30 angemeldete Osterfeuer in Dortmund: Umweltamt kontrolliert die Materialien und das Umschichten

Osterfeuer2016

An den Ostertagen, 26. bis 28. März 2016, werden in Dortmund 30 angemeldete Osterfeuer entzündet: 21 am Karsamstag, 26. März 2016, sieben am Ostersonntag, 27. März 2016 und zwei am Ostermontag, 28. März 2017. Das Entzünden weiterer Osterfeuer ist nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Nur Baum- und Strauchschnitt darf verbrannt werden

Als Brennmaterial für das Feuer darf nur Baum- und Strauchschnitt eingesetzt werden. Um Kleinlebewesen zu schützen, ist es wichtig, dass das Material für das Osterfeuer nicht schon Tage vor dem Anzünden am Verbrennungsort liegt. Es sollte am besten erst am Veranstaltungstag aufgeschichtet werden. Alternativ kann es direkt vor dem Entzünden –am besten per Hand – umgeschichtet werden.

Umweltamt Dortmund wird Kontrollen durchführen

Um sicherzustellen, dass sich jeder an diese Bestimmungen hält, wird das Umweltamt Kontrollen durchführen. Dabei wird nicht nur auf die verwendeten Brennmaterialien geachtet, die Mitarbeiter des Umweltamtes werden auch das ordnungsgemäße Umschichten kontrollieren.

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