DGB-Ausstellung in der Steinwache erinnert an die Zerschlagung der Gewerkschaften und Betriebsräte 1933

Markus Dünnewig und Jutta Reiter präsentierten die die DGB-Ausstellung in der Steinwache. Foto: Alex Völkel
Markus Günnewig und Jutta Reiter präsentierten die DGB-Ausstellung in der Steinwache. Foto: Alex Völkel

Ein Zeichen für betriebliche Mitbestimmung, aber auch für die wichtige Bedeutung der Gewerkschaften setzt die DGB-Region Dortmund-Hellweg. In der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache erinnert eine Ausstellung an das Ende der ersten deutschen Betriebsdemokratie 1933.

Zu demokratisch: Macht der Gewerkschaften gebrochen

Die Hans-Böckler-Stiftung, das Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes, berichtet mit der Ausstellung „Zerschlagung der Mitbestimmung 1933“ über diese Ereignisse. Anhand von Quellen, Fotos, Flugblättern und Plakaten werden Entstehung und Beseitigung der „Weimarer Betriebsdemokratie“ dokumentiert und analysiert.

Sie ruft ausführlich die Vielfalt der Mitbestimmung und ihre Errungenschaften ins Gedächtnis, macht die DGB-Vorsitzende Jutta Reiter deutlich. Sie war auch Grundlage für die auch heute noch übliche Arbeitsteilung zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten.

Auch im März 1933 stimmten die Mehrheit für Demokratie im Betrieb

Ausstellung Hans Böcker Stiftung Bevor die Nazis im Frühjahr 1933 die Gewerkschaften zerschlugen, beseitigten sie die Mitbestimmung in den Betrieben. Die Betriebsratswahlen im März, die kurz nach den Reichstagswahlen vom 5. März 1933 stattgefunden hatten, brachten noch einmal mit fast drei Viertel der Stimmen ein überwältigendes Votum für die Listen der demokratischen Gewerkschaften.

„Die Demokraten hatten trotz des NS-Terrors noch eine Mehrheit“, erinnerte Reiter. Wäre es nach den Ergebnissen der Betriebsratswahlen gegangen – die Nationalsozialisten wären nicht an die Macht gekommen.

Mit ihrem Gesetz vom 4. April 1933 über Betriebsvertretungen und wirtschaftliche Vereinigungen wurden die Betriebsratswahlen ausgesetzt und die eigenmächtigen, terroristischen Absetzungen freigewerkschaftlicher Betriebsräte legitimiert – die Wahlergebnisse damit auf den Kopf gestellt.

Allerdings – und das mache die Ausstellung ebenfalls deutlich – hätten die Betriebsräte und Gewerkschaften versäumt, rechtzeitig zu protestieren, so Reiter. „Sie haben ihre Chance vertan.“

Nach der Zerstörung der parlamentarischen Demokratie mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 war mit dem Ende der Betriebsdemokratie das Schicksal der Weimarer Republik besiegelt.

Deutsche Pionierrolle: Betriebsdemokratie war große Errungenschaft

Ausstellung Hans Böcker Stiftung
Die Ausstellung erinnert an die Zerschlagung der Gewerkschaften und Betriebsräte.

Mit dem Betriebsrätegesetz von 1920 war Deutschland zu einem Pionier der Mitbestimmung in Europa geworden. Erstmals erhielten Belegschaftsvertretungen gesetzlich garantierte Mitspracherechte bei betrieblichen Entscheidungen. Sofort nach der Machtübertragung an Hitler nahmen die Nationalsozialisten nicht nur die Organisationen der Arbeiterbewegung, sondern auch die Betriebsräte ins Visier.

Der betriebliche Arm der NSDAP, die NSBO, blieb bei den Betriebsratswahlen im März 1933, die schon unter dem gewaltsamen Terror von SA und NSBO stattfanden, mit ca. 11 Prozent der Stimmen in der Arbeiterschaft weit unterrepräsentiert. Unter Androhung und Ausübung von Gewalt wurden erste Betriebsräte zum Rücktritt gezwungen.

Die Reichsregierung erließ daraufhin das »Gesetz über Betriebsvertretungen und wirtschaftliche Vereinigungen« vom 4. April 1933, das die Betriebsratswahlen aussetzte, die »wilden« Absetzungen von Betriebsvertretungen nachträglich legalisierte und die Basis dafür legte, dass die Betriebsräte scheinrechtlich abgesetzt werden konnten. An deren Stelle traten jetzt selbst ernannte NSBO-Aktivisten.

Nachdem am 2. Mai 1933 die Gewerkschaften zerschlagen worden waren, setzte das NS-Regime in den Betrieben sog. „Treuhänder der Arbeit“ ein, die die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Regel zugunsten der Unternehmer regelten. Am 20. Januar 1934 ergänzte das „Gesetz zur „Ordnung der nationalen Arbeit“, dass es künftig in den Betrieben nurmehr eine Betriebsgemeinschaft mit „Führer“ (ein Vertreter der Kapitalseite) und „Gefolgschaft“ (die abhängig Beschäftigten) geben dürfe. Statt Betriebsräten gab es nun lediglich „Vertrauensräte“, statt Mitbestimmung nur zahnlose „Beratung“.

Steinwache passt perfekt zum Thema der Ausstellung

Als sehr passend empfindet Gedenkstätten-Mitarbeiter Markus Günnewig die Wahl der Steinwache als Ausstellungsort: „Im zentralen Polizeigefängnis wurden auch Gewerkschafter und linke Politiker inhaftiert und später deportiert.“ Aber auch Gewalt und Terror hätten die Insassen hier erleben müssen. Dies wird auch in der Dauerausstellung der Steinwache thematisiert.

Die Ausstellung ist bis einschließlich Sonntag, den 9. November, in Dortmund zu sehen. Danach wird sie in Unna, Lippstadt, Soest und 2015 in Hamm zu sehen sein.

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