Anschlag auf BVB-Team: Staatsanwaltschaft klagt versuchten Mord in 28 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen an

Der Anschlag auf den BVB-Bus scheint aufgeklärt - Geldgier war das Tatmotiv.
Der Anschlag auf den BVB-Bus scheint aufgeklärt – Geldgier war offenbar das Tatmotiv. Foto: Marcus Arndt

Es war wohl eine Tat aus Geldgier: Der 28-jährige Deutsch-Russe Sergej W. soll am 11. April 2017 Sprengsätze in unmittelbarer Nähe des Mannschaftsbusses des BVB gezündet, als dieser sich vom Mannschaftshotel am Höchsten auf den Weg zum Champions-League-Spiel im Stadion gemacht hatte.

28-facher versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung sowie Sprengstoffexplosion

Vor dem Schwurgericht des Landgerichts in  Dortmund wird Sergej W. angeklagt. Foto: Alex Völkel

In Tübingen wurde der Beschuldigte am 21. April von Spezialkräften der GSG 9 verhaftet. Ihm wird nun von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen des versuchten Mordes in 28 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat dem nach wie vor in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten Sergej W. am heutigen Tage (29. August 2017) die Anklage zustellen lassen. Weitere Einzelheiten zum Inhalt der Anklageschrift können erst nach förmlicher Zustellung der Anklageschrift an den Angeklagten und seine Verteidiger durch das Landgericht Dortmund mitgeteilt werden.

Vor dem Schwurgericht des Dortmunder Landgerichtes soll die Verhandlung stattfinden. Wann und, wo und wo genau die Verhandlung stattfinden wird, steht noch nicht fest. Denn das Interesse der Öffentlichkeit wie auch der Medien wird riesig sein – ebenso wie der Bedarf an Sicherheit. Denn der Angeklagte könnte Opfer von Racheakten werden. Schließlich soll der mutmaßliche Attentäter auf fallende BVB-Kurse nach dem Anschlag gewettet haben.

„Rosa Kaninchen“: Ermittler folgten der Spur des Geldes zum Angeklagten

Zahlreiche MedienvertreterInnen warteten auf Erkenntnisse der Rekonstruktion. Fotos: Marcus Arndt
Zahlreiche MedienvertreterInnen warteten auf Erkenntnisse der Rekonstruktion. Foto: Marcus Arndt

An den Ermittlungen waren mehrere hundert Beamte des Bundeskriminalamtes sowie der nordrhein-westfälischen und der baden-württembergischen Polizei beteiligt. Über die Spur des Geldes wurden sie auf den Täter aufmerksam: Nach bisherigen Informationen hat der mutmaßliche Attentäter mit deutschem und russischen Pass auf fallende Kurse des BVB gewettet. Am Tag der Tat hatte der 28-Jährige  – wie die Mannschaft – im Hotel L’Arrivée in Dortmund-Höchsten gewohnt und von dort aus auch 15.000 Optionsscheine gekauft.

Die Anzahl der Scheine und der Kaufpreis – noch dazu am Anschlagstag – durch eine einzelne Person über eine einzige Bank war auffällig. Das Kreditinstitut hatte den Vorgang daher an die Börsenaufsicht gemeldet, weil der Verdacht auf Insiderhandel bestand. Eine solche Transaktion falle auf „wie ein Rosa-Kaninchen, das über das Börsenparkett hoppelt“, kommentierte ein Börsenexperte den Vorgang.

Sergej W. soll dafür sogar einen Kredit über mehrere zehntausend Euro aufgenommen haben. Mit dem Geld hatte er auf fallende BVB-Kurse gewettet. Im Sommer wollte er sie zu einem festgelegten Preis verkaufen und damit Millionen einstreichen.

Auf einen solchen Kurseinbruch – damals allerdings bei Fluglinien – hatten auch schon die Attentäter des 11. September gesetzt, als sie ihre Flugzeuge unter anderem in die Türme des World Trade Center steuerten. Allerdings war der Kurseinbruch beim BVB war nach dem Anschlag nicht sehr deutlich. Die beiden verlorenen Champions-League-Spiele hatten einen stärkeren Einfluss  – der Kurs sackte gerade mal um fünf Prozent ab.

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Reaktionen

  1. Landgericht Dortmund

    Anklage gegen Sergej W. zur Hauptverhandlung zugelassen –
    Beginn der Hauptverhandlung am 21.12.2017 im Gebäude des Landgerichts Dortmund

    Mit Eröffnungsbeschluss vom 2. November 2017 hat das Schwurgericht des Landge-richts Dortmund die Anklage der Staatsanwaltschaft Dortmund vom 25.08.2017 gegen Sergej W. zur Hauptverhandlung zugelassen.

    Der Vorsitzende hat den Beginn der Hauptverhandlung für Donnerstag, 21.12.2017, 12:00 Uhr, Saal 130 im Prozessge-bäude des Landgerichts Dortmund, Kaiserstraße 34 in 44135 Dortmund, vorgesehen.

    Folgetermine sind zunächst für den 08.01.2018, 22.01.2018, 25.01.2018, 29.01.2018, 02.02.2018, 05.02.20418, 22.02.20148, 28.02.2018, 12.03.2018, 13.03.2018, 14.03.2018, 15.03.20418, 19.03.2018, 20.03.2018, 21.03.2018, 22.03.2018 und 28.03.2018

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