Kommissar, auf Sie habe ich 60 Jahre gewartet, vielen Dank, dass Sie gekommen sind“, begrüßte ihn ein italienischer Zeuge.

„Das unterschätzt man in Deutschland.“ Auch in Frankreich sei das so. Eine mittlerweile im Sterben liegende Zeugin aus Oradour-sur-Glane hatte ihren Neffen gebeten, den deutschen Ermittlern ihren Dank auszusprechen.

Oberstaatsanwalt Andreas Brendel ist „Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen“ mit Sitz in Dortmund.
„Der Zeugin war es wichtig, dass ihr Schicksal jetzt in einer deutschen Akte steht und ihre Aussage nicht verloren geht“, so Brendel.

„Ihr war es wichtig, dass ihr Schicksal jetzt in einer deutschen Akte steht und ihre Aussage nicht verloren geht“, berichtet Willms sichtlich bewegt.

Ihr wäre es dadurch möglich gewesen, ihren Frieden zu machen: „Sie würde die Deutschen nicht mehr hassen“, berichtete der Neffe.

„Das ist zwar nicht unsere primäre Aufgabe, aber es gehört dazu. Mehr können wir in diesen Dingen oft nicht erreichen“, betont der Ermittler. Denn das Alter und der Gesundheitszustand der Angeklagten wird immer schwieriger, auch die Beweislage wird immer schlechter.

„Das ist jedem klar. Aber daran werden wir nicht gemessen.“ Willms hat bei der Arbeit immer an ein Zitat von Efraim Zuroff vor Augen: „Gerechtigkeit ist nicht allein die Verhängung von Strafe, sondern die Verbreitung von Wahrheit“, hat der Leiter des Simon-Wiesenthal-Instituts in Israel einmal gesagt. „Und Wahrheit haben wir viel verbreitet“, beteuert der Kriminalhauptkommissar.

HINTERGRUND: 

  • Der Gerichtsstand wäre eigentlich der Tatort. Ds es aber meistens ausländische Kriegsschauplätze waren, werden andere Anknüpfungspunkte gesucht.
  • Wenn es einen konkreten Tatverdächtigen gibt, dann ist die für den Wohnort zuständige Staatsanwaltschaft am Zug. Maßgeblich ist bei einer Einheit der höchste lebende Einheitsangehörige.
  • Eine Zuständigkeit kann sich aber auch ergeben, wenn eine Dienststelle schon mal in dieser Sache ermittelt hat.
  • Wenn es keinen Anknüpfungspunkt gibt,  muss der Bundesgerichtshof einen Gerichtsstand bestimmen.
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Reaktionen

  1. Nordstadtblogger-Redaktion

    Auschwitz-Wachmann Hanning zu fünf Jahren Haft verurteilt (Quelle: spiegel.de)

    Im Prozess gegen den ehemaligen Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning hat das Detmolder Landgericht am 17. Juni 2016 den Angeklagten zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen den 94-Jährigen „wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen“ schuldig.

    „Sie waren knapp zweieinhalb Jahre in Auschwitz und haben damit den Massenmord befördert“, sagte Richterin Anke Grudda zu Beginn der Urteilsbegründung. Hanning sei bewusst gewesen, „dass in Auschwitz tagtäglich unschuldige Menschen in Gaskammern ermordet wurden“.

    Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert, Hannings Verteidiger auf Freispruch plädiert. Der damals 23-Jährige war Mitglied der SS und arbeitete in Auschwitz. Dort wurden während des Zweiten Weltkriegs mehr als eine Million Menschen ermordet.

  2. Diplom-Kaufmann Norbert Giersdorf

    Heute habe ich auf 3sat den Report über die Tätigkeit des Oberstaatsanwalt Brendel und seinem Team angesehen. Zuerst mit der Frage: Warum so spät noch über 90 Jahre alte Menschen zur Rechenschaft ziehen? Der Report gab mir die Antwort. Insbesondere hat mich der Amtsrichter a. D. Walther beeindruckt. Er brachte dem Report Glauben schenkend die Beihilfe zur Tötung der Menschen in den Fokus. Aus Sicht der Überlebenden eine Genugtuung. Nunmehr treibt mich folgende Frage um: Die Juristen der Schreckensherrschaft sind großteils unbehelligt von der Bundesrepublik adaptiert worden. Haben diese sich der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht, indem Unterlagen bewusst nicht gesichtet und ausgewertet wurden. Wer lebt noch und ist zur Rechenschaft zu ziehen? Auch die Protagonisten der Schreckensherrschaft haben sich hinter Befehlen, Anordnungen und Gesetzen versteckt. Diese angesprochenen Juristen wurden Richter und Staatsanwälte der jungen Republik. Sie haben ihr Handeln und Tun durch Unterlassung von Strafverfolgung bewusst verhindert. Mit Schimpf und Schande wurde der ehemalige Ministerpräsident Baden-Württembergs Filbinger und der UNO-Generalsekretär und spätere Präsident der Republik Österreich Kurt Waldheim öffentlich aus dem Amt gejagt bzw. letzterer nicht mehr beachtet.

    Wird in dem Zusammenhang der Opfer- und Hinterbliebenengerechtigtkeit auch gegen die verantwortlichen Juristen unserer Republik vorgegangen?

    Es würde mich freuen, hierüber aufgeklärt zu werden.

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