Ab Donnerstag gibt es Silvesterfeuerwerk: Zündende Tipps für schadenloses Böllern der Verbraucherzentrale Dortmund

Wer die Regeln beachtet, kann Silvester sicher genießen.
Wer die Regeln beachtet, kann das Silvester-Feuerwerk sicher genießen. Foto: Alex Völkel

In diesem Jahr ist der Verkauf von Knallern & Co. offiziell vom 29. bis 31. Dezember 2016 erlaubt. Wer sich fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften.

„Deshalb ist es ratsam, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und sich beim Silvesterspaß strikt an die Bedienungsanleitung zu halten. Zudem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden.Das gilt auch für reetgedeckte und Fachwerk-Häuser“, betont die Verbraucherzentrale NRW

Sie hat zündende Tipps für Feuerwerk-Fans zum Jahreswechsel:

Nur zugelassene Ware kaufen: Die explosiven Stoffe in Feuerwerkskörpern können bei unsachgemäßer Handhabung nach dem Zünden gefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb müssen sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden.

Diese Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern dass mit Krachern und Raketen bei sachgerechter Verwendung sicher hantiert werden kann. Geprüftes Feuerwerk ist zu erkennen an der Registriernummer, dem CE-Zeichen und an der Kennnummer der Stelle, die beim jeweiligen Hersteller über die Qualitätssicherung wacht. Die ersten vier Ziffern der Kennzeichnung geben die Stelle an, die geprüft hat.

„0589“ etwa steht für die BAM; die spanische Prüfstelle LOM hat „0163“. Die Registriernummer „0589 – F2 -1234“ bedeutet als Beispiel, dass die BAM geprüft hat, das Feuerwerk für Personen ab 18 Jahren erlaubt ist (F2) und die fortlaufende Nummer „1234“ trägt. Kaum erhältlich, aber noch bis zum 3. Juli 2017 erlaubt sind Silvesterböller, die früher in Deutschland ohne CE-Zeichen zugelassen waren – etwa „BAM-PII- 1234“.

Produkte ohne Prüfnummer meiden: Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 ist weniger gefährlich und darf deshalb das ganze Jahr über an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden. Dagegen dürfen Raketen und Böller mit der Bezeichnung F2 nur zu Silvester an Personen über 18 Jahre abgegeben und in der Nacht zu Neujahr im Freien abgebrannt werden.

Für Feuerwerkskörper ohne amtliche Prüfnummer gilt: Finger weg! Diese Waren entsprechen meist nicht dem deutschen Sicherheitsstandard. Bei diesen Produkten fehlen sowohl Zulassungsnummer als auch Verwendungshinweise in deutscher Sprache.

Zudem lässt ihre Qualität meist zu wünschen übrig: Fehlzündungen drohen, oder diese Feuerwerkskörper explodieren wegen ihrer oft erheblich höheren Sprengkraft heftiger als erwartet.

Silvesterfeuerwerk über der Nordstadt
Silvesterfeuerwerk über der Nordstadt. Archivfoto: Alex Völkel

Warnung vor illegaler Ware aus dem Ausland: Feuerwerkskörper ohne amtlichen Segen werden häufig auf Trödelmärkten angeboten, finden sich bisweilen aber auch in Geschäften. Produkte ohne Prüfnummer stammen aus Osteuropa, Dänemark oder den Niederlanden.

Einfuhr und Verkauf dieser illegalen Waren sind nach Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes verboten. Wer Knaller ohne Zulassung zündet, verhält sich ordnungswidrig und kann für mögliche Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden.

Bedienungsanleitung unbedingt befolgen: Die Haftung kann allerdings auch den treffen, der erlaubte Feuerwerkskörper in den Himmel jagt. Deshalb sollte die Gebrauchsanweisung genau beachtet werden. Zur Sicherheit ist beim Abfackeln ein Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereitzuhalten.

Auf keinen Fall sollte an den Knallern vor dem Abbrennen herumgebastelt werden. Blindgänger dürfen nicht ein zweites Mal gezündet, sondern sollten mit Wasser übergossen und anschließend in der grauen Tonne entsorgt werden. Raketen beim Zünden nie in der Hand halten! Kinder sind unbedingt von Feuerwerkskörpern fernzuhalten!

Bei Unfällen Versicherung einschalten: Führt unsachgemäßer Umgang mit Krachern und Raketen zu dauerhaften gesundheitlichen Blessuren, zahlt die private Unfallversicherung. Für Verletzungen anderer Personen kommt hingegen die Privathaftpflicht des Böllerfreundes auf.

Fängt das eigene Haus Feuer, springt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Brandschäden an der Inneneinrichtung trägt die Hausratversicherung. Wird ein Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden.

Verursachen glimmende Böller allerdings nur Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Falls der Wagen mutwillig ramponiert wird – zum Beispiel weil Kracher auf dem Dach gezündet wurden – kommt nur die Vollkaskoversicherung für Schäden auf. Sie erstattet abzüglich der Selbstbeteiligung, sofern diese vertraglich vereinbart wurde.

Besondere Haftung bei Kindern berücksichtigen: Kinder unter sieben Jahren haften nicht für Schäden, die sie angerichtet haben. Was viele Eltern jedoch nicht wissen: Nur wenn sie beim Zündeln und Hantieren mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, gleicht die Familien- Haftpflichtversicherung etwaige Schäden anderer Personen aus.

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Reaktionen

  1. Polizei Dortmund

    Gemeinsame Presseerklärung der Stadt Dortmund und der Polizei Dortmund

    Die Dortmunder Polizei bereitet sich gemeinsam mit der Stadt Dortmund auf die Silvesterfeierlichkeiten in Dortmund vor. Bei den Einsatzplanungen wird auch die hohe abstrakte Terrorgefahr, die bundesweit gilt, Berücksichtigung finden. Derzeit laufen die Planungen für die Silvesternacht 2016/2017 in enger Abstimmung mit der Bundespolizei und der Stadt Dortmund.

    In Dortmund gibt es traditionell keine zentrale Silvesterfeierlichkeit. Damit unterscheidet sich unsere Stadt mit den dezentralen und eher spontanen Feierlichkeiten von den traditionellen Silvesterereignissen auf der Kölner Domplatte und in der Düsseldorfer Altstadt.

    Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange betont jedoch, dass die Ereignisse in Köln im letzten Jahr nicht unberücksichtigt bleiben dürfen: „Wir beziehen die Ereignisse in Köln und Düsseldorf in unsere Einsatzplanungen mit ein. Mir ist wichtig, dass die Dortmunderinnen und Dortmunder und natürlich alle Gäste unserer Stadt friedlich und möglichst unbehelligt ins neue Jahr feiern können. Daher werden wir unsere Kräfte noch einmal deutlich verstärken.“

    Oberbürgermeister Ullrich Sierau: „Ich bin mir sicher: die westfälischen Feierbiester werden den Jahreswechsel in Dortmund friedlich und mit Freude feiern. So soll es doch auch sein! Dass nun vor dem Hintergrund der Kölner Ereignisse besondere Vorkehrungen getroffen werden, ist aus meiner Sicht nur konsequent. So kommen der geregelte Reiseverkehr und die dosierte Feierkultur zu ihrem Recht. Wir wollen in Dortmund eine gute Atmosphäre schaffen, die keinen Platz für Aggressionen und sexuelle Übergriffe lässt. Ich danke der Polizei sehr dafür, dass sie die dafür notwendige Sicherheitslogistik mit großem Engagement und der Verstärkung der Einsatzkräfte auf die Beine stellen wird.“

    Fest steht: Die Polizei Dortmund und auch das Ordnungsamt der Stadt Dortmund werden in der kommenden Silvesternacht mehr Personal auf die Straße bringen und so für Sicherheit sorgen. Demnach werden zum Jahreswechsel zusätzlich zu dem wie bereits beim letzten Jahreswechsel verstärkten Wach- und Wechseldienst auch Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei eingesetzt.

    Neben den uniformierten Kräften sind außerdem zivile Teams im Stadtgebiet unterwegs. Für Besucherinnen und Besucher in der City werden mehrere Anlaufpunkte in Form zweier mobiler Wachen angeboten. Diese werden zum einen im Bereich des Bahnhofsvorplatzes/Katharinenstraße und zum anderen im Bereich des Alten Marktes/Durchgang zum Reinoldikirchplatz in der Innenstadt stehen.

    Daneben wird die Citywache in der Reinoldistraße 17-19 in der Zeit von 20.00 Uhr bis 04.00 Uhr durch Ordnungskräfte der Stadt und Polizeibeamte besetzt sein.

    Zu ersten Mal an Silvester zum Einsatz kommen werden auch die Kameras im Brückstraßenviertel, mit denen sich ein großer Bereich zwischen der Innenstadt und dem Hauptbahnhof überwachen lässt. Für den Fall, dass jemand Opfer einer Straftat wird oder verdächtige Umstände bemerkt, bittet die Polizei darum, dieses sofort den im Innenstadtbereich anwesenden Polizeibeamten mitzuteilen oder den Vorfall über die Notrufnummer der Polizei – 110 – bekannt zu geben.

    Gregor Lange: „Die Polizeikräfte haben unter anderem den Auftrag, dem Entstehen kritischer und aggressiver Menschenansammlungen frühzeitig durch aktives polizeiliches Vorgehen entgegen zu treten.“ Die Stadt Dortmund wird zwei Verbotszonen für Pyrotechnik/Silvesterfeuerwerk einrichten, und zwar am Hauptbahnhofsvorplatz, von der Katharinenstraße bis zur Kampstraße sowie im Bereich Alter Markt, im Zeitraum von Silvester, 31.12.2016, 20.00 Uhr bis Neujahr, 1.1.2017, 2.00 Uhr.

    Das beabsichtigte Verbot bezieht sich auf das Abbrennen von Pyrotechnik. Das Mitführen bleibt erlaubt. Vom vorgesehenen Abbrennverbot ist das typische Silvesterfeuerwerk (Raketen, Böller etc.) im Sinne der Vorschriften des Sprengstoffrechts erfasst. Die Verwendung von Bengalos/bengalischen Feuern als Silvesterfeuerwerk ist ohnehin nach den sprengstoffrechtlichen Vorschriften verboten.

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